Sachverhalt:
Mit der heutigen Vorlage wird zum einen Bericht erstattet zum Fortgang der Erstellung des Haushaltsentwurfes 2014 für den Bereich Verwaltungshaushalt (1). Zum Anderen wird berichtet über den Stand der Haushaltsausführung (Verwaltungshaushalt) zum Stichtag 30.06.2014 (2).
1)
Entwurf Haushalt
2014_Verwaltungshaushalt
Die letzte Information des Stadtrates hinsichtlich des Planungsstandes des Verwaltungshaushalts erfolgte in der Sitzung vom 26.03.2014 unter der Vorlage-Nr. 1489-BR/2014.
Mit Stand der letzten Berichtsvorlage wies der Verwaltungshaushalt ein Defizit in Höhe von 5.741.320 € aus. Derzeit ist eine leichte Verbesserung zu verzeichnen – der Fehlbetrag liegt bei 4.676.776 €.
Auf die Gründe dieser Verbesserung wird in der Folge eingegangen, zunächst soll jedoch die Entwicklung der einzelnen Einnahme- und Ausgabegruppen des Verwaltungshaushaltes im Vergleich zum Planungsstand 19.03.2014 dargestellt werden.
Hauptgruppe
|
Haushalt
2013
-EUR- |
Haushalt 2014 Planstufe 4 Stand 19.03.2014 -EUR- |
Haushalt 2014 Planstufe 5 Stand: 01.07.2014 -EUR- |
Veränderungen -EUR- |
0
– Steuern, allgemeine Zuweisungen |
67.836.059,00 |
62.635.831,00 |
62.335.393,00 |
- 300.438,00 |
1
- Einn. aus Verwaltung und Betrieb |
17.781.489,00 |
18.427.593,00 |
18.522.905,00 |
+ 95.312,00 |
2
– Sonstige Finanzeinnahmen |
5.701.010,00 |
5.739.492,00 |
7.097.441,00 |
+ 1.357.949,00 |
Summe Einnahmen |
91.318.558,00 |
86.802.916,00 |
87.955.739,00 |
+ 1.152.823,00 |
|
|
|
|
|
4
– Personalausgaben |
21.607.532,00 |
21.821.268,00 |
21.821.268,00 |
+/- 0,00 |
5/6
– Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand |
15.572.715,00 |
16.045.508,00 |
16.068.123,00 |
+22.615,00 |
7
– Zuweisungen und Zuschüsse |
49.050.709,00 |
50.985.935,00 |
50.962.416,00 |
-23.519,00 |
8
– Sonstige Finanzausgaben |
5.087.602,00 |
3.691.525,00 |
3.778.708,00 |
+87.183,00 |
Summe Ausgaben |
91.318.558,00 |
92.544.236,00 |
92.630.515,00 |
-86.279,00 |
Saldo |
0,00 |
- 5.741.320,00 |
- 4.674.776,00 |
|
HGr. 0 – Steuern, allgemeine
Zuweisungen (-300 T€)
Die Hauptgruppe 0 weist insgesamt eine Verschlechterung von rund 300 T€ auf, welche aus folgenden Positionen resultiert:
Haushaltsstelle 90000.003000 - Gewerbesteuer
Bei der Gewerbesteuer war der Ansatz auf Basis vorliegender Hochrechnungen von 11.000.000 € auf 10.500.000 € herabzusetzen, so dass eine Verschlechterung von 500.000 € zu verzeichnen ist.
Haushaltsstelle 90000.010000 -
Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer
Haushaltsstelle 90000.012000 -
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
Mit Schreiben vom 13.05.2014 teilte der Städte- und Gemeindebund Thüringen das Ergebnis der regionalisierten Mai-Steuerschätzung 2014 mit. In der Folge war die Planung wie folgt anzupassen:
90000.010000 + 153.484 €
90000.012000 – 33.907 €
Haushaltsstelle 90000.051001 - Bedarfszuweisung zum Ausgleich der Verluste beim Mehrbelastungsausgleich
Gemäß § 23 ThürFAG erhalten kreisfreie Städte als Ausgleich für die Belastungen, die ihnen durch die Wahrnehmung übertragener staatlicher Aufgaben entstehen, für das Jahr 2014 einen Betrag von 85,00 € pro Einwohner.
Aufgrund der Zensusergebnisse hatte die Stadt (wie andere Kommunen auch) zum Stichtag 31.12.2012 einen Einwohnerverlust zu verzeichnen (Einwohnerzahl vor Zensus: 42.685; Einwohnerzahl nach Zensus: 41.744), so dass sich durch die geringere Einwohnerzahl Einnahmeverluste für die Stadt ergaben.
