Betreff
Anfrage des Stadtrates Herrn Hofmann - Tor zur Stadt
Vorlage
AF-0007/2014
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Welcher Aussage hinsichtlich der Risiken bei einem Nichtzustandekommen des Baus eines EKZ darf der Bürger Glauben schenken – der, der Oberbürgermeisterin oder der, des Bürgermeisters und wie wird das Risiko durch die Veraltungsspitze in einer „Sprachregelung“ eingeschätzt?

2.      Aus welchen Unterlagen bzw. Gutachten entnimmt die Oberbürgermeisterin, dass die Kontaminierung der Fläche des ZOB (alt) den Vorgaben einer Freistellung nach Landesgesetz und somit einer Förderung durch öffentliche Mittel genügt?

3.      Wie und wann wird die Oberbürgermeisterin den Stadtrat bis zur entscheidenden Sitzung im September über das Ergebnis der Absprachen mit dem Investor OFB/Procom und dem Land Thüringen im Zusammenhang mit den Ergebnissen der Planerwerkstatt informieren, um einen Stadtratsbeschluss herbeiführen zu können?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.

Das mit seinen wesentlichen Inhalten öffentlich vorgestellte Gutachten beschreibt in seiner Kausalität ein in sich verwobenes juristisches Szenario. Die Gutachter hatten den Auftrag gemäß Stadtratsbeschluss, den theoretisch größten anzunehmenden finanziellen Schaden für die Stadt Eisenach zu ermitteln. Dieser abgeleitete finanzielle Schaden würde nur dann resultieren, wenn alle einzelnen Kausalitätsetappen immer zum größten Nachteil für die Stadt ausgehen würden. Im günstigsten Fall würde das finanzielle Risiko der Stadt Eisenach gegen Null tendieren.

Die Aussagen der Oberbürgermeisterin und des Bürgermeisters sind insoweit nicht widersprüchlich, sondern markieren nur den Rahmen von unterschiedlichen rechts-theoretischen Szenarien.

 

Zu 2.

In den bisherigen Gesprächen der Stadt Eisenach mit den übrigen Beteiligten wurde herausgearbeitet, dass eine Freistellung der KVG-Fläche geprüft wird. Damit wurde signalisiert, dass eine Freistellung nicht grundsätzlich ausgeschlossen ist. Die Zusammenarbeit zwischen Stadt, Land und Investoren ist darauf gerichtet, die KVG-Fläche, die im Zusammenhang mit der Errichtung des neuen ZOB frei werden würde, in die Planungen zum „Tor zur Stadt“ sinnvoll einzubeziehen, um keine Brachfläche entstehen zu lassen. Insoweit hat die Oberbürgermeisterin nicht dem Ergebnis der fachlichen Prüfung des Landes vorweggenommen, sondern die Hoffnung zum Ausdruck gebracht, dass die Umweltaltlasten mit finanzieller Unterstützung des Landes dauerhaft beseitigt werden können.

 

Zu 3.

Die Oberbürgermeisterin informiert im Haupt- und Finanzausschuss und im Stadtrat laufend über den aktuellen Stand der Entwicklung; analog informiert der Bürgermeister laufend im Bauausschuss. Beide Gremien tagen öffentlich. Zusätzlich berichtet die Oberbürgermeisterin öffentlich in den Sitzungen des Stadtrates. Damit ist die unmittelbare Anbindung des Stadtrates kontinuierlich gegeben.

Darüber hinaus informiert die Oberbürgermeisterin auch zwischendurch im Rahmen der transparenten Öffentlichkeitsarbeit (Pressemitteilungen, Pressegespräche, Beantwortung von Presseanfragen) über den jeweils aktuellen Stand.