I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
Die Einziehung der Straße in Eisenach- Hötzelsroda,
Gemarkung Mittelshof
“Alter Mittelshofer Weg”, Flur 7, Flurstücke 38/6 und
38/4
II. Begründung:
Die Teilgrundstücke des alten Mittelshofer Weges sind städtisches Eigentum und liegen im rechtskräftigen Bebauungsplangebiet- Nr. 001 Hötzelsroda- Eisenach, Sonderbaugebiet mit Einkaufszentrum. Zur Ertüchtigung der inneren Erschließung des Einkaufszentrums, hier im Anlieferungsbereich des Supermarktes, bedarf es des Ausbaus der An- und Abfahrt im Bereich des Grundstücks, Flurstück- Nr. 38/6. Zur baulichen Umsetzung hat der Erschließungsträger Antrag auf Erwerb gestellt. In diesem Zusammenhang soll auch das südliche Teilstück mit der Flurstück- Nr. 38/4, verkauft werden.
Die genannten Flurstücke haben im Sinne des § 8 Abs. 2 ThürStrG keine öffentliche Verkehrsbedeutung mehr. Es bestehen keine Gründe des öffentlichen Wohls, an der Widmung festzuhalten. Den von der Einziehung der öffentlichen Nutzung betroffenen Grundstückseigentümern wird die Sicherung der Zuwegung zu ihren Grundstücken garantiert.
Straße |
Flur |
Flurstück |
Fläche
in |
Farbe |
Funktion |
|
|
|
m² |
|
|
alter |
7 |
38/4 |
735 |
Blau |
Straße |
Mittelshofer |
7 |
38/6 |
2.416 |
Orange |
Straße |
Weg |
|
Summe: |
3.151 |
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Anlagenverzeichnis:
Anlage 1 - Flurkarte