Betreff
Einwohneranfrage - Beteiligung der Sportstätten an den Betriebskosten
Vorlage
EAF-0003/2014
Art
Einwohneranfrage

II. Fragestellung

 

1.      Auf welcher rechtlichen/rechtssicheren Grundlage erhielten die Sportvereine die Aufforderung der Stadt Eisenach auf Zahlung von Betriebskosten der Sportstätten?

 

2.      Wie will die Oberbürgermeisterin die im HSK beschlossene Beteiligung der Sportvereine an den Betriebskosten rechtssicher und planungssicher für alle Beteiligten gestalten?

 

3.      In welcher Höhe gingen bisher Zahlungen von Sportvereinen ein?

 

4.      An welchen Sportstätten wurden aufgrund der Zusage der Oberbürgermeisterin in dieser finanziellen Höhe Sanierungsarbeiten vorgenommen?


 Bevor ich auf Ihre einzelnen Fragen eingehe, erlauben Sie mir bitte noch einige grundlegende Anmerkungen:

 

Es ist richtig, dass zwischen dem Kreissportbund (KSB) und der Stadtverwaltung eine Rahmenvereinbarung geschlossen wurde, um im Zuge der Haushaltssicherung eine allgemeingültige Basis zur Beteiligung der Sportvereine an Betriebskosten für Sportstätten zu schaffen. Dazu gab es auf Initiative der KSB mehrere Besprechungen mit Vertretern der Vereine, in welchen verschiedene Modelle der Beteiligung diskutiert wurden. Letztendlich wurde mehrheitlich für das Berechnungsmodell „Mischkalkulation“ (anteilige Berücksichtigung der erwachsenen Vereinsmitglieder und nutzungszeitbezogene Berechnung) und nicht für eine rein nutzungszeitbezogene Variante votiert. Das jedes Modell Vor- und Nachteile besitzt und nie eine 100%ige Gerechtigkeit bei einer Kostenbeteiligung gewährleistet werden kann, war allen Beteiligten jederzeit klar. Wichtig war den Vertretern der Vereine jedoch, dass mit der gewählten Variante die finanzielle Belastung im Rahmen der Kinder- und Jugendarbeit minimiert wird.

 

Außerdem bestehen zwischen der Stadtverwaltung und den einzelnen Sportvereinen einzelvertragliche Regelungen, so dass der KSB letztlich keine Vereinbarung zu Lasten Dritter abgeschlossen hat. In den von Seiten der Stadtverwaltung mit den Sportvereinen in 2013 geschlossenen Nutzungsverträgen wurde auf die ab 2014 zu leistende Kostenbeteiligung ebenso wie auf ein zum 31.12.2013 bestehendes Sonderkündigungsrecht hingewiesen.

 

Zu 1.

Sowohl das Thüringer Sportstättenfördergesetz als auch die in Eisenach geltenden Satzungen schließen eine Betriebskostenbeteiligung nicht aus. Die Nutzung der Sportstätten ist weiterhin gebühren- bzw. entgeltfrei (vergleichbar mit einer kosten- bzw. mietfreien Überlassung von Objekten, wo lediglich die Betriebskosten in Rechnung gestellt werden). Die Beteiligung erfolgt maximal in der vom Stadtrat im Haushaltssicherungskonzept 2012 beschlossenen Höhe.

 

Zu 2.

Aufgrund der Rahmenvereinbarung besteht für die Vereine Planungssicherheit bis 2018. Eine Veranlassung zur Änderung bestehender Satzungen wird derzeit nicht gesehen.

 

Zu 3.

Bisher wurden für das 1. Halbjahr 2014 Zahlungen in Höhe von 13.138,50 € geleistet.

 

Zu 4.

Aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung sind derzeit keine investiven Maßnahmen möglich. Generell sind diese jedoch in Zeiten, in denen ein genehmigter Haushalt vorliegt, gem. der Rahmenvereinbarung vorgesehen. Im Zuge von Reparaturarbeiten in der Werner-Seelenbinder-Halle, der Goethe-Halle und der Jahn-Sporthalle werden in diesem Jahr Bewegungsmelder in den Umkleideräumen und den Fluren eingebaut.

 

Zusätzlich wurden von einzelnen Vereinen Maßnahmen zur Energieeinsparung (Dämmung der Hallendecke, Erneuerung verschlissener Fenster in der Jahn-Sporthalle) in Eigenregie durchgeführt bzw. finanziert. Diese Leistungen werden auf die zu erbringende Kostenbeteiligung (im 1. HJ 2014 insgesamt 5.299,00 €) angerechnet.