II. Fragestellung
1.
Ist der Stadt die
vorstehend beschriebene Sachverhalt bekannt?
2.
Gibt es
Argumente, die gegen den Vorschlag, die Ampel abzubauen oder zumindest außer
Betrieb zu nehmen, sprechen, und wenn Ja, welche?
3.
Für den Fall,
dass die Frage Nr. 2 mit einem Nein zu beantworten ist: wie schnell kann die
Demontage resp. zumindest die Außerbetriebnahme realisiert werden und welche
jährliche Energie und Kosteneinsparung wäre damit kalkulatorisch möglich?
ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
zu 1.
Der beschriebene Sachverhalt ist so nicht ganz richtig. Die Fußgängerampel ist nicht über die gesamte Nacht, sondern von 5:00 Uhr bis 22:00 Uhr in Betrieb. Eine Reduzierung der Einschaltzeiten bis max. 17:00 Uhr wird geprüft.
Zu 2.
Die Ampel wurde nach Beendigung der Baumaßnahme von der Verkehrsbehörde bewusst angeordnet, um Fußgängern eine sichere Querung in diesem unübersichtlichen Straßenbereich zu ermöglichen. Ohne diese Querungsmöglichkeit wäre die Verbindung Fischbacher Weg / Sportplatz – Rothenhof unterbrochen.
Zu 3.
Kosten können auch bei Weiterbetrieb der Anlage durch eine Umrüstung auf LED-Technik eingespart werden. Diese wurde bisher vorrangig bei den größeren Anlagen umgesetzt. Für die Fußgängeranlage liegt bereits ein Angebot in Höhe von 3.001,42 € vor. Diese Umrüstung würde jährlich Wartungskosten in Höhe von 986,40 € ersparen. Ziel ist es, diese Umrüstung möglichst im nächsten Jahr vorzunehmen.