I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
Der
Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 mit ihren Anlagen wird
zur Kenntnis genommen und zur Beratung an die Fachausschüsse und abschließenden
Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.
II. Begründung:
Gemäß § 55 Abs. 1 Satz 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) hat die Stadt für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Diese ist gemäß § 57 Abs. 2 ThürKO spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.
Die gesetzliche Vorgabe konnte mit dem vorgelegten Haushaltsentwurf 2014 nicht
eingehalten werden. Ursache für die zeitlichen Verzögerungen sind die großen
Probleme beim notwendigen Ausgleich des Haushaltsentwurfes.
Der vorgelegte Haushaltsentwurf 2014
ist ausgeglichen. Auf die inhaltlichen
Erläuterungen zum Haushaltsentwurf im Vorbericht, bei den Unterabschnitten bzw.
Haushaltsstellen wird verwiesen.
Der Entwurf enthält folgende
Eckdaten:
1. Haushalt der Stadt Eisenach
1.1 Haushaltsvolumen
|
Entwurf 2014 in EUR |
Haushalt 2013 in EUR |
Verwaltungshaushalt in Einnahme und Ausgabe |
96.059.266 |
91.318.558 |
Vermögenshaushalt in Einnahme und Ausgabe |
25.951.682 |
22.864.056 |
Gesamthaushalt in
Einnahme und Ausgabe |
122.010.948 |
114.182.614 |
1.2 Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den
Vermögenshaushalt/ Ausgleich des Haushaltes
Die Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt beträgt insgesamt 5.738.820 €. Davon sind 1.922.459 € Pflichtzuführung gemäß § 22 ThürGemHV in Höhe der ordentlichen Tilgung und der Kreditbeschaffungskosten. Der Betrag darüber hinaus in Höhe von 3.816.361 € war zu veranschlagen für nicht anderweitig gedeckte Aufwendungen für Investitionen im Vermögenshaushalt. Andernfalls hätte der Teilhaushalt nicht ausgeglichen werden können. Darin enthalten ist ebenfalls die Abdeckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren mit einem Teilbetrag in Höhe von 680.000 €.
1.3 Kreditaufnahme
Zur Finanzierung von Ausgaben des Vermögenshaushaltes wurde keine Kreditaufnahme eingestellt. Der Schuldenstand beträgt unter Berücksichtigung des Aufwandes für die ordentliche Tilgung am 31.12.2014 voraussichtlich 23.494.087 €. Bei einer zugrunde zu legenden Einwohnerzahl von 41.744 Einwohnern (31.12.2012) entspräche dies einer Pro-Kopf-Verschuldung zum Jahresende von 563 €/ Einwohner (Vgl. 2013: Eisenach 610 €/EW, kreisfreie Städte gesamt 712 €/ EW; Land Thüringen gesamt 898 €/ EW; Quelle: Landesamt für Statistik).
1.4 Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 0 € festgesetzt.
1.5 Kassenkredit
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird gegenüber den Vorjahren nicht erhöht und damit weiter auf 15.000.000 € festgesetzt.
1.6 Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer
Die Hebesätze wurden mit Beschluss der Hebesatzsatzung vom 23.05.03 (Beschluss-Nr. 0682/2003) sowie der am 20.03.2013 durch den Stadtrat beschlossenen 5. Änderung der Hebesatzsatzung (Beschluss-Nr. 0692-StR/2013) wie folgt festgesetzt:
|
Werte in % |
Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe |
332 |
Grundsteuer B für Grundstücke |
472 |
Gewerbesteuer |
460 |
Für das Jahr 2014 erfolgt keine Veränderung.
1.7 Stand der allgemeinen Rücklage
Die Stadt hat im Rahmen der Jahresrechnung 2006 den Bestand der allgemeinen Rücklage vollständig zur Finanzierung unabweisbarer Investitionen eingesetzt. Eine Zuführung war danach aufgrund der Haushaltslage nicht mehr möglich, so dass gegenwärtig kein Bestand vorhanden ist. Damit kann die gesetzliche Vorgabe zur Vorhaltung einer Mindestrücklage von 2 v. H. des Durchschnittes der Ausgaben des Verwaltungshaushaltes der letzten 3 Jahre nicht eingehalten werden. Die Mindestrücklage müsste danach 1.800.017 € betragen.
2. Wirtschaftsplan des optimierten Regiebetriebes
2.1 Gesamtvolumen
|
Entwurf 2014 in
EUR |
Plan
2013 in
EUR |
Erfolgsplan im Ertrag |
16.627.755 |
16.405.158 |
Erfolgsplan im Aufwand |
17.435.630 |
16.946.800 |
Fehlbetrag |
807.875 |
541.642 |
Vermögensplan Einnahme und Ausgabe |
1.286.707 |
1.328.274 |
2.2 Gesamtbetrag der Kreditaufnahme
Eine Kreditaufnahme wurde nicht geplant.
2.3 Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen wurden nicht festgesetzt.
2.4 Höchstbetrag der Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wurde auf 1.000.000 € festgesetzt.