Zum Ausgleich dieser Verluste beim Mehrbelastungsausgleich reichte das Land Bedarfszuweisungen aus. Gemäß Festsetzungsbescheid beläuft sich die Bedarfszuweisung für die Stadt Eisenach auf einen Betrag von 79.985 €, welcher in die Haushaltsplanung aufzunehmen war.
HGr. 1 – Einnahmen aus
Verwaltung und Betrieb (+ 95 T€)
In Hauptgruppe 1 haben sich im Vergleich zur letzten Berichterstattung Mehreinnahmen in Höhe von 95.312 € ergeben, welche planerisch berücksichtigt werden konnten. Der Großteil hier resultiert aus Ansatzerhöhungen in Gruppe 171 (Zuweisungen des Landes) in Höhe von 93.804 €, welche aus Anpassungen der Ansätze an vorliegende Zuwendungsbescheide resultieren.
HGr. 2 – Sonstige
Finanzeinnahmen (+ 1.358 T€)
Die Verbesserung in dieser Hauptgruppe resultiert aus der Umstellung der Zahlungssystematik im Bereich Konzessionsabgaben. Bis zum Jahr 2013 erfolgte die Zahlung der Konzessionsabgabe immer per Abrechnung für das Vorjahr (in 2013 gingen die Zahlungen für 2012 ein).
Ab dem Jahr 2014 werden Abschlagszahlungen immer für das laufende Jahr gezahlt. In der Folge erhält die Stadt im Jahr 2014 einmalig zum einen die Zahlungen für 2013 und zum anderen laufende Abschläge für 2014. Für das Haushaltsjahr 2014 ergibt sich somit als Einmaleffekt eine höhere Einnahme von 1.358 T€, welche in die Planung aufgenommen wurde.
HGr. 4 – Personalausgaben (+/-
0 €)
In dieser Hauptgruppe sind keine Änderungen zu verzeichnen.
HGr. 5/6 – Sächlicher
Verwaltungs- und Betriebsaufwand (+ 23 T€).
Seitens der Fachämter wurden in diversen Haushaltsstellen weitere Bedarfe gemeldet, was im Ergebnis zu Verschlechterungen von insgesamt 22.615 € führte.
HGr. 7 – Zuweisungen und
Zuschüsse (nicht für Investitionen) (-24 T€)
Im Bereich der Hauptgruppe 7 ergaben sich erforderliche Anpassungen in verschiedenen Untergruppen. Im Vergleich zur letzten Berichterstattung ist eine Verbesserung in Höhe von 23.519 € zu verzeichnen.
In Hauptgruppe 7 ist ebenfalls
eingeplant der Zuschuss der Stadt Eisenach an die Kulturstiftung
Meiningen-Eisenach (Haushaltsstelle 33110.715000) mit einem Betrag von
2.000.000 €. Hinsichtlich dieses Zuschusses liegt ein Bescheid des Landes
Thüringen vor, wonach der ratenweise Zuschuss seitens des Landes bis zum
Jahresende übernommen wird. Sollte der Stadt Eisenach für das Jahr 2014 eine
Bedarfszuweisung gewährt werden, wurde seitens des Landes angekündigt, dass
diese dann mit dem übernommenen Zuschuss verrechnet wird. Aus diesem Grund muss
der Zuschuss an die Kulturstiftung planerisch weiter berücksichtigt werden. Der
Bescheid ist dieser Berichtsvorlage als Anlage 2 beigefügt.
HGr. 8 – Sonstige
Finanzausgaben (+ 87 T€)
Die Änderungen in dieser Hauptgruppe resultieren aus zwei Positionen:
Haushaltsstelle 90000.810000 - Gewerbesteuerumlage
Aufgrund der erforderlichen Anpassung des Ansatzes der Gewerbesteuer ergeben sich automatisch Änderungen bei der Planung zur Gewerbesteuerumlage. Der Ansatz ist wie folgt zu berechnen:
Ansatz Gewerbesteuer : Hebesatz Gewerbesteuer * 35
(35 = Vervielfältiger gemäß Gemeindefinanzreformgesetz).
Im Ergebnis dieser Berechnung ist eine Gewerbesteuerumlage in Höhe von aktuell 798.913 € einzuplanen. Im Vergleich zum letzten berichteten Planungsstand entspricht dies einer Absenkung des Ansatzes um 38.044 €.
91130.860000 - Zuführung an
den Vermögenshaushalt
Alle im Verwaltungshaushalt erwirtschafteten laufenden Einnahmen, die nicht zur Deckung laufender Ausgaben benötigt werden, sind an den Vermögenshaushalt abzuführen. Dies dient der Erwirtschaftung der Tilgungsverpflichtungen für laufende Kredite, der Erwirtschaftung von Haushaltsmitteln für investive Zwecke wie auch der Erwirtschaftung von Rücklagen.
