I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Der Entwurf der 1. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für die Jahre 2012 bis 2022 wird zur Kenntnis genommen und zur Beratung an die Fachausschüsse überwiesen.

 


II. Begründung:

 

Gemäß § 53 ThürKO hat die Stadt Eisenach ihre Haushaltswirtschaft so zu planen und zu führen, dass die stetige Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist und dass der Haushalt in jedem Haushaltsjahr ausgeglichen ist. Diese Verpflichtungen gelten sowohl für die Haushaltsplanung als auch den Haushaltsvollzug.

 

Kann dies nicht gewährleistet werden, weil die finanzielle Leistungsfähigkeit nicht mehr gegeben ist, ist gemäß den Vorgaben des § 53a ThürKO ein Haushaltssicherungskonzept (HSK) aufzustellen, mit dem die Wiederherstellung der finanziellen Leistungsfähigkeit nachgewiesen wird.

 

Vor diesem Hintergrund hat das HSK eine herausragende Bedeutung, da hiermit erreicht werden soll, die Haushaltswirtschaft der Stadt Eisenach mittel- und langfristig dahin zu führen, den gesetzlichen Vorgaben zur Herstellung des Haushaltsausgleichs (§ 53 Abs. 3 ThürKO) vollumfänglich zu entsprechen.

 

Insofern dient das HSK dem Ziel, Maßnahmen darzustellen, durch die der Haushaltsausgleich und eine geordnete Haushaltswirtschaft auf Dauer sichergestellt werden soll. Es bedarf nach § 53a Abs. 1 ThürKO der Genehmigung des Thüringer Landesverwaltungsamtes (TLVwA) als zuständiger Rechtsaufsichtsbehörde.

 

1.      Bisherige Entwicklung

 

Der Stadtrat hat am 12.02.2010 das Haushaltssicherungskonzept für den Zeitraum 2009 bis 2013 beschlossen. Eine Genehmigung wurde dafür von der Rechtsaufsichtsbehörde nicht erteilt. Mit der Umsetzung wurde dennoch im Haushaltsjahr 2010 begonnen. Mehrere Einzelbeschlüsse wurden hierzu gefasst.

Aufgrund der defizitären Haushaltssituation hat der damalige Oberbürgermeister in mehreren Gesprächen mit dem damaligen Präsidenten des TLVwA die städtische Situation erörtert und die bestehenden strukturellen Probleme dargestellt. Der Präsident des Landesverwaltungsamtes hat daraufhin eine Arbeitsgruppe, bestehend aus einem Mitarbeiter des Landesverwaltungsamtes, einem Mitarbeiter des Innenministeriums, sowie städtischen Mitarbeitern zur Überprüfung des städtischen Haushaltes eingesetzt. Im Ergebnis wurde kein erhebliches Konsolidierungspotenzial festgestellt.

Die weiteren Gespräche des damaligen Oberbürgermeisters, führten dazu, dass durch die Ministerpräsidentin eine “Arbeitsgruppe Eisenach” eingesetzt und beauftragt wurde, Vorschläge für eine Lösung der Problematik zu erarbeiten. Diese Arbeitsgruppe bestand aus Vertretern verschiedener Ministerien, des Landesverwaltungsamtes, dem Oberbürgermeister der Stadt Eisenach und dem Landrat des Wartburgkreises. Die AG tagte in den Jahren 2010 und 2011 mehrere Male. Letztlich führte dieser Weg dazu, dass der Stadt Eisenach im Jahre 2011 folgende - damals nach Thüringer Finanzausgleichsgesetz (ThürFAG) noch mögliche - investive Bedarfszuweisungen bewilligt wurden:

·         Sanierung Lackfabrik Eichrodter Weg                  156.992,00 Euro

·         Sanierung/Erweiterung Berufschulzentrum         948.406,66 Euro

·         Kapitaleinlage EWT                                              350.000,00 Euro

·         Nicolaus-Otto-Straße                                            142.202,00 Euro

·         Sonstige Investitionsmaßnahmen                    1.045.643,00 Euro

·         Konjunkturpaket                                                      38.715,95 Euro

 

Insgesamt wurden im Jahre 2011 investive Bedarfszuweisungen in Höhe von 2.681.959,61 Euro bewilligt und vereinnahmt.

