Betreff
Anfrage der SPD-Stadtratsfraktion - Breitbandverfügbarkeit in der Stadt Eisenach
Vorlage
AF-0015/2014
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Wie stellt sich die Verfügbarkeit von „schnellem“ Internet (mindestens 16 Mbit/s) in der Stadt Eisenach dar? (Bitte nach einzelnen Ortsteilen und Stadtgebieten aufschlüsseln)

2.      Hält die Oberbürgermeisterin den Versorgungsgrad von durchschnittlich 67,8 Prozent aller Eisenacher Haushalte für ausreichend?

3.      Sofern das nicht der Fall sein sollte, hat die Oberbürgermeisterin eine Strategie für den Ausbau der Breitbandverfügbarkeit, um den Versorgungsgrad mit „schnellem“ Internet zu erhöhen und bis wann soll diese umgesetzt sein?

4.      Welche Hindernisse und Schwierigkeiten sieht die Stadtverwaltung ggf. beim Ausbau der Breitbandverfügbarkeit in den Eisenacher Ortsteilen und wie soll diesen begegnet werden?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1. bis 4.

Gemäß der aktuellen Fassung der Richtlinie „Breitbandinfrastrukturausbau“ des Landes vom 18.01.14 sollen mit finanzieller Hilfe so genannte unterversorgte Erschließungsgebiete speziell gefördert werden. Eine Zuwendungsvoraussetzung ist dabei, dass eine fehlende oder unzureichende Breitbandversorgung nachgewiesen werden kann. Dabei ist nachzuweisen, dass in dem zu fördernden Gebiet kein oder ein nur unzureichendes Breitbandangebot zur Verfügung steht. Als unzureichend wird eine Versorgung mit weniger als 30 MBit/s angesehen. Nach der letzten Förderrichtlinie des Landes vom 12.12.11 (also nur zwei Jahre vorher) lag die Schwelle noch bei 2 MBit/s. International gibt es unterschiedliche Definitionen, ab welchem Grad ein schneller Breitband-Internetzugang als gewährleistet anzusehen ist.

 

Nach Kenntnis der Stadtverwaltung sind die Stadteile und Ortsteile Eisenach Zentrum, Weststadt, Gefilde, Trenkelhof, Gewerbegebiet Wartenberg, Hötzelsroda, Mittelshof, Landstreit, Neukirchen, Berteroda, Stregda, Madelungen, Stedtfeld, Neuenhof, Hörschel, Wartha und Göringen als versorgte Gebiete anzusehen.

Die Gebiete Fischbach, Rothenhof, Rangenhof und Dürrerhof sowie der Ortsteil Stockhausen gelten als teilversorgt.

 

Für 95% des Gebietes ist die Versorgung mit 6 MBit/s gewährleistet. Bis zu 75% des Gebietes werden mit 16 MBit/s versorgt. Zur Versorgung mit 30 MBit/s gibt es keine vollständigen Angaben. Hier wird eine Spannbreite von 10% bis 50% des Gebietes benannt.

 

Der flächendeckende Ausbau der Breitband-Versorgung kann nur schrittweise erfolgen. In erster Linie sind hierfür die üblichen Marktanbieter zuständig. Die gezielte Förderung des Landes stellt deshalb auf die nicht bzw. unterversorgten Gebiete ab, beiden die Marktanbieter erklären, auch mittelfristig keine Versorgung herstellen zu wollen/können. Dennoch wird sich der Ausbaugrad sukzessive verbessern. Derzeit können zwei Drittel aller Menschen und Unternehmen im Gebiet der Stadt Eisenach und der Ortsteile auf eine gute Versorgung zurück greifen.

 

In den regelmäßigen Kontakten der Wirtschaftsförderung der Stadt Eisenach mit den Unternehmen vor Ort spielte eine mangelhafte Breitbandversorgung bisher keine Rolle. Insofern ist davon auszugehen, dass aus unternehmerischer Sicht kein akuter Handlungsbedarf besteht.

 

Die Stadtverwaltung befindet sich mit dem Breitband Kompetenz Zentrum Thüringen (BKT) im Kontakt, um zu klären, unter welchen Voraussetzungen die Versorgung der Bevölkerung und der Unternehmen mit schnellem Internet weiter ausgebaut werden kann.