I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

 

die 1. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes der Stadt Eisenach für die Jahre 2012 bis 2022. Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, die im Konzept enthaltenen Maßnahmen umzusetzen und im Einzelfall dem Stadtrat zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.


II. Begründung:

 

Gemäß § 53 ThürKO hat die Stadt Eisenach ihre Haushaltswirtschaft so zu planen und zu führen, dass die stetige Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist und dass der Haushalt in jedem Haushaltsjahr ausgeglichen ist. Diese Verpflichtungen gelten sowohl für die Haushaltsplanung als auch den Haushaltsvollzug.

 

Kann dies nicht gewährleistet werden, weil die finanzielle Leistungsfähigkeit nicht mehr gegeben ist, ist gemäß den Vorgaben des § 53a ThürKO ein Haushaltssicherungskonzept (HSK) aufzustellen, mit dem die Wiederherstellung der finanziellen Leistungsfähigkeit nachgewiesen wird.

 

Vor diesem Hintergrund hat das HSK eine herausragende Bedeutung, da hiermit erreicht werden soll, die Haushaltswirtschaft der Stadt Eisenach mittel- und langfristig dahin zu führen, den gesetzlichen Vorgaben zur Herstellung des Haushaltsausgleichs (§ 53 Abs. 3 ThürKO) vollumfänglich zu entsprechen.

 

Insofern dient das HSK dem Ziel, Maßnahmen darzustellen, durch die der Haushaltsausgleich und eine geordnete Haushaltswirtschaft auf Dauer sichergestellt werden soll. Es bedarf nach § 53a Abs. 1 ThürKO der Genehmigung des Thüringer Landesverwaltungsamtes (TLVwA) als zuständiger Rechtsaufsichtsbehörde.

 

 

®        Zur bisherigen Entwicklung und zur Vorlage des HSK-Gutachtens der KPMG wird auf die Ausführungen der Beschlussvorlage zur Einbringung der 1. Fortschreibung des HSK verwiesen.

 

 

Weitere Vorgehensweisen nach der Einbringung der 1. Fortschreibung in den Stadtrat:

 

Die 1. Fortschreibung des HSK wurde am 21.10.2014 (Vorlage-Nr. 0117-StR/2014) in den Stadtrat eingebracht. Die Einbringung wurde einstimmig beschlossen (Beschluss-Nr. StR/0094/2014).

 

Im Rahmen des Dringlichkeitsantrages der Fraktionen SPD, Bündnis 90 /Die Grünen /Bürger für Eisenach, CDU und der fraktionslosen Stadtratsmitglieder Gisela Rexrodt und Johannes Quentel in der Stadtratssitzung am 21.10.2014 wurde eine zusätzliche Sitzung des Stadtrates terminiert (02.12.2014).

 

Zielstellung war, dass den Mitgliedern des Stadtrates mehr Zeit für die umfassende Beratung der vorgelegten Unterlagen einzuräumen. In diesem Sinne wurde in Vorbereitung der Sondersitzung des Stadtrates am 02.12.2014 eine partei- und fraktionsübergreifende Arbeitsgruppe (AG) unter Federführung der Stadtverwaltung eingesetzt. Aufgaben der AG waren in Bezug auf die Fortschreibung des HSK vorrangig die Beratung und Bewertung des vorgelegten KPMG-Gutachtens und die Erarbeitung möglicher Änderungsvorschläge.

 

Die Arbeitsgruppe tagte daraufhin mit folgenden Schwerpunkten:

 

1. AG am 29.10.2014:             Allgemeine Erläuterungen zum HSK und Festlegung der

Arbeitsweise der AG

 

2. AG am 30.10.2014:             Schwerpunkte Beteiligungen, Personal, Organisation

 

3. AG am 05.11.2014:             Schwerpunkte Personal, Organisation,

                                                Dezernat III – Schwerpunkt Liegenschaften

 

4. AG am 06.11.2014:             Dezernat III - Schwerpunkt optimierter Regiebetrieb,

                                                Dezernat II  - Schwerpunkte Theater, Museen

Chronologisches Abarbeiten des Maßnahmekataloges und

Änderung der Beschlusstexte und der Terminsetzungen einzelner Maßnahmen

 

5. AG am 10.11.2014:             Schwerpunkt Dezernat II,

                                                Chronologisches Abarbeiten des Maßnahmekataloges und

Änderung der Beschlusstexte und der Terminsetzungen einzelner Maßnahmen

 

 

Aufgrund der zusätzlich terminierten Stadtratssitzung für den 02.12.2014 ist i. V. m. dem vorgenannten Dringlichkeitsantrag eine Fristverlängerung für die Vorlage der 1. Fortschreibung des HSK beim Thüringer Finanzministerium beantragt worden.

 

®        Mit Schreiben vom 29.10.2014 wurde durch das Thüringer Landesverwaltungsamt als zuständiger Rechtsaufsichtsbehörde die Frist zur Vorlage einer vom Stadtrat beschlossenen und von der Rechtsaufsicht genehmigten Fortschreibung des HSK auf den 05.12.2014 festgesetzt.

 

Die Ergebnisse der Beratungen der vom Stadtrat eingesetzten AG werden in Anlage 7 zur Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes erfasst und dargestellt. Diese Anlage befindet sich zur Zeit noch in der abschließenden Bearbeitung und wird den Mitgliedern des Stadtrates nach Fertigstellung unverzüglich zugesandt. In der Sitzung der AG am 10.11.2014 wurde abgestimmt, dass dies per Mail erfolgt. Im Übrigen wird auf die zur Einbringung der 1. Fortschreibung vorgelegten Unterlagen verwiesen.

 

Der aktuelle Stand der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes wird derzeit mit der Rechtsaufsichtsbehörde besprochen.

 


Anlagenverzeichnis: