Betreff
Anfrage der SPD-Stadtratsfraktion - Korruptionsprävention in der Eisenacher Stadtverwaltung
Vorlage
AF-0031/2014
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Wie viele Nebentätigkeiten sind durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Eisenacher Stadtverwaltung gegenüber dem Arbeitgeber in den vergangenen Jahren beantragt und genehmigt worden? (Bitte seit 2006 nach Jahren aufschlüsseln.)

2.      Wie viele Verdachtsfälle im Hinblick auf mögliche Korruptionstatbestände in der Eisenacher Stadtverwaltung wurden in den vergangenen Jahren gegenüber der Antikorruptionsbeauftragten in der Stadtverwaltung durch Bürgerinnen und Bürger einerseits sowie durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung andererseits angezeigt? (Bitte seit 2006 nach Jahren aufschlüsseln und nach Hinweisen innerhalb bzw. außerhalb der Stadtverwaltung gliedern.)

3.      In wie vielen Fällen haben sich die Verdachtsmomente bestätigt? (Bitte seit 2006 nach Jahren aufschlüsseln.)

4.      Wie viele dieser Verdachtsfälle wurden letztendlich durch die Stadtverwaltung zur Anzeige gebracht? (Bitte seit 2006 nach Jahren aufschlüsseln.)

 


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

1.       

 

Nebentätigkeiten von Beschäftigten sind lediglich anzeigepflichtig, dazu regelt der § 3 Abs. 3 TVöD Folgendes:

 

Nebentätigkeiten gegen Entgelt haben die Beschäftigten ihrem Arbeitgeber rechtzeitig vorher schriftlich anzuzeigen. Der Arbeitgeber kann die Nebentätigkeit untersagen oder mit Auflagen versehen, wenn diese geeignet ist, die Erfüllung der arbeitsvertraglichen Pflichten der Beschäftigten oder berechtigte Interessen des Arbeitgebers zu beeinträchtigen.

 

Anträge von Beamten auf Nebentätigkeit sind vorab genehmigungspflichtig nach § 66 Thüringer Beamtengesetz. Die Nebentätigkeitsgenehmigung ist danach zu versagen, sofern eine Beeinträchtigung der dienstlichen Interessen besteht oder zu erwarten ist.

 

Statistische Aufzeichnungen über die Anzahl der städtischen Bediensteten mit Nebentätigkeiten werden erst seit 2012 geführt. Um Angaben für die Vorjahre zu ermitteln, wären alle ca. 600 Einzelakten zu prüfen, daher wird an dieser Stelle von der Ermittlung abgesehen.

 

 

Durch Beschäftigte  angezeigte Nebentätigkeiten

 

Anträge von Beamten auf Nebentätigkeit

2012        

9  Anzeigen

2  Anträge

2013        

7  Anzeigen

1  Antrag

2014        

3  Anzeigen

1  Antrag

 

2.

 

Im Jahr 2005 wurde erstmals eine Antikorruptionsbeauftragte (AKB) bestellt. Die Funktion wurde der Amtsleiterin des Rechnungsprüfungsamtes übertragen.

 

Die Erfassung und Dokumentation der Vorgänge erfolgte durch die Antikorruptionsbeauftragte nach den Kategorien

- Beratungen,

- Hinweise,

- Verfahren.

 

Beratungen erfolgen, wenn sich ein Bürger oder Mitarbeiter mit einer Frage zu Korruptionsthemen an die AKB wendet.

 

Hinweise können sich aus schriftlichen oder mündlichen Mitteilungen an die AKB ergeben. Hinweise werden in jedem Fall durch die AKB z.T. unter Einbindung des  Rechnungsprüfungsamtes untersucht.

 

Soweit sich nach Prüfung des Sachverhaltes die Notwendigkeit ergibt, wird der Hinweis als Verfahren weiterbearbeitet. Auch aus den laufenden Prüfungen des Rechnungsprüfungsamtes heraus könnten sich gegebenenfalls solche Hinweise ergeben. Wird in dieser Prüfung ein Anfangsverdacht einer korruptiven Handlung festgestellt, würden an diesem Punkt die Strafverfolgungsbehörden eingeschaltet. Mit der Übergabe des Falles an die Staatsanwaltschaft und deren Tätigwerden ist die Tätigkeit der AKB beendet.

 

Soweit sich aus der Untersuchung entsprechende Anhaltspunkte ergeben sind verwaltungsintern ggf. disziplinarische und zivilrechtliche Maßnahmen zu prüfen.

 

In den vergangenen Jahren ergaben sich folgende Fallzahlen (seit 2005 gegliedert nach Hinweisen innerhalb und außerhalb der Stadtverwaltung bzw. anonymen Hinweisen):

 

 

Beratungen

Hinweise

Verfahren

Abgabe an Strafverfolgungs-behörden

 

 

davon:

 

davon:

 

 

 

2005

4

3 intern

1 extern

 

4

3 extern

1 anonym

 

3

(aus internen Hinweisen Vorjahre)

3

(Vorgänge abgeschlossen,  es wurden keine Anklagen erhoben)

2006

5

5 intern

 

6

2 intern

3 extern

1 anonym

 

4

(aus internen Hinweisen Vorjahre)

4

(Vorgänge abgeschlossen, es wurden keine Anklagen erhoben)

2007

4

3 intern

1 extern

 

3

1 intern

2 extern

 

2

(aus externen Hinweisen Vorjahr)

2

(Vorgänge abgeschlossen, es wurden keine Anklagen erhoben)

2008

5

4 intern

1 extern

 

1

1 intern

 

 

0

 

0

2009

1

1 intern

 

4

2 intern

1 extern

1 anonym

 

1

(aus internem Hinweis)

1

(Abschluss offen)

2010

2

2 intern

 

2

1 extern

1 anonym

 

1

(aus externem Hinweis)

1

(Abschluss offen)

2011

2

2 intern

 

1

1 anonym

 

2

(aus externen Hinweisen)

 

1

(Abschluss offen)

2012

0

 

 

4

2 extern

2 anonym

 

0

 

0

2013

2

2 intern

 

0

 

0

 

0

Okt. 2014

2

2 intern

 

1

1 intern

 

0

 

0

 

 

3. und 4.

 

Die unter 2. dargestellten 13 Verfahren bei der AKB wurden in 12 Fällen an die Staatsanwaltschaft zur Prüfung abgegeben. Diese Prüfungen endeten in allen Fällen ohne Anklageerhebung bzw. sind in Einzelfällen noch offen.