Betreff
Anfrage der SPD-Stadtratsfraktion - Tor zur Stadt - Wie weiter nach der Planerwerkstatt und den Einwohnerversammlungen
Vorlage
AF-0009/2014
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Wurden im Rahmen des Gesprächs mit dem (potentiellen) Investor OFB konkrete Bedingungen bzw. Voraussetzungen durch den Vertreter von OFB benannt, unter denen das Areal wie in der Planerwerkstatt vorgeschlagen (Tagungszentrum, Tagunghotel, Wohnen/Gewerbe) durch OFB entwickelt werden würde und wenn ja welche?

2.      Gab es durch den (potentiellen) Investor OFB eine konkrete Fristsetzung gegenüber der Stadtverwaltung bzw. dem Eisenacher Stadtrat im Hinblick auf die Anpassung des Bebauungsplans für das Areal „Tor zur Stadt“?

3.      Wurden bereits Gespräche durch die Oberbürgermeisterin mit dem Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz hinsichtlich der Kostenübernahme für die notwendige Restsanierung des Areals „Tor zur Stadt“ und eines anzustrebenden Freistellungsbescheids geführt? Wenn nein, wann sind diese Gespräche geplant?

4.      Wie gedenkt die Oberbürgermeisterin die Eisenacher Bürgerinnen und Bürger nach den Einwohnerversammlungen an der Entwicklung des Areals „Tor zur Stadt“ auch zukünftig direkt zu beteiligen?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.

Die OFB hat die Ergebnisse der Planerwerkstatt mit Interesse zur Kenntnis genommen. Es wurde erklärt, dass die Umsetzbarkeit technisch und wirtschaftlich zu prüfen ist.

 

Zu 2.

Als konkrete Frist wurde an den 30. September erinnert. Bis dahin benötigt der Investor ein klares politisches Willensbekenntnis, in welche Richtung das Projekt entwickelt werden soll. Die Bearbeitung des Bebauungsplanes erfolgt laufend und ist an die Beschlussfassung des Stadtrates auszurichten.

 

Zu 3.

Es besteht laufend der Kontakt zum zuständigen Ministerium. Zur Vor- und Nachbereitung der Planerwerkstatt waren und sind diese Kontakte besonders ausgeprägt.

 

Zu 4.

Nach wie vor gehen weitere Vorschläge zur Nutzung des Areals bei der Stadtverwaltung ein. Selbstverständlich werden auch diese Vorschläge bei der weiteren Bearbeitung des Bebauungsplanes gewürdigt. Im Rahmen der Offenlegung und Beteiligung des Bebauungsplanes können sich die Einwohnerinnen und Einwohner auch künftig in das Verfahren einbringen.

Für den September ist der Beschluss zum weiteren Planungswillen des Stadtrates vorgesehen. Dieser Beschluss wird öffentlich im Stadtrat und seinen Ausschüssen beraten und beschlossen. Insofern können die Eisenacherinnen und Eisenacher auch weiterhin unmittelbar den Diskussionsverlauf verfolgen und sich einbringen.

Damit ist im Unterschied zur Herangehensweise früherer Oberbürgermeister eine transparente und direkte Beteiligung der Einwohnerinnen und Einwohner gewährleistet.