Dabei muss gemäß § 23 ThürGemHV die Zuführung zum Vermögenshaushalt mindestens so hoch sein, dass Kreditbeschaffungskosten und die ordentliche Tilgung von Krediten gedeckt werden können (sogenannte Pflichtzuführung). Aufgrund des bestehenden Fehlbetrags im Verwaltungshaushalt ist derzeit planerisch lediglich die Pflichtzuführung berücksichtigt.
Diese musste im Vergleich zum letzten Berichtsstand noch einmal angepasst werden, so dass sich hier eine Veränderung von 125.227 € ergab.
2) Stand
Haushaltsausführung zum 30.06.2014
Die Berichterstattung zum Stand der Haushaltsausführung (Erfüllungsstand) im Verwaltungshaushalt basiert auf dem derzeitigen Planungsstand.
Mit der folgenden Übersicht wird der Erfüllungsstand (Anordnungssoll) zum Stichtag 30.06.2014 auf Basis der Hauptgruppen dargestellt.
HGr. |
Bezeichnung |
Haushaltsjahr 2014* |
|
|
|
|
Haushalts ansatz |
AO-Soll |
proz. Erfüllung |
|
(alle Beträge in T€) |
|
|
|
HGr. 0 |
Steuern, allgemeine Zuweisungen |
62.335 |
37.392 |
59,98% |
HGr. 1 |
Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb |
18.523 |
9.820 |
53,02% |
HGr. 2 |
Sonstige Finanzeinnahmen |
7.097 |
5.887 |
82,95% |
|
Ergebnis Einnahmen |
87.956 |
53.099 |
60,37% |
HGr. 4 |
Personalausgaben |
21.821 |
12.155 |
55,70% |
HGr. 5/6 |
Sächlicher Verwaltungs - und Betriebsaufwand |
16.068 |
8.398 |
52,27% |
HGr. 7 |
Zuweisungen und Zuschüsse (nicht für Investitionen) |
50.962 |
24.032 |
47,16% |
HGr. 8 |
Sonstige Finanzausgaben |
3.779 |
721 |
19,08% |
|
Ergebnis Ausgaben |
92.631 |
45.306 |
48,91% |
|
SALDO Einnahmen/ Ausgaben |
-4.675 |
7.793 |
|
*Rundungsdifferenzen möglich
Einnahmen
Das Anordnungssoll der Einnahmen beläuft sich zum 30.06.2014 auf 53.098.864 €, was einem Anteil von 60,37 % der Planansätze des Haushaltsentwurfes entspricht. Bei der Bewertung dieses Erfüllungsstandes ist zum einen zu beachten, dass alle Einnahmen unterschiedlichen Fälligkeiten unterliegen. Zum anderen werden monatlich gleichbleibende Beträge in der Regel über sogenannte Jahresanordnungen verbucht – das heißt, dass die Sollstellung bereits im Januar oder Februar für das gesamte Haushaltsjahr erfolgt. Aus dem jetzt vorliegenden Erfüllungsstand darf daher nicht die Schlussfolgerung gezogen werden, dass die Haushaltsansätze im Bereich der Einnahmen anzuheben sind, da nach der Hälfte des Haushaltsjahres bereits Einnahmen von 60,37 % generiert wurden. Insbesondere bei den Einnahmen aus den Gemeindesteuern enthält das Anordnungssoll per 30.06.2014 bereits den Jahresbetrag.
Erläuterungen zu den einzelnen Hauptgruppen
Hauptgruppe 0 – Steuern,
allgemeine Zuweisungen
In der Hauptgruppe 0 lag das Anordnungssoll zum Stichtag bei 37.391.501 €, was einem Erfüllungsstand von 59,98 % entspricht.
Hinsichtlich der Gewerbesteuer liegt das laufende Anordnungssoll bei derzeit rd. 11,3 Mio. Euro, was einer prozentualen Erfüllung von 108 % entspricht.
Nach aktuellen Schätzungen ist im Haushaltsjahr 2014 mit kassenwirksamen Eingängen in Höhe von 10,5 – 11 Mio. € bei der Gewerbesteuer zu rechnen, so dass der derzeitig geplante Ansatz zunächst beibehalten wird. Sofern sich das aktuelle Anordnungssoll im weiteren Verlauf bestätigt, kann der Ansatz möglicherweise noch etwas angehoben werden. .
Hauptgruppe 1 – Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb
Die aktuelle Auswertung weist einen Erfüllungsstand von 53,02 % aus. Ob alle geplanten Einnahmen generiert werden können, ist jetzt noch nicht absehbar, da Bestandteil dieser Hauptgruppe auch Benutzungsgebühren sind, deren Einbringbarkeit immer auch abhängt von der Annahme Inanspruchnahme der von der Stadt vorgehaltenen Angebote.
Hauptgruppe 2 – Sonstige Finanzeinnahmen
Das Anordnungssoll der Hauptgruppe 2 belief sich auf 5.887.034 €, was einem Erfüllungsstand von 82,95 % entspricht.
Zwei Gruppierungen sind hier besonders zu erwähnen:
Gruppe 24, 25 (Ersatz von
sozialen Leistungen außerhalb und in Einrichtungen)
In diesen Gruppierungen erfolgt die Verbuchung zu großen Teilen über Jahresanordnungen, was bedeutet, dass die zu generierenden Einnahmen bereits zu Jahresanfang für das komplette Haushaltsjahr eingebucht werden. Aus diesem Grund liegt der Erfüllungsstand nach Ablauf des ersten Halbjahres bereits bei 88 %.
Gruppierung 26 (weitere
Finanzeinnahmen)
Der Erfüllungsstand von 110 % in dieser Gruppierung resultiert vornehmlich aus dem Anordnungssoll der Haushaltsstelle 03300.261000 (Säumniszuschläge / Mahngebühren). Dem Ansatz von 100.000 € steht ein Anordnungssoll von rund 515.000 € gegenüber. Auch hier ist jedoch – wie bei der Gewerbesteuer – nicht mit der Einbringbarkeit in dieser Höhe zu rechnen (derzeitiges Ist: rund 32.600 €), so dass der Ansatz unter Beachtung des Grundsatzes der Kassenwirksamkeit nicht erhöht werden kann. Im Rahmen der Jahresrechnung wird auch hier eine pauschale Restebereinigung in Größenordnung erforderlich sein.
Ausgaben
Erläuterungen zu den einzelnen Hauptgruppen
Hauptgruppe 4 – Personalausgaben
Der Erfüllungsstand der Hauptgruppe 4 lag zum Stichtag bei 55,70 %. Die derzeitig kalkulierte Inanspruchnahme zum Jahresende entspricht dem aktuellen Planungstand 2014.
Hauptgruppe 5/6 – Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand
Derzeit wurde von den insgesamt geplanten 16.068.123 € ein Betrag von 8.398.280 € verausgabt. Dies entspricht einem prozentualen Anteil von 52,27 %.
Hauptgruppe 7 – Zuweisungen
und Zuschüsse (nicht für Investitionen)
Bei einem derzeitig geplanten Ansatz von 50.962.416 € in Hauptgruppe 7 wurden zum Stichtag 24.032.495 € verausgabt, was einem prozentualen Anteil von 47,16 % entspricht.
Hauptgruppe 8 – Sonstige Finanzausgaben
Das Anordnungssoll der Hauptgruppe 8 belief sich zum Stichtag auf 720.910 €, was einem prozentualen Anteil von 19,08 % entspricht. Hintergrund zu dem recht niedrigen Erfüllungsstand ist, dass die geplante Zuführung zum Vermögenshaushalt (Grupp. 86; Ansatz: 1.922.459 €) erst im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten 2014 verbucht wird.
Zusammenfassend muss noch einmal klargestellt werden, dass im Bereich der Einnahmen aufgrund der vielen Jahresanordnungen in einzelnen Bereichen (Grundsteuern, Gewerbesteuer, Ersätze von sozialen Leistungen...) bereits große Teile generiert wurden, was im Ergebnis zu einem derzeitigen Erfüllungsstand von 60,37 % führt. Bei den Ausgaben wurden bis zum Stichtag 48,91 % verbraucht.
Da die Haushaltsplanung aufgrund des planerischen Fehlbetrags noch nicht abgeschlossen ist, werden die Haushaltsansätze laufend an sich ändernde Gegebenheiten angepasst. Mit Blick auf das Jahresende wird der Verwaltungshaushalt voraussichtlich mit einem Fehlbetrag abschließen. Inwieweit die derzeit laufende Erarbeitung des HSK-Gutachtens durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG im Laufe des Jahres positive Veränderung der Haushaltslage mit sich bringen wird, kann aus heutiger Sicht nicht abschließend beurteilt werden.
Anlagenverzeichnis
Anlage 1 – Gruppierungsübersicht Haushaltsentwurf Verwaltungshaushalt 2014_30.06.2014
Anlage 2 – Zuwendungsbescheid zur Absicherung des Eisenacher Anteils an der Finanzierung der Kulturstiftung Meiningen-Eisenach
Anlage 3 – Gruppierungsübersicht zum Stand der Haushaltsausführung Verwaltungshaushalt_30.06.2014