I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
Die 3. Änderungssatzung zur
Gebührensatzung für die Volkshochschule der Stadt Eisenach.
II. Begründung:
Aufgrund
der bekannten Haushaltslage unterliegt die Stadt Eisenach den Maßgaben der
Verwaltungsvorschrift Bedarfszuweisung/Haushaltssicherung. In der
Verwaltungsvorschrift Bedarfszuweisung ist im Punkt B 2.2.1 geregelt, dass für
die Benutzung öffentlicher Einrichtungen kostendeckende Gebühren/Entgelte im
rechtlich zulässigen und angemessenen Rahmen erhoben werden. Der
Kostendeckungsgrad muss dabei mindestens 10% über dem Landesdurchschnitt
liegen.
Basierend
auf der Beantwortung einer Anfrage im Thüringer Landtag betrug der
Kostendeckungsgrad (Stand: 2011) bei Volkshochschulen bei 30,5 % (neuere Zahlen
liegen der Stadtverwaltung nicht vor.)
Mit der
neuen Gebühren- und Honorarordnung soll einen Kostendeckungsgrad von mind. 40,5
% zu erreicht werden. Sprich mit der Erhöhung soll eine Verbesserung der
Einnahmesituation der Volkshochschule Eisenach erfolgen.
Die Gebührenerhöhung ist eine Maßnahme im Rahmen des Haushaltskonsolidierungskonzeptes.
Anlagenverzeichnis:
Die Anlagen wurden zur letzten Stadtratssitzung ausgereicht.