Betreff
Anfrage der NPD-Stadtratsfraktion - Giftbelastungen an der Wartburgschule I
Vorlage
AF-0022/2014
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

Vorbemerkung  zu  Frage  I: 

Hierüber gibt es unterschiedliche Angaben. Die Schulleiterin hat während der Informations-veranstaltung am 22.9.14 eingeräumt, daß die Gerüche bereits vorher bemerkt worden. Hierbei sei sich aber “nichts gedacht” worden. Es wird gebeten, jeweils mitzuteilen, an welchem Tag (wenn nicht nachvollziehbar bitte  ungefähren  Zeitraum angeben) der Schulleitung die  Gerüche erstmals gemeldet wurden oder aufgefallen sind und wann diese (Bitte Datum  angeben!) der Stadtverwaltung mitgeteilt wurden.  

 

1.      Seit wann waren der Oberbürgermeisterin/Stadtverwaltung und der Schulleitung die     Geruchsbelästigungen exakt bekannt? 

 

Vorbemerkung zu Frage II: 

Am  20.  Februar  2014 wurde nach Angaben der Stadt die Unfallkasse in Kenntnis gesetzt und  mit Messungen beauftragt. Diese haben der Stadtverwaltung am 16. Mai 2014 mitgeteilt, daß  es Überschreitungen von Richtwerten hinsichtlich der Giftstoffbelastung gibt. Daraufhin wurde  ein weiteres Institut (Dr. Roland Fischer) mit einer Untersuchung beauftragt. Erst nach Vorliegen dieser Messergebnisse wurden die bekannten Maßnahmen eingeleitet. 

 

2.      Lagen die Untersuchungsergebnisse der Unfallkasse erst am Tag der öffentlichen                                                  Bekanntmachung (16.5.14) vor und weshalb wurden diese nicht bereits zum Anlaß genommen, die nach dem 12.9.14 ergriffenen Maßnahmen zu ergreifen? (Bitte Untersuchungs- bzw. Messergebnisse der Unfallkasse anhängen!)

 

Vorbemerkung zu Frage III: 

Die  Oberbürgermeisterin äußerte in der Lokalpresse (vgl.  TA v. 12.9.14), daß zu keinem  Zeitpunkt Gefahren für die Gesundheit bestanden hätten. In anderen bekanntgewordenen  Fällen gab es gesundheitliche Beeinträchtigungen bis hin zu Langzeitschäden. Bekannt ist  zudem, daß ein dauerhafter Aufenthalt in solch belastenden Räumen bei empfindlichen  Menschen gesundheitsbeeinträchtigende Reaktionen entstehen können. Mehrere Kinder klagen bereits über typische Symptome. In diesen Fällen wird ein Zusammenhang mit den überhöhten Naphthalin-Werten nicht ausgeschlossen. Außerdem äußerte die Schulleiterin, daß der Geruch  und damit auch die Belastungen schon länger bemerkt worden sein sollen. 

 

3.      Woher stammt die Erkenntnis der Oberbürgermeisterin, wonach zu keinem Zeitpunkt  Gesundheitsgefährdungen bestanden haben?

 

Vorbemerkung zu Frage IV: 

Der Unterzeichner beantragt im Stadtrat eine Untersuchung aller Schulen und weiterer Einrichtungen. Es wird an dieser Stelle auf die Begründung des entsprechenden Antrages verwiesen. 

 

4.      Wann wird es an allen städtischen Schulen, Schulhorten und Kindergärten entsprechende Untersuchungen geben und welche Kosten werden damit verbunden sein? Wenn keine Untersuchungen stattfinden sollen, warum nicht?

 


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Frage 1

Ende Januar diesen Jahres wurden die Geruchsbelästigungen bei der Abt. Schulverwaltung bekannt.

 

Frage 2

Die Untersuchungsergebnisse lagen der Schulverwaltung am 14.05.14 vor. Diese beinhaltete die Luftmessung in 2 Unterrichtsräumen. Einer dieser Räume wurde daraufhin sofort gesperrt. Der Zweite war als unbedenklich eingestuft.

 

Frage 3

Die in der Tageszeitung wiedergegebene Passage ist ausdrücklich kein O-Ton. Darüber hinaus beruht der Inhalt der Einschätzung auf der Wiedergabe von Expertenwissen.

 

Frage 4

Es liegen keinerlei derartiger Geruchsbelästigungen vor, welche Anlass zu Untersuchungen geben.