II. Fragestellung
1. Liegt der Stadtverwaltung das Prüfergebnis des Landesverwaltungsamt auf Rechtmäßigkeit der Eisenacher Satzung vor, wenn ja mit welchem Ergebnis?
2.
Wird mit dem jetzt gefundenen Kompromiss
zwischen den Schulen und der Verwaltung die vom Stadtrat beschlossene
Gebührensatzung außer Kraft gesetzt? Wenn ja, wie bewertet die OB diesen
Vorgang, wenn nein, wann wird dem Stadtrat eine Fortschreibung der
Gebührensatzung für die Nutzung von Sportstätten vorgelegt?
ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
zu 1.
Das Prüfergebnis zur Rechtmäßigkeit der Eisenacher Sportstättensatzung liegt vor. Es wurde die Rechtmäßigkeit der finanziellen Beteiligung von Schulträgern, die keine eigenen Sportanlagen unterhalten, bestätigt. Ebenso wurde im Schreiben festgestellt, dass § 4 Abs. 1 der Gebührensatzung, wonach nur von Schulen in Trägerschaft der Stadt Eisenach keine Gebühren erhoben werden, keinen Verstoß gegen das ThürSportFG darstellt
Zu 2.
Die Gebührensatzung wird nicht außer Kraft gesetzt. Die getroffene Regelung wurde auf Grundlage der Satzung erarbeitet, führt aber durch die Pauschalierung zu einer deutlichen Reduzierung des Verwaltungsaufwandes. Eine Fortschreibung der Gebührensatzung ist nicht zwingend erforderlich. Sofern diese erfolgt, wird die jetzt getroffene Regelung eingearbeitet werden.