Betreff
Haushaltssatzung mit den Anlagen für das Haushaltsjahr 2014 und Wirtschaftsplan des optimierten Regiebetriebes für das Wirtschaftsjahr 2014 hier: Einbringung
Vorlage
0118-StR/2014
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 mit ihren Anlagen wird zur Kenntnis genommen und zur Beratung an die Fachausschüsse und abschließenden Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.

 


II. Begründung:

 

Gemäß § 55 Abs. 1 Satz 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) hat die Stadt für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Diese ist gemäß § 57 Abs. 2 ThürKO spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.  


Die gesetzliche Vorgabe konnte mit dem vorgelegten Haushaltsentwurf 2014 nicht eingehalten werden. Ursache für die zeitlichen Verzögerungen sind die großen Probleme beim notwendigen Ausgleich des Haushaltsentwurfes.

 

Der vorgelegte Haushaltsentwurf 2014 ist ausgeglichen. Auf die inhaltlichen Erläuterungen zum Haushaltsentwurf im Vorbericht, bei den Unterabschnitten bzw. Haushaltsstellen wird verwiesen.

 

Der Entwurf enthält folgende Eckdaten:

 

1.    Haushalt der Stadt Eisenach

1.1  Haushaltsvolumen

 

 

Entwurf 2014

in EUR

Haushalt 2013

in EUR

Verwaltungshaushalt in Einnahme und Ausgabe

96.059.266

91.318.558

Vermögenshaushalt in Einnahme und Ausgabe

25.951.682

22.864.056

Gesamthaushalt in Einnahme und Ausgabe

122.010.948

114.182.614

 

 

1.2 Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt/ Ausgleich des Haushaltes

Die Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt beträgt insgesamt 5.738.820 €. Davon sind 1.922.459 € Pflichtzuführung gemäß § 22 ThürGemHV in Höhe der ordentlichen Tilgung und der Kreditbeschaffungskosten. Der Betrag darüber hinaus in Höhe von 3.816.361 € war zu veranschlagen für nicht anderweitig gedeckte Aufwendungen für Investitionen im Vermögenshaushalt. Andernfalls hätte der Teilhaushalt nicht ausgeglichen werden können. Darin enthalten ist ebenfalls die Abdeckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren mit einem Teilbetrag in Höhe von 680.000 €.

 

 

1.3 Kreditaufnahme

 

Zur Finanzierung von Ausgaben des Vermögenshaushaltes wurde keine Kreditaufnahme   eingestellt. Der Schuldenstand beträgt unter Berücksichtigung des Aufwandes für die ordentliche Tilgung am 31.12.2014 voraussichtlich 23.494.087 €. Bei einer zugrunde zu legenden Einwohnerzahl von 41.744 Einwohnern (31.12.2012) entspräche dies einer Pro-Kopf-Verschuldung zum Jahresende von 563 €/ Einwohner (Vgl. 2013: Eisenach 610 €/EW, kreisfreie Städte gesamt 712 €/ EW; Land Thüringen gesamt 898 €/ EW; Quelle: Landesamt für Statistik).

 

 

 

1.4 Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 0 € festgesetzt.

 

 

1.5 Kassenkredit

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird gegenüber den Vorjahren nicht erhöht und damit weiter auf 15.000.000 € festgesetzt.

 

 

1.6 Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer 

 

Die Hebesätze wurden mit Beschluss der Hebesatzsatzung vom 23.05.03 (Beschluss-Nr. 0682/2003) sowie der am 20.03.2013 durch den Stadtrat beschlossenen 5. Änderung der Hebesatzsatzung (Beschluss-Nr. 0692-StR/2013) wie folgt festgesetzt:

 

 

Werte in %

Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe

332

Grundsteuer B für Grundstücke

472

Gewerbesteuer

460

 

Für das Jahr 2014 erfolgt keine Veränderung.

 

 

1.7 Stand der allgemeinen Rücklage

 

Die Stadt hat im Rahmen der Jahresrechnung 2006 den Bestand der allgemeinen Rücklage vollständig zur Finanzierung unabweisbarer Investitionen eingesetzt. Eine Zuführung war danach aufgrund der Haushaltslage nicht mehr möglich, so dass gegenwärtig kein Bestand vorhanden ist. Damit kann die gesetzliche Vorgabe zur Vorhaltung einer Mindestrücklage von 2 v. H. des Durchschnittes der Ausgaben des Verwaltungshaushaltes der letzten 3 Jahre nicht eingehalten werden. Die Mindestrücklage müsste danach 1.800.017 € betragen.

 

 

2.    Wirtschaftsplan des optimierten Regiebetriebes

2.1 Gesamtvolumen

 

 

 

 Entwurf 2014

in EUR

Plan 2013

in EUR

Erfolgsplan im Ertrag

16.627.755

16.405.158

Erfolgsplan im Aufwand

17.435.630

16.946.800

Fehlbetrag

807.875

541.642

Vermögensplan Einnahme und Ausgabe

1.286.707

1.328.274

 

 

2.2 Gesamtbetrag der Kreditaufnahme

 

Eine Kreditaufnahme wurde nicht geplant.

 

 

2.3 Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

 

Verpflichtungsermächtigungen wurden nicht festgesetzt.

 

 

2.4 Höchstbetrag der Kassenkredite

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wurde auf 1.000.000 € festgesetzt.