Betreff
Wahl stimmberechtigter Mitglieder für den Jugendhilfeausschuss
Vorlage
0044-StR/2014
Aktenzeichen
51- JHA 14-19
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

1.      Die Wahl von sechs Mitgliedern der Vertretungskörperschaft zu stimmberechtigten Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses der Stadt Eisenach entsprechend § 3 Absatz 1 Buchstabe a) der Satzung des Jugendamtes der Stadt Eisenach

 

                              Mitglied                            Stellvertreter                              Partei

 

Frau/Herr ............................................       ................................................                   ..........
Frau/Herr ............................................       ..................................................          ..........

Frau/Herr ............................................       .................................................          ..........

Frau/Herr ............................................       ..................................................         ..........

Frau/Herr ............................................       .................................................          ..........

Frau/Herr ............................................       .................................................          ..........

 

2.      Die Wahl von vier Mitgliedern aus dem Bereich der anerkannten freien Träger der Jugendhilfe zu stimmberechtigten Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses der Stadt Eisenach entsprechend § 3 Absatz 1 Buchstabe b) und c) der Satzung des Jugendamtes der Stadt Eisenach (die eingegangenen Wahlvorschläge sind Bestandteil der Begründung)

Mitglied                                                    Stellvertreter                                   

Herr Georg Böhm                                   Herr Matthias Ecke
Frau Ilka Wolfram                                    Frau Beate Schröder          
Frau Stefanie Hörnlein                          Frau Jana Hering     
Frau Christiane Sandner                       Frau Jennifer Steffan


II. Begründung:

 

Die Amtszeit des Jugendhilfeausschusses entspricht  der Wahlperiode der Vertretungs-körperschaft. Deshalb muss dieser Ausschuss nach der Kommunalwahl neu gebildet werden.

Die Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses erfolgt gemäß § 71 Sozialgesetzbuch VIII - SGB VIII, §§ 4 und 5 Thüringer Kinder- und Jugendhilfe Ausführungsgesetz - ThürKJHAG sowie der §§ 3 und 4 der Satzung des Jugendamtes der Stadt Eisenach aus zehn, vom Stadtrat zu wählenden stimmberechtigten Mitgliedern.

 

Entsprechend der oben genannten Rechtsgrundlagen sind sechs Mitglieder des Stadtrates oder unter Anrechnung auf diese Zahl auch andere, in der Jugendhilfe erfahrene Frauen und Männer und vier Mitglieder aus dem Bereich der in Eisenach  wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe zu wählen.   

Entsprechend § 71 Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII sind Vorschläge der Jugendverbände und der Wohlfahrtsverbände angemessen zu berücksichtigen.

 

Der § 4 Abs. 3 ThürKJHAG orientiert auf einen untereinander abgestimmten Vorschlag der Träger der freien Jugendhilfe. Wird ein abgestimmter Vorschlag eingereicht, ist die Vertretungskörperschaft an die Vorschlagsliste gebunden. Andernfalls wählt der Stadtrat unter Berücksichtigung der eingegangenen Vorschläge, ohne an sie gebunden zu sein.

 

Von der Verwaltung wurden alle in der Stadt Eisenach  tätigen anerkannten Träger der freien Jugendhilfe mit der Bitte um Vorschläge für die Wahl der stimmberechtigten Mitglieder des freien Trägerbereiches angeschrieben (§ 71 Absatz 1 Nr.2 SGB VIII) .

Nach Ende der Vorschlagsfrist gingen bei der Verwaltung abgestimmte Vorschläge der Liga der Freien Wohlfahrtspflege und dem Stadtjugendring Eisenach e.V. mit je zwei Kandidatenvorschlägen ein. Ein weiterer freier Träger reichte einen Einzelvorschlag für Kandidaten ein. Von einem Träger erfolgte eine Rückmeldung unter Verzicht auf einen Vorschlag (Fehlmeldung). Weitere Einzelvorschläge von freien Trägern erfolgten nicht.                                                                                          

 

Nach Prüfung der eingereichten Daten ist das passive Wahlrecht  der Kandidaten gegeben.

