I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

1.             Die Haushaltssatzung mit den Anlagen für das Haushaltsjahr 2010 und den Wirt-schaftsplan des optimierten Regiebetriebes für das Wirtschaftsjahr 2010 mit folgenden Eckdaten:   

A) Haushaltssatzung 2010 der Stadt Eisenach      

Das Haushaltsvolumen wird wie folgt festgesetzt:

 

Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben       85.482.206 €
Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben         14.930.634 €
Gesamthaushalt in Einnahmen und Ausgaben            100.412.840 €            
Kreditaufnahmen sowie Verpflichtungsermächtigungen werden mit der Haushaltssatzung 2010 nicht festgesetzt.       
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 15.000.000 € festgesetzt.  
Gemäß dem Entwurf der 3. Änderungssatzung zur Hebesatzsatzung, der am 12.02.2010 in den Stadtrat eingebracht wurde, sollen die Hebesätze für nachstehende Gemeindesteuern wie folgt neu festgesetzt werden: 
Grundsteuer A               250 v. H.          (bisher 215 v. H.)       
Grundsteuer B               390 v. H.          (bisher 370 v. H.)       
Gewerbesteuer              390 v. H.          (unverändert)

Der dem Haushalt als Anlage beigefügte Stellenplan (unter Berücksichtigung Austauschblätter) wird beschlossen.

B) Wirtschaftsplan des optimierten Regiebetriebes         
Das Volumen des Wirtschaftsplanes 2010 wird wie folgt festgesetzt:
Erfolgsplan im Ertrag                                                    14.972.700 €  
Erfolgsplan im Aufwand                                                15.669.700 €  
Fehlbetrag Erfolgsplan                                                   697.000 €  
Vermögensplan in Einnahme und Ausgabe                    1.881.832 €  

Kreditaufnahmen sowie Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.    
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 1.000.000 € festgesetzt.

2.             Die in der Anlage 1 aufgeführten Änderungen zum Entwurf des Haushaltes 2010 als Bestandteil des Haushaltsbeschlusses.

3.             Den Finanzplan für die Jahre 2009 bis 2013 nach § 62 ThüKO.

4.             Die im Wirtschaftsplanentwurf 2010 des Regiebetriebes im Vermögensplan eingestellten Mittel   
               Heinrichstraße 11 Ausbau Standort           135.000 € und           
               Heinrichstraße 11 Bau einer Halle             400.000 €       
werden bis zur Entscheidung zum Umzug des Bauhofes gesperrt. Die Freigabe obliegt dem Stadtrat.

5.             Die im Verwaltungshaushalt bei Haushaltsstelle 61000.65500 – Stadtplanung/Flächennutzungs- und Bebauungspläne eingestellten Haushaltsmittel werden in Höhe von 27.000 € gesperrt. Über die geplante Verwendung der Mittel für den B 10.1 Alte Polizei ist im Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss zu beraten. Auf Empfehlung des Bau-, Verkehrs- und Umweltausschusses kann der Haupt- und Finanzausschuss die Freigabe veranlassen.

 

 


Begründung:

 

zu 1. und 2.)

 

In der Sitzung des Stadtrates am 12.02.2010 (Vorlage Nr. 0041-StR/2010) wurden der Entwurf der Haushaltssatzung 2010 und des Wirtschaftsplanes 2010 eingebracht und zur weiteren Beratung an die Ausschüsse verwiesen.

 

Nach den erfolgten Haushaltsberatungen in den Ausschüssen, Fraktionen und Ortschaftsräten ist mit dieser Vorlage die Beschlussfassung zum Haushalt 2010 vorgesehen.

 

Gegenüber der am 12.02.2010 eingebrachten Fassung des Haushaltes 2010 waren sowohl im Verwaltungs-, als auch im Vermögenshaushalt verschiedene Änderungen notwendig. Auf die Anlage 1 wird in diesem Zusammenhang verwiesen, daraus ersichtlich sind auch die Begründungen zu den einzelnen Veränderungen.

 

Im Ergebnis der Änderungen erhöhte sich das Haushaltsvolumen im Vergleich zum eingebrachten Entwurf im Verwaltungshaushalt um insgesamt 423.960 € und im Vermögenshaushalt um 1.205.000 €.

 

Zum Stellenplan 2010 werden mit dieser Vorlage 2 Austauschblätter ausgereicht (Seiten 301 und 311). Der Austausch wird aufgrund eines Übertragungsfehlers im Stellenplan 2010 notwendig.

 

Auf eine vollständige Ergänzungslieferung zum Haushaltsentwurf wird aus Kostengründen zunächst verzichtet. Sofern seitens des Stadtrates nach Beschlussfassung des Haushaltes eine vollständige Ergänzung des vorliegenden Haushaltsentwurfes gefordert wird, kann diese natürlich nachgeliefert werden.

 

 

zu 3.)

 

Die Beschlussfassung zum Finanzplan wird entsprechend der Hinweise zum Genehmigungsbescheid zur Haushaltssatzung 2009 ab dem Haushalt 2010 ff als zusätzlicher Beschlusspunkt aufgenommen.

 

 




Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1        Veränderungen im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt zum eingebrachten Haushaltsentwurf 2010

Anlage 2        Austauschblätter zum Stellenplan 2010 (Seiten 301 und 311)