I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
Der Stadtrat der
Stadt Eisenach beschließt:
1.
Die
Berufung von folgenden 6 sachkundigen Bürgern in den Bau-, Verkehrs- und
Umweltausschuss
Herr/Frau..................................................................CDU-Vorschlag
Herr/Frau..................................................................CDU-Vorschlag
Herr/Frau..................................................................DIE
LINKE-Vorschlag
Herr/Frau..................................................................DIE
LINKE-Vorschlag
Herr/Frau..................................................................B
90/Die Grünen/BfE-Vorschlag
Herr/Frau..................................................................SPD-Vorschlag
2.
Die
Berufung von folgenden 6 sachkundigen Bürgern in den Ausschuss für Soziales,
Bildung, Kultur und Gesundheitswesen
Herr/Frau..................................................................CDU-Vorschlag
Herr/Frau..................................................................CDU-Vorschlag
Herr/Frau..................................................................DIE
LINKE-Vorschlag
Herr/Frau..................................................................DIE
LINKE-Vorschlag
Herr/Frau..................................................................B
90/Die Grünen/BfE-Vorschlag
Herr/Frau..................................................................SPD-Vorschlag
Im § 26 Abs. 1 b und Abs. 2 a der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Eisenach ist die Berufung von sachkundigen Bürgern für die Ausschüsse des Stadtrates geregelt.
Die sachkundigen Bürger werden auf Vorschlag der Fraktionen des Stadtrates berufen, d. h. durch Beschluss bestimmt (§ 27 Abs. 5 ThürKO). Wegen des nicht unwesentlichen Einflusses der Mitwirkung der sachkundigen Bürger auf die Beschlüsse beschließender Ausschüsse und die Empfehlung vorberatender Ausschüsse sollte beim Vorschlagsrecht der die Arbeit aller Ausschüsse prägende Grundsatz der Spiegelbildlichkeit beachtet werden. Demnach steht das Vorschlagsrecht für die sachkundigen Bürger den Fraktionen entsprechend ihren Sitzanteilen im Stadtrat zu (vgl. Kommentierung Uckel/Hauth/Hoffmann sowie Kommentar Rücker zum § 27 ThürKO). Dieser Kommentarauffassung wurde in der letzten Wahlperiode des Stadtrates auch von den Fraktionen gefolgt. Des Weiteren wurde diese Verfahrensweise auch durch das Landesverwaltungsamt bestätigt.
Nach § 9 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Eisenach erfolgt die Besetzung nach dem mathematischen Verhältnisverfahren Hare/Niemeyer.
Somit würde sich bei der Besetzung von 6 sachkundigen Bürgern die im Beschlussvorschlag aufgelistete Verteilung ergeben.
Um Vorschläge wird spätestens bis zum 08.07.2014 in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss gebeten.