Betreff
Anfrage des Stadtratsmitgliedes Frau Rexrodt - Beteiligung der Sportvereine an den Betriebskosten städtischer Sportstätten
Vorlage
AF-0040/2014
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Welche der von der Oberbürgermeisterin geäußerten Versionen gilt als verbindlich (die mit dem KSB im § 4 der Vereinbarung genannten, oder die in der Antwort auf die Bürgeranfrage)?

2.      Da diese mit dem KSB unterzeichnete Rahmenvereinbarung  nach Ansicht der Oberbürgermeisterin für die Vereine eine Planungssicherheit bis 2018 garantiert, ist zu fragen, wie viele Vereine bisher den Zahlungsaufforderungen in 2014 in welcher Höhe (Gesamteinnahmen der Stadt)  nachkamen?

3.      In welcher Form will die Oberbürgermeisterin den § 4 der Vereinbarung, in der sich die Stadt verpflichtet, in Höhe der Kostenbeteiligung der Sportvereine in die Sportstätten zu investieren, mit Blick auf eine weitere vorläufige Haushaltsführung korrigieren?

4.      Wie soll der Fehlbedarf der Einnahmen entsprechend des noch gültigen Haushaltssicherungskonzeptes (42.800 € jährlich ab 2014) kompensiert bzw. künftig gesichert werden?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1.

Die Antwort in der Bürgeranfrage steht nicht im Gegensatz zur Vereinbarung.

 

Zu 2.

Von 32 betroffenen Vereinen haben im ersten Halbjahr 28 Vereine entsprechende Zahlungen geleistet (7.108,50 €) bzw. diese durch Eigeninvestitionen (angerechnet 5.299,00 €) abgegolten.

 

Zu 3.

Ein Korrekturbedarf wird nicht gesehen. Ziel ist es, bis zum Jahr 2018 möglichst viele Energiesparmaßnahmen in Höhe der von den Vereinen bis dahin erbrachten Zahlungen umzusetzen.

 

Zu 4.

Durch die Eigeninvestitionen und Kostenbeteiligungen der Vereine (einschließlich Zahlungen ThSV) wird derzeit keine Deckungslücke bei den Einnahmen gesehen.