I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
1.
Der Stadtrat nimmt den Jahresabschluss
mit Bestätigungsvermerk sowie den Lagebericht der Wartburg-Sparkasse für das
Geschäftsjahr 2013 zur Kenntnis.
2.
Dem Verwaltungsrat der Wartburg-Sparkasse
wird für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung erteilt.
II. Begründung:
Der Verwaltungsrat der Wartburg-Sparkasse hat in seiner Sitzung am 26. Juni 2014 den mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der Prüfungsstelle des Sparkassen- und Giroverbandes versehenen Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013
mit einer Bilanzsumme von 1.485.885.838,75 €
und einem Jahresüberschuss von 1.488.318,52 €
einstimmig festgestellt und den Lagebericht des Vorstandes der Sparkasse gebilligt.
Dem Vorstand wurde in der Sitzung des Verwaltungsrates am 26. Juni 2014 gemäß § 20 Abs. 4 ThürSpkG Entlastung für das Geschäftsjahr zum 31.12.2013 erteilt.
Gemäß § 21 Satz 1 ThürSpkG ist von dem im Jahresabschluss ausgewiesenen Jahresüberschuss mindestens ein Viertel den Rücklagen zuzuführen und damit zur Stärkung der Substanz der Sparkasse zu verwenden. Hinsichtlich des verbleibenden Betrages kann der Verwaltungsrat auf Vorschlag des Vorstandes die teilweise oder vollständige Abführung an den Träger zur Verwendung für gemeinnützige Zwecke beschließen, soweit er nicht zur Stärkung des haftenden Eigenkapitals benötigt wird.
Hinsichtlich der Verwendung des Jahresüberschusses hat der Verwaltungsrat in seiner Sitzung am 26. Juni 2014 wie folgt beschlossen:
· Nach § 21 Satz 2 ThürSpkTG ist der Jahresüberschuss i. H. v. 1.488.318,52 € in voller Höhe zur Stärkung des haftenden Eigenkapitals der Sparkasse zu verwenden und den Rücklagen zuzuführen.
Gemäß § 20 Abs. 5 ThürSpkG beschließt die Vertretungskörperschaft des Trägers über die Entlastung des Verwaltungsrates.
Der Beschlussvorlage sind Kopien der Verwaltungsratsbeschlüsse sowie dazugehörige Anlagen beigefügt.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1: Kopie des Verwaltungsratsbeschlusses vom 26. Juni 2014 über die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2013 sowie Bilanz und GuV
Anlage 2: Kopie des Verwaltungsratsbeschlusses vom 26. Juni 2014 über die Billigung des Lageberichtes sowie des Lageberichtes
Anlage 3: Kopie des Verwaltungsratsbeschlusses vom 26. Juni 2014 über die Verwendung des Jahresüberschusses 2013
Anlage 4: Kopie des Verwaltungsratsbeschlusses vom 26. Juni 2014 über die Entlastung des Vorstandes
Anlage 5: Kopie des Berichtes des Verwaltungsrates