Betreff
Anfrage der NPD-Fraktion - Nutzung von städtischen Dachflächen für die photovoltaische Nutzung
Vorlage
AF-0003/2014
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Wurde die o.g. Prüfung durchgeführt? Wenn Ja, wann und mit welchem Ergebnis? Wenn Nein, warum?

2.      Weshalb werden die anderen städtischen Dächer nicht in die Prüfung einbezogen?

3.      Ist es möglich, die potentiell geeigneten Dächer für die Nutzung von Dritten im o.g. Sinne zu bewerben und zu verpachten? Wenn Ja, wird dies in Erwägung gezogen? Wenn Nein, warum?

4.      Bieten die genannten Dachflächen aus Sicht der Oberbürgermeisterin das Potential für die Stadt gewinnbringend genutzt zu werden?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Zu. 1.:

Die städtischen Dachflächen wurden überprüft und teilweise für tauglich befunden.

 

Zu 2.:

Aufgrund der Vielzahl denkmalgeschützter Gebäude und ungeeigneter Dachkonstruktionen sind Photovoltaikanlagen nicht überall realisierbar.

 

Zu 3.:

Eine potentielle Verpachtung ist möglich und wurde bereits in Betracht gezogen. Aufgrund der laufenden Ausschreibung der Energielieferverträge wurde die Verfolgung dieser Maßnahme allerdings zurückgestellt, da die Sinnhaftigkeit einer solchen Maßnahme von der Höhe der Energiekosten abhängig ist und der zukünftige Strombezugspreis nicht absehbar ist.

 

Zu 4.:

Das Potential für eine Nutzung ist vorhanden, es muss aber, wie bereits erwähnt, das Ergebnis der Ausschreibung abgewartet werden.