Betreff
Jugendhilfeplanung der Stadt Eisenach, Teilplanung Kindertageseinrichtungen/ Tagespflege 2014/2015
Vorlage
1537-JHA/2014
Aktenzeichen
51.3.800
Art
Beschlussvorlage Jugendhilfeausschuss

I. Beschlussvorschlag

 

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Eisenach beschließt:

die Fortschreibung der Jugendhilfeplanung der Stadt Eisenach, Teilplanung Kindertageseinrichtungen/ Tagespflege 2014/2015


II. Begründung

 

Nach § 17 Abs. 2 Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz stellen die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe für ihr Gebiet einen Bedarfsplan für die Kindertagesbetreuung in Tageseinrichtungen und in Tagespflege auf und schreiben ihn rechtzeitig fort. Der Bedarfsplan weist für die Stadt Eisenach die Einrichtungen und Plätze aus, die zur Erfüllung des Anspruches nach § 2 ThürKitaG im Kindergartenjahr 2014/2015 erforderlich sind. Für das Kindergartenjahr 2015/2016 wird ein Ausblick gegeben.

 

Die Aufnahme in den Bedarfsplan ist nach § 18 Abs. 2 ThürKitaG Voraussetzung für die Finanzierung der Kindertageseinrichtung bzw. der Tagespflege.

Grundlage für die Planung ist die Statistik der in Eisenach lebenden Kinder in den betreffenden Altersgruppen, die Inanspruchnahme der Plätze in den Vorjahren sowie die von den Eltern vorliegenden Anmeldungen für einen Tageseinrichtungs- bzw. Tagespflegeplatz.

 

Im laufenden Kindergartenjahr 2013/2014 werden 1588 Kinder im Alter von 2 Jahren bis zum Schuleintritt betreut. Das entspricht einer durchschnittlichen Inanspruchnahme von 91,3 % aller mit Hauptwohnsitz in Eisenach gemeldeten Kinder dieser Altersgruppe ( insgesamt 1740). Damit ist die durchschnittliche Inanspruchnahme gegenüber dem Vorjahr um ca. 2 % gesunken.

Die Zahl der Kinder zwischen zwei Jahren und dem Schuleintritt, die im kommenden Kindergartenjahr 2014/2015 zur Betreuung anstehen beträgt 1747. Für 91,3 % dieser Kinder werden insgesamt 1595 Plätze zur Verfügung gestellt. In den 1595 Plätzen sind 44 Plätze für behinderte bzw. von Behinderung bedrohte Kinder enthalten.

 

Zusätzlich zu diesen Plätzen werden für Kinder zwischen ein und zwei Jahren 221 Krippenplätze sowie 11 Tagespflegeplätze zur Verfügung gestellt. Die insgesamt 232 Plätze entsprechen einer Versorgungsquote von 67,4 % aller Kinder mit Hauptwohnsitz in Eisenach zwischen ein und zwei Jahren. Damit kann der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab vollendetem 1. Lebensjahr voll umfänglich erfüllt werden. Für Kinder unter 1 Jahr ist die Nachfrage sehr gering. Hier werden bei nachgewiesener Notwendigkeit ebenfalls Betreuungsplätze zur Verfügung gestellt.

 

Ergänzend zum Angebot der Grundschulhorte werden weiterhin 26 Hortplätze im Evangelischen Kinderhaus “Hedwig von Eichel” zur Verfügung gestellt.

 

Der Bedarfsplan dient als Grundlage der Finanzierung der Kindertageseinrichtungen und Tagespflege durch die Stadt Eisenach. Die entsprechenden Haushaltsmittel wurden für 2014 bereits eingeplant und werden für die Haushaltsplanung 2015 berücksichtigt. Die Platzplanung ist gültig vom 01.09.2014 bis 31.08.2015.

 


Anlagenverzeichnis:

 

Jugendhilfeplanung der Stadt Eisenach, Teilplanung Kindertageseinrichtungen/ Tagespflege 2014/2015