 

1.      Abgestimmter Vorschlag der Liga der Freien Wohlfahrtspflege im Wartburgkreis und der Stadt Eisenach

 

Mitglied

Stellvertreter

Herr Georg Böhm

Wernickstraße 13

99817 Eisenach

geb. am 28.08.1954

Leiter Caritasregion Südthüringen

Herr Matthias Ecke

Katharinenstraße 181

99817 Eisenach

geb. am 09.11.1958

Geschäftsführer DRK Eisenach e.V.

Frau Ilka Wolfram

Rudolf- Breitscheid- Straße 7

99817 Eisenach

geb. am 21.09.1968

Leiterin Offene Jugendarbeit der AWO

Frau Beate Schröder

Richard- Wagner - Straße 1

99817 Eisenach

geb. am 12.07.1953

Fachbereichsltr. Diako Westthüringen gGmbH

 

 

2.      Abgestimmter Vorschlag des Stadtjugendringes Eisenach e.V.

 

Mitglied

Stellvertreter

Frau Stefanie Hörnlein

Weihersgasse 21

99834 Gerstungen

geb. am 23.09.1981

Referentin Jugendverbandsarbeit beim Stadtjugendring Eisenach e.V.

Frau Jana Hering

Rudolf- Breitscheid- Straße 15

99817 Eisenach

geb. am 05.06.1971

2. Vorsitzende Fanfarenzug der Wartburgstadt Eisenach e.V.

Frau Christiane Sandner

Stöltenstraße 2

99834 Gerstungen

geb. am 09.08.1982

MA Kreissportbund Eisenach e.V.

Frau Jennifer Steffan

Hauptstraße 24 a

99846 Seebach

geb. am 09.12.1989

Koordinatorin für Sportjugendarbeit im Kreissportbund Eisenach e.V.

 

 

 

3.      Einzelvorschläge von freien Trägern

 

Neben den, über die Liga der Wohlfahrtsverbände im Wartburgkreis und der Stadt Eisenach sowie im Stadtjugendring Eisenach e.V. erfassten anerkannten freien Trägern wurden von der Verwaltung 11 weitere anerkannte freie Träger der Jugendhilfe angeschrieben. Von diesen angeschriebenen Trägern erfolgte eine Fehlmeldung. Von weiteren 9 Trägern erfolgten keine Vorschläge für beschließende Mitglieder des Jugendhilfeausschusses (keine Rückmeldung) und von einem Träger erfolgte folgender Kandidatenvorschlag.

 

Mitglied

Stellvertreter

Herr Uwe Fischer

In der Schultelle 29

99817 Eisenach

geb. am 01.06.1959

Regionalleiter Süd- und Westthüringen im Bildungswerk der Thüringer Wirtschaft e.V.

Frau Sandra Göpel

Am Ofenstein 6

99817 Eisenach

geb. am 31.12.1977

Sozialpädagogin im Bildungswerk der Thüringer Wirtschaft e.V., AS Eisenach

 

 

4.      Vorschlag der Verwaltung

 

Der § 4 Abs. 3 ThürKJHAG orientiert auf untereinander abgestimmte Vorschläge der Träger der freien Jugendhilfe. Wenn ein abgestimmter Vorschlag eingereicht wird, ist die Vertretungskörperschaft an die Vorschlagsliste gebunden. 

 

Entsprechend § 71 Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII sind bei der Wahl der stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses die Vorschläge der Jugendverbände und der Wohlfahrtsverbände angemessen zu berücksichtigen.

 

Unter Berücksichtigung der Vielfalt der erbrachten Leistungen im Jugendhilfebereich sowie der Anzahl der von ihnen vertretenen freien Träger wird von der Verwaltung vorgeschlagen, die vier stimmberechtigten Mitglieder aus dem Bereich der freien Träger der Jugendhilfe mit je zwei Sitzen aus den abgestimmten Vorschlägen der Liga der Freien Wohlfahrtsverbände im Wartburgkreis und der Stadt Eisenach (I.) sowie des Stadtjugendringes Eisenach e.V. (II.) zu wählen.