hier: Beratung und Beschlussfassung
I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
die
Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um
Geld oder Sachwerte im Gebiet der Stadt Eisenach (Spielapparatesteuersatzung).
II. Begründung:
Auf die Begründung zur Einbringung wird verwiesen.
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 21.10.2014 die o.g. Satzung zur Kenntnis genommen und zur weiteren Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.
Nach Diskussion in den Ausschüssen soll abschließend entschieden werden.
Anlagenverzeichnis:
Entwurf der Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Stadt Eisenach (Spielapparatesteuersatzung)
Synopse
Vergleichswerte anderer Thüringer Städte
Formular Steuererklärung
Formular zur Steuererklärung Anlage 1a
Formular zur Steuererklärung Anlage 1b
Formular zur Steuererklärung Anlage 2a
Formular zur Steuererklärung Anlage 2b
Formular zur Steuererklärung Anlage 3
Die Anlagen wurden bereits zur Einbringung ausgereicht