Betreff
Besetzung des Ausschusses für Wirtschaft, Kultur und Tourismus
Vorlage
0079-StR/2014
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Die Besetzung des Ausschusses für Wirtschaft, Kultur und Tourismus mit folgenden
6 Mitgliedern des Stadtrates         
Herr/Frau ……………………………(CDU-Fraktion)         
Herr/Frau ……………………………(CDU-Fraktion)         
Frau Thekla Bernecker                   (DIE LINKE-Fraktion)          
Frau Kristin Kretschmer                  (DIE LINKE-Fraktion)          
Herr/Frau ……………………………(B 90/Grüne/BfE-Fraktion)

Herr/Frau ……………………..….….(SPD-Fraktion)

 


II. Begründung:

 

Auf der Grundlage des § 26 Abs. 1 ThürKO hat der Stadtrat gemäß § 9 der Hauptsatzung der Stadt Eisenach und § 26 Abs. 2 Buchstabe b) der am 17.07.2014 beschlossenen Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Eisenach den Ausschuss für Wirtschaft, Kultur und Tourismus als vorberatenden Ausschuss gebildet.

 

Die Zuständigkeit für den Ausschuss ist im § 34 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Eisenach geregelt.

 

Bei der Besetzung der Ausschüsse hat der Stadtrat gemäß § 27 Abs. 1 ThürKO i.V.m. § 9 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Eisenach dem Stärkeverhältnis der in ihm vertretenen Parteien und Wählergruppen Rechnung zu tragen. Der Stadtrat trifft die Entscheidung, welches Berechnungsverfahren er wählt, in der Hauptsatzung der Stadt Eisenach (vgl. § 27 Abs. 1 ThürKO). Gemäß § 9 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Eisenach erfolgt die Besetzung von Ausschüssen und sonstigen Gremien nach dem mathematischen Verhältnisverfahren Hare/Niemeyer.

 

Damit erhält in den mit 6 Stadtratsmitgliedern zu besetzenden Ausschüssen die CDU-Stadtratsfraktion 2 Sitze, DIE LINKE-Stadtratsfraktion 2 Sitze, die B 90/Die Grünen/BfE-Stadtratsfraktion 1 Sitz und die SPD-Stadtratsfraktion 1 Sitz.

 

Nach § 27 Abs. 2 ThürKO sind die auf diese Fraktionen entfallenden Sitze gemäß deren bindenden Vorschlag durch Beschluss des Stadtrates mit Stadtratsmitgliedern zu besetzen. Die Fraktionen können auch solche Mitglieder des Stadtrates vorschlagen, die nicht ihrer Fraktion angehören.

 

Die Wahl des jeweiligen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter im Ausschuss erfolgt nach den Bestimmungen des § 27 Abs. 4 ThürKO in der jeweils ersten Ausschusssitzung.