Betreff
Anfrage der SPD-Stadtratsfraktion - 2013 weiterer Anstieg der Steuereinnahmekraft der Gemeinden in Thüringen
Vorlage
AF-0010/2014
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Worauf wird der gegen den Landestrend zu verzeichnende Verlust der Steuereinnahmekraft der Stadt Eisenach zurückgeführt?

2.      Welchen Zusammenhang sieht die Oberbürgermeisterin zwischen der Anhebung der Realsteuerhebesätze durch die Stadt Eisenach und der Entwicklung ihrer Steuereinnahmekraft?

3.      Welche Maßnahmen schlägt die Oberbürgermeisterin vor, um die Steuereinnahmekraft der Stadt Eisenach wieder zu erhöhen?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.:

Die im Landesvergleich relativ niedrige Steuereinnahmekraft der Stadt Eisenach wird maßgeblich durch die Entwicklung der Einnahmen aus der Gewerbesteuer beeinflusst. Die Realsteueraufbringungskraft der Stadt Eisenach belief sich lt. Thüringer Landesamt für Statistik im Jahre 2013 auf 312 Euro pro Einwohner. Dies stellt einen der niedrigsten Werte aller kreisfreien Städte und Landkreise (mit kreisangehörigen Kommunen) dar. Der Landesdurchschnitt beläuft sich auf 399 Euro pro Einwohner.

 

Der vergleichsweise niedrige Wert ist insbesondere auf die niedrige Einnahme aus der Gewerbesteuer zurückzuführen. Als Indikator kann hierfür die Zahlung der Gewerbesteuerumlage angeführt werden. Im Jahre 2013 hatte die Stadt Eisenach 18 Euro pro Einwohner an Umlage zu zahlen. Dies ist der niedrigste Wert aller kreisfreien Städte und Landkreise. Der Landesdurchschnitt lag bei 27 Euro pro Einwohner.

 

Bei den Einnahmen aus den Einkommens- (233 Euro/EW) und Umsatzsteueranteilen (65 Euro/EW) hingegen weist die Stadt Eisenach im Jahre 2013 vergleichsweise hohe Werte auf. Bei den Einnahmen aus den Einkommenssteueranteilen wird der Landesdurchschnitt (205 Euro pro Einwohner überschritten. Hier rangiert die Stadt an 4. Stelle aller kreisfreien Städte und Landkreise in Thüringen. Bei den Einnahmen aus der Umsatzsteuer weist die Stadt Eisenach sogar den höchsten Wert aller kreisfreien Städte und Landkreise auf. Hier liegt der Landesdurchschnitt bei 37 Euro pro Einwohner.

 

Die als Anlage beigefügte Excel-Übersicht wurde aus der vom Thüringer Landesamt für Statistik herausgegebenen Realsteuervergleich 2013 entwickelt und ergänzt.

 

Zu 2.:

Ein Zusammenhang ist nicht zu beobachten. Die Anhebung des Hebesatzes für die Erhebung der Gewerbesteuer hat nach bisher vorliegenden Erkenntnissen nicht zu einer Reduzierung des Gewerbesteueraufkommens geführt.

 

Zu 3.:

Wie unter 1) dargestellt, ist das Aufkommen aus der Gewerbesteuer vergleichsweise gering, was ursächlich für die geringe Steuereinnahmekraft der Stadt Eisenach ist. Der in Eisenach generierte Umsatz der ansässigen Industrie- und Gewerbetriebe spiegelt sich insbesondere in den Einnahmen aus den gemeindlichen Anteilen an der Einkommens- und der Umsatzsteuer wider. Ertragssteuerlich partizipiert die Stadt allerdings nur in vergleichsweise geringem Maße, was sich wiederum in den Einnahmen aus der Gewerbesteuer ausdrückt.

 

Eine Erhöhung der Steuereinnahmekraft durch eine Verbesserung der Einnahmen aus der Gewerbesteuer durch eine weitere Erhöhung des Hebesatzes scheidet aus, da dieser im Rahmen der Haushaltskonsolidierung aufgrund der Vorgaben der VV Haushalts-sicherung/Bedarfszuweisung im letzten Jahr bereits auf 460 v. H. angehoben werden musste.

 

Eine Einnahmeverbesserung kann nur durch eine konsequente Bestandspflege, weitere Betriebsansiedlungen und eine gute konjunkturelle Entwicklung erreicht werden. In diesem Zusammenhang ist der Aufgabe der Wirtschaftsförderung große Aufmerksamkeit zu widmen.