II. Fragestellung
1. Wie viele Nebentätigkeiten sind durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Eisenacher Stadtverwaltung gegenüber dem Arbeitgeber in den vergangenen Jahren beantragt und genehmigt worden? (Bitte seit 2006 nach Jahren aufschlüsseln.)
2. Wie viele Verdachtsfälle im Hinblick auf mögliche Korruptionstatbestände in der Eisenacher Stadtverwaltung wurden in den vergangenen Jahren gegenüber der Antikorruptionsbeauftragten in der Stadtverwaltung durch Bürgerinnen und Bürger einerseits sowie durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung andererseits angezeigt? (Bitte seit 2006 nach Jahren aufschlüsseln und nach Hinweisen innerhalb bzw. außerhalb der Stadtverwaltung gliedern.)
3. In wie vielen Fällen haben sich die Verdachtsmomente bestätigt? (Bitte seit 2006 nach Jahren aufschlüsseln.)
4. Wie viele dieser Verdachtsfälle wurden letztendlich durch die Stadtverwaltung zur Anzeige gebracht? (Bitte seit 2006 nach Jahren aufschlüsseln.)
ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
1.
Nebentätigkeiten von Beschäftigten sind
lediglich anzeigepflichtig, dazu regelt der § 3 Abs. 3 TVöD Folgendes:
Nebentätigkeiten
gegen Entgelt haben die Beschäftigten ihrem Arbeitgeber rechtzeitig vorher
schriftlich anzuzeigen. Der Arbeitgeber kann die Nebentätigkeit untersagen oder
mit Auflagen versehen, wenn diese geeignet ist, die Erfüllung der
arbeitsvertraglichen Pflichten der Beschäftigten oder berechtigte Interessen
des Arbeitgebers zu beeinträchtigen.
Anträge von Beamten auf Nebentätigkeit sind vorab genehmigungspflichtig
nach § 66 Thüringer Beamtengesetz. Die Nebentätigkeitsgenehmigung ist danach zu
versagen, sofern eine Beeinträchtigung der dienstlichen Interessen besteht oder
zu erwarten ist.
Statistische Aufzeichnungen über die Anzahl
der städtischen Bediensteten mit Nebentätigkeiten werden erst seit 2012
geführt. Um Angaben für die Vorjahre zu ermitteln, wären alle ca. 600
Einzelakten zu prüfen, daher wird an dieser Stelle von der Ermittlung
abgesehen.
|
Durch Beschäftigte angezeigte
Nebentätigkeiten |
Anträge von Beamten auf Nebentätigkeit |
2012 |
9 Anzeigen |
2 Anträge |
2013 |
7 Anzeigen |
1 Antrag |
2014 |
3 Anzeigen |
1 Antrag |
2.
Im Jahr 2005 wurde erstmals eine
Antikorruptionsbeauftragte (AKB) bestellt. Die Funktion wurde der Amtsleiterin
des Rechnungsprüfungsamtes übertragen.
Die Erfassung und Dokumentation der Vorgänge
erfolgte durch die Antikorruptionsbeauftragte nach den Kategorien
- Beratungen,
- Hinweise,
- Verfahren.
Beratungen erfolgen, wenn sich ein Bürger
oder Mitarbeiter mit einer Frage zu Korruptionsthemen an die AKB wendet.
Hinweise können sich aus schriftlichen oder
mündlichen Mitteilungen an die AKB ergeben. Hinweise werden in jedem Fall durch
die AKB z.T. unter Einbindung des
Rechnungsprüfungsamtes untersucht.
Soweit sich nach Prüfung des Sachverhaltes
die Notwendigkeit ergibt, wird der Hinweis als Verfahren weiterbearbeitet. Auch
aus den laufenden Prüfungen des Rechnungsprüfungsamtes heraus könnten sich
gegebenenfalls solche Hinweise ergeben. Wird in dieser Prüfung ein
Anfangsverdacht einer korruptiven Handlung festgestellt, würden an diesem Punkt
die Strafverfolgungsbehörden eingeschaltet. Mit der Übergabe des Falles an die
Staatsanwaltschaft und deren Tätigwerden ist die Tätigkeit der AKB beendet.
Soweit sich aus der Untersuchung
entsprechende Anhaltspunkte ergeben sind verwaltungsintern ggf. disziplinarische
und zivilrechtliche Maßnahmen zu prüfen.
In den vergangenen Jahren ergaben sich
folgende Fallzahlen (seit 2005 gegliedert nach Hinweisen innerhalb und außerhalb
der Stadtverwaltung bzw. anonymen Hinweisen):
|
Beratungen |
Hinweise |
Verfahren |
Abgabe an Strafverfolgungs-behörden |
|||
|
|
davon: |
|
davon: |
|
|
|
2005 |
4 |
3 intern 1 extern |
4 |
3 extern 1 anonym |
3 |
(aus internen Hinweisen Vorjahre) |
3 (Vorgänge
abgeschlossen, es wurden keine
Anklagen erhoben) |
2006 |
5 |
5 intern |
6 |
2 intern 3 extern 1 anonym |
4 |
(aus internen Hinweisen Vorjahre) |
4 (Vorgänge abgeschlossen, es wurden keine Anklagen
erhoben) |
2007 |
4 |
3 intern 1 extern |
3 |
1 intern 2 extern |
2 |
(aus externen Hinweisen Vorjahr) |
2 (Vorgänge abgeschlossen, es wurden keine Anklagen
erhoben) |
2008 |
5 |
4 intern 1 extern |
1 |
1 intern |
0 |
|
0 |
2009 |
1 |
1 intern |
4 |
2 intern 1 extern 1 anonym |
1 |
(aus internem Hinweis) |
1 (Abschluss offen) |
2010 |
2 |
2 intern |
2 |
1 extern 1 anonym |
1 |
(aus externem Hinweis) |
1 (Abschluss offen) |
2011 |
2 |
2 intern |
1 |
1 anonym |
2 |
(aus externen Hinweisen) |
1 (Abschluss offen) |
2012 |
0 |
|
4 |
2 extern 2 anonym |
0 |
|
0 |
2013 |
2 |
2 intern |
0 |
|
0 |
|
0 |
Okt. 2014 |
2 |
2 intern |
1 |
1 intern |
0 |
|
0 |
3. und 4.
Die unter 2. dargestellten 13 Verfahren bei
der AKB wurden in 12 Fällen an die Staatsanwaltschaft zur Prüfung abgegeben.
Diese Prüfungen endeten in allen Fällen ohne Anklageerhebung bzw. sind in
Einzelfällen noch offen.