Aufgrund der Änderung des ThürFAG ist eine Gewährung investiver Bedarfszuweisungen ab dem Jahre 2012 nicht mehr möglich. Seither werden grundsätzlich nur noch allgemeine Bedarfszuweisungen zur Haushaltssicherung bewilligt. Bisher hat die Stadt Eisenach

·         Im Jahre 2012                                           1.263.000 Euro,

·         Im Jahre 2013                                           2.500.000 Euro

erhalten. Mit Bescheid vom 07.10.2013 wurde durch das Thüringer Finanzministerium aufgrund des vom Stadtrat am 26.09.2012 beschlossenen Haushaltssicherungskonzeptes 2012 – 2022 (Beschluss-Nr.: 0971/StR/2012) die letzte Bedarfszuweisung bewilligt. Die Bewilligung war mit der Auflage verbunden, dass seitens der Stadt eine genehmigungsfähige Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes bis zum 31.01.2014 vorlegt wird.

Aufgrund der bekannten Schwierigkeiten, einen genehmigungsfähigen Entwurf einer Fortschreibung zu erstellen, hat die Oberbürgermeisterin, die seit Amtsantritt auch von ihr geführten Gespräche zur finanziellen Situation der Stadt Eisenach mit der Ministerpräsidentin und den Ministerien, insbesondere mit dem Finanzminister fortgeführt und weiterhin eindringlich dargelegt, dass die finanzielle Schieflage seitens der Stadt mit eigenen Maßnahmen zur Haushaltssicherung nicht beseitigt werden kann. Sie hat dargelegt, dass es aufgrund der vergleichsweise niedrigen Einnahmen aus der Gewerbesteuer und hohen Belastung aus den Soziallasten dazu auch einer bedarfsgerechteren Ausgestaltung des kommunalen Finanzausgleich bedürfe.

 

Die Gespräche führten im Ergebnis zur Vergabe eines Auftrages durch und auf Kosten des Finanzministeriums an die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG. Diese wurde damit beauftragt, die Haushaltssituation der Stadt Eisenach eingehend zu untersuchen und einen Vorschlag zur Wiederherstellung der finanziellen Leistungsfähigkeit zu erarbeiten. Der Auftrag wurde im April 2014 erteilt. Die KPMG hat in der Zeit von Mitte April bis Ende Mai ihre Arbeit vor Ort aufgenommen. Es war vereinbart, dass das Gutachten bis Ende Mai dem Auftrag erteilenden Finanzministerium vorliegen sollte. Im Anschluss war eine Weitergabe an die Stadt und Vorlage an den Stadtrat im Juni /Juli 2014 beabsichtigt.

 

Letztlich gab es am 07.07.2014 und am 29.08.2014 zwei Gesprächstermine im Thüringer Finanzministerium, bei denen erste Ergebnisse durch KPMG vorgestellt, aufgrund der noch nicht abgeschlossenen Arbeiten, allerdings noch kein endgültiges Gutachten vorgelegt wurde.

 

Dieser damalige Sachstand führte auch dazu, dass die Frist zur Vorlage eines genehmigungsfähigen bzw. genehmigten HSK durch das Finanzministeriums noch einmal verlängert wurde. Mit Bescheid vom 29.08.2014 setzte das Finanzministerium die Frist zur Vorlage eines genehmigten Konzeptes auf den 30.11.2014 fest. Sollte diese Frist nicht eingehalten werden, könnte die im Ursprungsbescheid über die Bewilligung der Bedarfszuweisung von 2,5 Mio. Euro enthaltene Auflage nicht erfüllt und die Bedarfszuweisung dann seitens des Landes zurück gefordert werden.

