I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Die 3. Änderung der Honorarordnung für die Musikschule der Stadt Eisenach.

 


II. Begründung:

 

64 Prozent der insgesamt 45 Lehrer/Innen an der Musikschule “Johann Sebastian Bach” Eisenach sind Honorarkräfte. Sie leisten 36 Prozent unserer Gesamtzahl der wöchentlichen Unterrichtsstunden (erteilte Jahreswochenstunden gesamt: 569,5

         erteilte Jahreswochenstunden der Honorarbeauftragten: 206).

 

Ursprünglich sollten Honorarlehrer sogenannte “Exotenfächer” wie Harfe oder Oboe mit einer geringen Anzahl von Schülern bedienen. Dieser Ansatz ist längst verlassen. In der Zwischenzeit unterrichten Honorarlehrer in sämtlichen Instrumental- und Vokalbereichen, oft sind sie einzige Lehrkraft in einem stark nachgefragten Instrument (E-Gitarre) oder ergänzen das Lehrerteam in besonders großen Instrumentalklassen (Klavier, Gitarre, Blechblasinstrumente). Zeiten zur Unterrichtsvorbereitung, Schülervorspiele und Fahrzeiten werden nicht bezahlt. Eine Studie von ver.di (2012) beziffert das zu erwartende Jahreseinkommen von Thüringer Honorarlehrern auf durchschnittlich 8.911 Euro- 3.500 Euro unter dem Bundesdurchschnitt.

 

Lehrkräfte auf Honorarbasis verfügen i.d.R. über die gleiche Ausbildung wie hauptamtlich angestellte Lehrer/Innen. Schon in  der Begrenzung  auf eine Anzahl von 13 Unterrichtsstunden in unserer Einrichtung liegt begründet, dass ein Lehrer auf Honorarbasis- muss er seinen Lebensunterhalt durch das Unterrichten bestreiten- den Aufwand betreibt, Unterricht an mehreren Orten zu geben. Dieser Aufwand muss sich lohnen!

Das Ziel ist, Honorarlehrer über einen langen Zeitraum an der Musikschule zu halten und zu verhindern, dass sie sich aufgrund zu geringer Stundensätze umorientieren. Häufige Lehrerwechsel aufgrund des zu geringen Honorars wirken sich für Musikschüler nachteilig in der auf Jahre angelegten Entwicklung aus.

 

Mit dem neu eingefügten Absatz 2: “Honorarsätze erhöhen sich entsprechend der Tariferhöhungen für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst” möchte ich den Honorarbeauftragten an unserer Musikschule perspektivische Verlässlichkeit garantieren und ihren Stellenwert im Lehrerkollegium anpassen.

 


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1: Entwurf der 3. Änderung der Honorarordnung für die Musikschule der Stadt Eisenach

 

Anlage 2: Entwurf der 3. Änderung der Honorarordnung für die Musikschule der Stadt Eisenach

                - Fließtext

 

Anlage 3: Honorarübersicht der kommunalen Musikschulen Thüringens