Betreff
Einziehung einer Straße in Eisenach - Hötzelsroda
Vorlage
0138-StR/2014
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Die Einziehung der Straße in Eisenach- Hötzelsroda, Gemarkung Mittelshof

“Alter Mittelshofer Weg”, Flur 7, Flurstücke 38/6 und 38/4

 

 


II. Begründung:

 

Die Teilgrundstücke des alten Mittelshofer Weges sind städtisches Eigentum und liegen im rechtskräftigen Bebauungsplangebiet- Nr. 001 Hötzelsroda- Eisenach, Sonderbaugebiet mit Einkaufszentrum. Zur Ertüchtigung der inneren Erschließung des Einkaufszentrums, hier im Anlieferungsbereich des Supermarktes, bedarf es des Ausbaus der An- und Abfahrt im Bereich des Grundstücks, Flurstück- Nr. 38/6. Zur baulichen Umsetzung hat der Erschließungsträger Antrag auf Erwerb gestellt. In diesem Zusammenhang soll auch das südliche Teilstück mit der Flurstück- Nr. 38/4, verkauft werden.     

 

Die genannten Flurstücke haben im Sinne des § 8 Abs. 2 ThürStrG keine öffentliche Verkehrsbedeutung mehr. Es bestehen keine Gründe des öffentlichen Wohls, an der Widmung festzuhalten. Den von der Einziehung der öffentlichen Nutzung betroffenen Grundstückseigentümern wird die Sicherung der Zuwegung zu ihren Grundstücken garantiert. 

 

Straße

Flur

Flurstück

Fläche in

Farbe

Funktion

 

 

 

 

 

alter

7

38/4

735

Blau

Straße

Mittelshofer

7

38/6

2.416

Orange

Straße

Weg

 

Summe:

3.151

 

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

Anlage 1 - Flurkarte