II. Fragestellung
1. Mit welchen Personen war die Arbeitsgruppe zur Planung des Standortes besetzt?
2. Welche Standorte wurden in die Auswahl einbezogen?
3. Welche weiteren Standorte erfüllen die fünf aufgeführten Kriterien des Grundlagenbeschlusse über den gewählten Standort hinaus?
4. Ist es vor dem Hintergrund der jetzt anvisierten Planung (SWG) und den damit nunmehr verbundenen Risiken (kreditähnliches Geschäft) nicht risikoärmer, wenn kein städtisches Grundstück als Standort gewählt wird?
5.
Welche Grundstücke der SWG kommen für die
Planung in Betracht?
ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
Zu 1.
In der Arbeitsgruppe waren 5 Mitarbeiter aus
den Abteilungen Stadtentwicklung, Gebäudemanagement und Schulverwaltung.
Zu 2.
In die Auswahl wurden folgende Standorte
einbezogen:
Palmental (Berufsschulzentrum)
Heinrich-Erhardt-Platz / ehem. AWE-Gelände
Karl-Marx-Straße (ehem. AWE-Lehrwerkstatt)
August-Bebel-Straße (ehem. Polizei)
Rennbahn / Oppenheimstraße (ehem.
FER-Gelände)
Kasseler Straße / Stadion des Friedens
Ernst-Thälmann-Straße / Kasernengelände
Ernst-Thälmann-Straße / Bürgerhaus
Am Gebräun (ehem. Kindergarten)
Langensalzaer Straße / Petersberg
Fischerstadt
Zu 3.
Es sind keine weiteren geeigneten Standorte
bekannt.
Zu 4.
Die Nutzung eines städtischen Grundstücks
stellt die wirtschaftlichste Lösung dar. Ein von einem Dritten zu erwerbendes
Grundstück würde zu höheren Mietkosten zu Lasten der Stadt führen.
Zu 5.
Es sind keine geeigneten Grundstücke der SWG
bekannt, welche in Summe bessere Bedingungen als der gewählte Standort am
Petersberg bieten würden.