I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
1. Die Wahl von sechs Mitgliedern der
Vertretungskörperschaft zu stimmberechtigten Mitgliedern des
Jugendhilfeausschusses der Stadt Eisenach entsprechend § 3 Absatz 1 Buchstabe
a) der Satzung des Jugendamtes der Stadt Eisenach
Mitglied Stellvertreter Partei
Frau/Herr
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Frau/Herr
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Frau/Herr
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Frau/Herr
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Frau/Herr
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Frau/Herr
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2.
Die
Wahl von vier Mitgliedern aus dem Bereich der anerkannten freien Träger der
Jugendhilfe zu stimmberechtigten Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses der
Stadt Eisenach entsprechend § 3 Absatz 1 Buchstabe b) und c) der Satzung des
Jugendamtes der Stadt Eisenach (die eingegangenen Wahlvorschläge sind
Bestandteil der Begründung)
Mitglied Stellvertreter
Herr
Georg Böhm Herr Matthias Ecke
Frau Ilka Wolfram Frau
Beate Schröder
Frau Stefanie Hörnlein Frau Jana Hering
Frau Christiane Sandner Frau
Jennifer Steffan
II. Begründung:
Die Amtszeit des Jugendhilfeausschusses entspricht der Wahlperiode der Vertretungs-körperschaft. Deshalb muss dieser Ausschuss nach der Kommunalwahl neu gebildet werden.
Die Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses erfolgt gemäß § 71 Sozialgesetzbuch VIII - SGB VIII, §§ 4 und 5 Thüringer Kinder- und Jugendhilfe Ausführungsgesetz - ThürKJHAG sowie der §§ 3 und 4 der Satzung des Jugendamtes der Stadt Eisenach aus zehn, vom Stadtrat zu wählenden stimmberechtigten Mitgliedern.
Entsprechend der oben genannten Rechtsgrundlagen sind sechs Mitglieder des Stadtrates oder unter Anrechnung auf diese Zahl auch andere, in der Jugendhilfe erfahrene Frauen und Männer und vier Mitglieder aus dem Bereich der in Eisenach wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe zu wählen.
Entsprechend § 71 Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII sind Vorschläge der
Jugendverbände und der Wohlfahrtsverbände angemessen zu berücksichtigen.
Der § 4 Abs. 3 ThürKJHAG orientiert auf einen untereinander abgestimmten
Vorschlag der Träger der freien Jugendhilfe. Wird ein abgestimmter Vorschlag
eingereicht, ist die Vertretungskörperschaft an die Vorschlagsliste gebunden.
Andernfalls wählt der Stadtrat unter Berücksichtigung der eingegangenen
Vorschläge, ohne an sie gebunden zu sein.
Von der Verwaltung wurden alle in der Stadt Eisenach tätigen anerkannten Träger der freien
Jugendhilfe mit der Bitte um Vorschläge für die Wahl der stimmberechtigten
Mitglieder des freien Trägerbereiches angeschrieben (§ 71 Absatz 1 Nr.2 SGB
VIII) .
Nach Ende der Vorschlagsfrist gingen bei der Verwaltung abgestimmte Vorschläge der Liga der Freien Wohlfahrtspflege und dem Stadtjugendring Eisenach e.V. mit je zwei Kandidatenvorschlägen ein. Ein weiterer freier Träger reichte einen Einzelvorschlag für Kandidaten ein. Von einem Träger erfolgte eine Rückmeldung unter Verzicht auf einen Vorschlag (Fehlmeldung). Weitere Einzelvorschläge von freien Trägern erfolgten nicht.
Nach Prüfung der eingereichten Daten ist das passive Wahlrecht der Kandidaten gegeben.
1.
Abgestimmter
Vorschlag der Liga der Freien Wohlfahrtspflege im Wartburgkreis und der Stadt
Eisenach
Mitglied |
Stellvertreter |
Herr Georg Böhm Wernickstraße 13 99817 Eisenach geb. am 28.08.1954 Leiter Caritasregion Südthüringen |
Herr Matthias Ecke Katharinenstraße 181 99817 Eisenach geb. am 09.11.1958 Geschäftsführer DRK Eisenach e.V. |
Frau Ilka Wolfram Rudolf- Breitscheid- Straße 7 99817 Eisenach geb. am 21.09.1968 Leiterin Offene Jugendarbeit der AWO |
Frau Beate Schröder Richard- Wagner - Straße 1 99817 Eisenach geb. am 12.07.1953 Fachbereichsltr. Diako Westthüringen gGmbH |
2.
Abgestimmter
Vorschlag des Stadtjugendringes Eisenach e.V.
Mitglied |
Stellvertreter |
Frau Stefanie Hörnlein Weihersgasse 21 99834 Gerstungen geb. am 23.09.1981 Referentin Jugendverbandsarbeit beim Stadtjugendring
Eisenach e.V. |
Frau Jana Hering Rudolf- Breitscheid- Straße 15 99817 Eisenach geb. am 05.06.1971 2. Vorsitzende Fanfarenzug der Wartburgstadt Eisenach e.V. |
Frau Christiane Sandner Stöltenstraße 2 99834 Gerstungen geb. am 09.08.1982 MA Kreissportbund Eisenach e.V. |
Frau Jennifer Steffan Hauptstraße 24 a 99846 Seebach geb. am 09.12.1989 Koordinatorin für Sportjugendarbeit im Kreissportbund Eisenach e.V. |
3. Einzelvorschläge von freien Trägern
Neben den, über die Liga der Wohlfahrtsverbände im Wartburgkreis und der Stadt Eisenach sowie im Stadtjugendring Eisenach e.V. erfassten anerkannten freien Trägern wurden von der Verwaltung 11 weitere anerkannte freie Träger der Jugendhilfe angeschrieben. Von diesen angeschriebenen Trägern erfolgte eine Fehlmeldung. Von weiteren 9 Trägern erfolgten keine Vorschläge für beschließende Mitglieder des Jugendhilfeausschusses (keine Rückmeldung) und von einem Träger erfolgte folgender Kandidatenvorschlag.
Mitglied |
Stellvertreter |
Herr Uwe Fischer In der Schultelle
29 99817 Eisenach geb. am 01.06.1959 Regionalleiter
Süd- und Westthüringen im Bildungswerk der Thüringer Wirtschaft e.V. |
Frau Sandra Göpel Am Ofenstein 6 99817 Eisenach geb. am 31.12.1977 Sozialpädagogin im
Bildungswerk der Thüringer Wirtschaft e.V., AS Eisenach |
4. Vorschlag der Verwaltung
Der § 4 Abs. 3 ThürKJHAG orientiert auf untereinander abgestimmte Vorschläge der Träger der freien Jugendhilfe. Wenn ein abgestimmter Vorschlag eingereicht wird, ist die Vertretungskörperschaft an die Vorschlagsliste gebunden.
Entsprechend § 71 Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII sind bei der Wahl der stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses die Vorschläge der Jugendverbände und der Wohlfahrtsverbände angemessen zu berücksichtigen.
Unter Berücksichtigung der Vielfalt der erbrachten Leistungen im Jugendhilfebereich sowie der Anzahl der von ihnen vertretenen freien Träger wird von der Verwaltung vorgeschlagen, die vier stimmberechtigten Mitglieder aus dem Bereich der freien Träger der Jugendhilfe mit je zwei Sitzen aus den abgestimmten Vorschlägen der Liga der Freien Wohlfahrtsverbände im Wartburgkreis und der Stadt Eisenach (I.) sowie des Stadtjugendringes Eisenach e.V. (II.) zu wählen.