Betreff
Anfrage des Stadtratsmitgliedes Frau Rexrodt - Beantwortung offener Anfragen
Vorlage
AF-0041/2014
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Warum steht entgegen der Aussage der Oberbürgermeisterin der Grundsatzbeschluss zur Finanzierung des ZOB durch die KVG nicht auf der Tagesordnung der Novembersitzung des Stadtrates?

2.      Welche meiner Anfragen 0020-2014/welche Passage der Oberbürgermeisterin waren entsprechend der Vorschriften im nicht öffentlichen Teil zu behandeln?

3.      Wann wird die Oberbürgermeisterin meine Nachfragen der vorhergehenden Stadtratssitzungen beantworten, die ich der Oberbürgermeisterin bereits mehrmals in aufgelisteter Form mit der Bitte um beantwortung zukommen ließ, bisher aber weder Antwort erhielt noch eine Information auf die Möglichkeit, Antwort zu erhalten?

4.      Warum kommt die Oberbürgermeisterin seit mehr als drei Monaten ihrer Pflicht                         (§ 17 Abs. 2) nicht nach, Nachfragen, die während der Sitzung nicht beantwortet werden können, diese zu Beginn des TOP “Anfragen” der nächsten Sitzung des Stadtrates zu beantworten, ebenso wie der Pflicht, Stadtratsanfragen spätestens 24 Stunden vor der Stadtratssitzung per Mail zu beantworten?

 


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1.

Da hinsichtlich der mit dem Grundsatzbeschluss zu treffenden Entscheidungen noch keine abschließende Abstimmung mit den betroffenen Partnern stattgefunden hat, kann dieser voraussichtlich erst im 1.Quartal 2015 vorgelegt werden.

 

zu 2.

Die Beantwortung der Fragen wird mit dem Grundsatzbeschluss öffentlich erfolgen.

 

zu 3.

Bei Nachfragen zu den Beschlussvorlagen wurden die zugesagten Beantwortungen per Email nachgereicht. Bei einigen umfangreichen Fragen zu den Beschlussvorlagen wurde im Stadtrat darauf verwiesen, dass keine Beantwortung erfolgen wird, da sich die Fragen nicht auf die Beschlussfassung beziehen, sondern darüber hinaus gehen. Hier wurde auf die Möglichkeit verwiesen, eine Anfrage zur Thematik zu stellen.

 

zu 4.

Die offenen Nachfragen zu den Anfragen aus der Sitzung des Stadtrates am 17. Juli 2014 wurden zu Beginn des Tagesordnungspunktes Anfragen der Sitzung des Stadtrates am 23. September 2014 ausführlich beantwortet. In der Sitzung des Stadtrates am 23. September 2014 gab es keine offenen Nachfragen. Dementsprechend liegt hier keine Pflichtverletzung vor.

Die Versendung der Anfragen und deren Beantwortungen per Email erfolgt gemäß § 17 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung grundsätzlich fristgerecht. Für die Sitzung des Stadtrates am 23. September 2014 wurde die Email am 22. September 2014, 15:59 Uhr versendet. Die Versendung der Beantwortungen zur Oktobersitzung konnte ausnahmsweise aus terminlichen und organisatorischen Gründen nicht fristgerecht ermöglicht werden und erfolgte verspätet.