Betreff
Fortschreibung des Schulnetzplanes für die staatlichen allgemeinbildenden Schulen der Stadt Eisenach
hier: Aufhebung des Beschlusses vom 26.03.2014 zur Mindestschülerzahl in der Grundschule Neuenhof
Vorlage
0155-StR/2014
Aktenzeichen
40.1/40 11 02
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Der Beschluss, StR/0927/2014, vom 26.03.2014 zur Festlegung einer Mindestschülerzahl in Höhe von 14 Schülern pro Einschulungsjahrgang für die Grundschule Neuenhof wird aufgehoben.


II. Begründung:

 

Gemäß § 41 des Thüringer Schulgesetzes (ThürSchulG) wird die Schulnetzplanung unter Beachtung der dort genannten Grundsätze von den Schulträgern für ihr Gebiet aufgestellt und fortgeschrieben.

 

Mit Beschluss vom 09.09.2011, StR/0400/2011, bekannte sich der Stadtrat der Stadt Eisenach im Rahmen der Fortschreibung der Schulnetzplanung bis zum Schuljahr 2017/2018 zur Errichtung eines Bildungshauses Neuenhof unter Einbezug der Grundschule sowie der Kindertagesstätte in Neuenhof. Die Verwaltung wurde beauftragt, alle Möglichkeiten insbesondere zur baulichen Umsetzung des Projektes zu prüfen. Anschließend wurde die Fortschreibung der Schulnetzplanung gemäß § 41 Abs. 5 ThürSchulG dem Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur (TMBWK) zur Zustimmung vorgelegt.

 

Mit Bescheid des TMBWK vom 27.04.2012 wurde der Weiterführung der Grundschule Neuenhof bis zum Ende des Schuljahres 2012/2013, wiederholt mit Schreiben vom 11.07.2013 und 09.05.2014, aufgrund der geringen Schülerzahlen unter Bedenken für das jeweilige Schuljahr zugestimmt. Gleichzeitig wurde die Stadt aufgefordert, zur Weiterführung der Grundschule Neuenhof ein tragfähiges Konzept unter Berücksichtigung der Schülerzahlen vorzulegen. Die Errichtung eines Bildungshauses war nicht Gegenstand des Bescheides.

 

Zur Stabilisierung der Schülerzahlen und damit zur Sicherung des Schulstandortes sowie der Aufforderung des TMBWK Rechnung tragend wurde mit Beschluss vom 30.04.2013, StR/0729/2013, eine Mindestschülerzahl pro Einschulungsjahrgang von 20 Schülern festgelegt, welche mit Beschluss vom 26.03.2014, StR/0927/2014, auf 14 Schüler pro Einschulungsjahrgang neu festgelegt wurde.

 

Im Ergebnis der Prüfung zur baulichen Umsetzung des Projektes “Bildungshaus Neuenhof” mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von ca. 1.409.500 € (Anbau Kita-Bereich mit ca. 603.500 € und Sanierung Schulgebäude mit ca. 806.000 €) wurde festgestellt, das dieses unter den derzeitigen finanziellen Möglichkeiten der Stadt Eisenach nicht umsetzbar ist. Das Angebot einer Privatperson zur Vorfinanzierung des erforderlichen Betrages (nur Kita-Bereich oder auch Gesamtmaßnahme) kommt aufgrund des Genehmigungserfordernisses eines kreditähnlichen Rechtsgeschäftes durch das Thüringer Landesverwaltungsamt ebenfalls nicht in Betracht.

 

Im Mai 2014 erfolgte die nach einschlägiger DIN-Vorschrift alle vier Jahre durchzuführende Überprüfung der ortsfesten elektrischen Anlage in der Grundschule Neuenhof. Im Ergebnis wurde von der überprüfenden Firma eine Betriebserlaubnis nur bis zum Ende des Schuljahres 2014/2015 erteilt. Ein darüber hinausgehender Betrieb der ortsfesten elektrischen Anlage ohne grundlegende Sanierung wurde ausgeschlossen. Durch ein beauftragtes Planungsbüro wurden die Sanierungskosten mit ca. 100.000 € veranschlagt.

 

Weiterhin steht die Umsetzung der mit Gefahrenverhütungsschau vom 04.06.2013 geforderten Brandschutzmaßnahmen (2. baulicher Rettungsweg, Rauchschutztüren) noch aus. Für diese Maßnahmen wird ebenfalls mit Kosten in Höhe von ca. 100.000 € gerechnet.

Zur Fortsetzung des Schulbetriebes über das Schuljahr 2014/2015 hinaus, ist die Durchführung der o. g. Sanierungsmaßnahmen zwingend erforderlich.

 

Mit einer durchgreifenden Änderung der bekanntermaßen ungenügenden Anmeldesituation an der Grundschule Neuenhof (siehe Sachstandsdarstellung zur Grundschule Neuenhof vom 08.10.2014) ist, insbesondere aufgrund nachfolgender Gründe, ohne die grundlegende Änderung der Rahmenbedingungen nicht zu rechnen.

 

1.      Die bauliche Umsetzung des Projekts “Bildungshaus Neuenhof” bzw. die Sanierung des Schulgebäudes ist weiterhin offen.

2.      Im Umfeld befinden sich Grundschulen (Südringgauschule Herleshausen, Hörselschule), welche sich in einem wesentlich besseren baulichen Zustand befinden und zudem teilweise über eine bessere infrastrukturelle bzw. Verkehrsanbindung zu den einzelnen Ortschaften verfügen.

3.      Ferner wurden die gesetzlichen Grundlagen zur Genehmigung von Gastschulanträgen geändert. Diese geben dem elterlichen Willen beim vorliegenden wichtiger pädagogischer bzw. sozialer Gründe nunmehr wesentlich mehr Gewicht.

 

In der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Bildung und Gesundheitswesen vom 08.10.2014 wurde die Verwaltung beauftragt, eine Wechsel der Trägerschaft der Grundschule Neuenhof zu prüfen. Aufgrund der in Eisenach bestehenden Schulstruktur der freien Träger sowie mit Blick auf die evangelische Kindertagesstätte in Neuenhof kommt für eine Übernahme der Trägerschaft der Grundschule Neuenhof nach Auffassung der Stadtverwaltung Eisenach nur die evangelische Schulstiftung Mitteldeutschland (ev. Schulstiftung) in Betracht.  Nach entsprechenden Vorgesprächen mit dem für die Schulnetzplanung verantwortlichen Bereich der ev. Schulstiftung wurde die Frage eines möglichen Trägerwechsel am 22.10.2014 in der Vorstandssitzung der ev. Schulstiftung erörtert. Im Ergebnis teile die ev. Schulstiftung der Stadtverwaltung Eisenach mit, dass eine Übernahme der Schulträgerschaft für die Grundschule Neuenhof unter den derzeitigen Rahmenbedingungen nicht möglich ist (siehe Anlage). 

 

Aus den vor genannten Gründen wird die Aufhebung des Beschlusses StR/0927/2014 vom 26.03.2014 zur Festlegung einer Mindestschülerzahl in Höhe von 14 Schülern pro Einschulungsjahrgang für die Grundschule Neuenhof und damit die Aufhebung des Schulstandortes zum Ende des Schuljahres 2014/2015 gemäß Stadtratsbeschluss StR/0729/2013 vom 30.04.2013, empfohlen.  

 

Sollte der Empfehlung nicht gefolgt werden, sind die o. g. Sanierungsmaßnahmen vor Beginn des neuen Schuljahres zwingend auszuführen.