 

Abschließend ist noch darauf hinzuweisen, dass die in 2010 mit dem Land geführten Gespräche noch einen weiteren wesentlichen Effekt erbracht haben. Aufgrund der Gespräche wurde im Thüringer Finanzausgleichsgesetz unter § 10 Abs. 1, Satz 5 der Hauptansatz für die kleineren kreisfreien Städte ab dem 2011 auf 140 v. H. festgesetzt, was zu einer Erhöhung der Schlüsselzuweisung um rd. 4 Mio. Euro in den Jahren 2011 und 2012 führte und natürlich eine erhebliche Verbesserung der Situation im Verwaltungshaushalt bedeutete.

 

 

Diese Veränderung wurde allerdings mit der zum 01.01.2013 in Kraft getretenen Neuordnung des ThürFAG, verbunden mit einer Umstellung der Systematik für die Gewährung der Schlüsselzuweisungen für die Gemeinden, aufgrund deren seither  die gemeindlichen und kreislichen Aufgaben gesondert betrachtet werden, schrittweise wieder zurück genommen. Seit diesem Jahr sind die kleineren kreisfreien Städte bei den gemeindlichen Schlüsselzuweisungen den kreisangehörigen Städten wieder gleich gestellt. Die durch die Erhöhung des Hauptansatzes eingetretene Einnahmeverbesserung bei den Schlüsselzuweisungen ist somit wieder entfallen.

 

2.      Vorlage des HSK-Gutachtens der KPMG

 

Das nunmehr vorliegende vollständige Gutachten der KPMG wurde der Stadt Eisenach vom Finanzministerium per Mail erstmals am 09.10.2014 zugeleitet.

 

Es muss an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, dass seitens KPMG einer Veröffentlichung im Internet oder einer Weitergabe an Dritte nicht zugestimmt werden kann, da diese entsprechend des mit dem Finanzministerium abgeschlossenen Vertrages einer umfassenden Schweigepflicht unterliegt. Außerdem wurde darauf hingewiesen, dass das Gutachten sowohl vertrauliche Informationen der Stadtverwaltung wie auch der Beteiligungsgesellschaften der Stadt Eisenach enthalte und an einigen Stellen auch personenbezogene Daten. Zum Teil musste KPMG sich nochmals separat zur Verschwiegenheit verpflichten und eine Weitergabe an Dritte ausschließen, so dass man sich. bei einer Zustimmung zur Weitergabe an Dritte einer Dritthaftung aussetzen würde. Deshalb wurde im Anschreiben an das Finanzministerium zur Übersendung des Gutachtens ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Weitergabe an Dritte nur mit Zustimmung der KPMG und nur nach Abschluss eines Auskunftsvertrages erfolgen darf.

 

Seitens KPMG ist allenfalls vorstellbar, dass eine Veröffentlichung einer Kurzfassung des Gutachtens, die nur eine Zusammenstellung de Maßnahmen aber keine vertraulichen geschäftlichen oder personenbezogenen Hintergrundinformationen enthält, erfolgen kann.

 

Aufgrund der Gespräche mit den Vertretern der KPMG wurde davon ausgegangen, dass das zu erarbeitende Gutachten in genehmigungsfähiger Form erfolgt und somit ohne weiteres Zutun seitens der Stadt bei der Rechtsaufsichtsbehörde zur Beantragung der Genehmigung eingereicht werden kann. Aufgrund der nunmehr vorliegenden Endfassung erscheint das Gutachten allerdings nicht vollständig ausreichend zu sein, da eine Genehmigungsfähigkeit einen ausgeglichenen Haushalt und die Abfinanzierung aller Fehlbeträge am Ende des Konsolidierungszeitraumes aufzeigen muss, was aufgrund der auf Seite 6 des Gutachtens nicht ausreichend erfolgt.

 

Danach ist ersichtlich, dass eine vollständiger Abbau der Fehlbeträge unter Berücksichtigung aller im Gutachten monetär dargestellten Maßnahmen bis zum Jahre 2022 nicht erreicht wird. Vielmehr bleiben am Ende des Jahres 2022 Fehlbeträge in einer Größenordnung von 9.967.751 Euro bestehen. Inwieweit dieser am Ende des Konsolidierungszeitraumes verbleibende offene Posten durch Bedarfszuweisungen ausgeglichen wird bzw. werden kann, ist mit dem Finanzministerium in weiteren Gesprächen zu klären.

 

Hinzu kommt, dass die von KPMG gewählten Annahmen im Gutachten aus Sicht der Verwaltung vielfach nicht mitgetragen werden können. Dies soll nachstehend an ein paar Beispielen verdeutlicht werden.

 

·         Bei den “Konsoldierungseffekten” wird für den Bereich des Vermögenshaushaltes für die Jahre 2014 – 2017 ein erhebliches Konsolidierungspotenzial dargestellt. Dies deshalb, weil (sh. Seiten 16 – 20) ein erheblicher Teil notwendiger Investitionsmaßnahmen gestrichen wurde und

·         die in der Finanzplanung enthaltenen anteiligen Beträge zur Finanzierung der Altfehlbeträge gänzlich gestrichen wurde, was aus der Sicht der Verwaltung nicht genehmigungsfähig ist.

 

Weiterhin werden mit dem Maßnahmekatalog bei einzelnen Maßnahmen finanzielle Effekte dargestellt, die nach aktueller Kenntnis der Verwaltung in der angenommenen Form nicht erzielbar sein werden. Als Beispiel wird die HSK-Maßnahme VwHH1 – Personalkosten – angeführt.

 

Für die Personalausgaben Seite 9 VWHH 1 und Seiten 45 und 46) wird ein erhebliches Konsolidierungspotenzial angenommen. Über den gesamten Konsolidierungszeitraum betrachtet sieht KPMG hier mögliche Einsparungen von 18,180 Mio. Euro.

           

Für das Jahr 2014 geht KPMG von einem Einsparpotenzial in Höhe von 818.820 Euro aus, ausgehend vom ursprünglichen Planansatz zum Zeitpunkt der Datenaufnahme Ende April 2014. Die damalige Plansumme für die Personalausgaben belief sich auf 21.821.268 Euro, unter Berücksichtigung des von KPMG gesehenen Potenzials reduziert sich die danach für 2014 zu veranschlagende Plansumme auf 21.002.448 Euro. Die nach nochmaliger Überarbeitung der Planung für die Personalausgaben im September ermittelte und für das Jahr 2014 aufgrund des aktuellen Aufgaben- und Personalbestandes für das Jahr 2014 notwendigen Personalausgaben belaufen sich auf 21.739.200 Euro und liegen damit um 736.752 Euro über dem von KPMG für 2014 angenommenen Ansatz. Diese Problematik setzt sich im gesamt Konsolidierungszeitraum fort. Weitere Erläuterungen hierzu müssen in den Ausschussberatungen erfolgen.

 

Im Übrigen wird auf die seitens der Verwaltung nach Vorlage der Langfassung des Gutachtens erarbeiteten Stellungnahmen, die dem Stadtrat gemeinsam mit dem Gutachten vorgelegt werden, verwiesen.

 

Es ist weiter darauf hinzuweisen, dass die im Gutachten verwendeten Basiszahlen der Finanzplanung 2012 – 2022 den Stand von Ende April 2014 darstellen. Die KPMG wurde im Verlaufe der Gespräche darauf hingewiesen, dass sich die Basis aufgrund der längeren Zeitraumes für die Erarbeitung des Gutachtens verändert hat. Letztlich wurden von KPMG Änderungen zur Ursprungsfinanzplanung vorgenommen, die auf Seite 7 “Anpassung Ursprungsplanung” aufgeführt sind. Diese Veränderung wurden in der Gesamtzusammenstellung auf Seite 6 unter “Konsolidierungseffekte” als “Anpassung Planansätze” dargestellt. Die auf Seite 7 dargestellten Punkte stellen keine neuen HSK-Maßnahmen, sondern dienen ausschließlich der Berichtigung der Basiszahlen.

 

Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass nach Einbringung des nunmehr vorliegenden Gutachtens weitere Gespräche, sowohl mit der Kommunalaufsicht, als auch mit dem Finanzministerium hinsichtlich der Genehmigungsfähigkeit der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes noch erfolgen müssen.

 


Anlagenverzeichnis:

 

1.      Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2012-2022:

- Vorbericht

- 12 Anlagen