Betreff
Wahl der Seniorenbeauftragten der Stadt Eisenach
Vorlage
0163-StR/2014
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach wählt:

 

Frau Erika Herrmanns zur ehrenamtlichen Seniorenbeauftragten der Stadt Eisenach.

 


II. Begründung:

 

In der 3. Sitzung des Stadtrates der Stadt Eisenach am 23.09.2014 unter TOP 17 hat der Stadtrat der Bestellung von Frau Erika Hermanns zur Seniorenbeauftragten der Stadt Eisenach durch die Oberbürgermeisterin mit 33 Ja-Stimmen und 1 Stimmenthaltung zugestimmt.

 

Aufgrund der Richtlinie zur Förderung von Seniorenbeauftragten und Seniorenbeiräten nach § 4 Abs. 3 des Thüringer Seniorenmitwirkungsgesetzes vom 18.07.2014 gewährt der Freistaat Thüringen den kreisfreien Städten und Landkreisen Zuwendungen für die Tätigkeit und Projekte der ehrenamtlich engagierten Seniorenbeauftragten und Seniorenbeiräte.

 

Gemäß § 4 Abs. 1 Thüringer Seniorenmitwirkungsgesetz (ThürSenMitwG) vom 16. Mai 2012

kann von den Kreistagen und Stadträten der kreisfreien Städte jeweils ein ehrenamtlicher Seniorenbeauftragter gewählt werden.

 

Zuwendungsempfänger gemäß § 3 der Richtlinie sind die Landkreise und kreisfreien Städte, in denen ein gewählter Seniorenbeauftragter tätig ist und/oder in denen mindestens ein Seniorenbeirat gemäß kommunaler Satzung die Interessen der Senioren vertritt.

 

Im Jahr 2013 erhielt die Stadt Eisenach 5.799,90 € für die ehrenamtliche Tätigkeit des Seniorenbeauftragten.

 

Seitens der Stadt Eisenach wurden zusammen mit der ehrenamtlichen Seniorenbeauftragten für 2014 gesamt 5.800 € beantragt.

 

Das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit hat der Stadt in einem Telefonat nunmehr mitgeteilt, dass eine Bestellung der ehrenamtlichen Seniorenbeauftragten nicht den Förderkriterien der Richtlinie entspricht.

 

Die ehrenamtliche tätige Seniorenbeauftragte muss durch den Stadtrat der Stadt Eisenach gewählt werden.

 

Zur Sicherstellung der Landesförderung im Jahr 2014 und den folgenden Haushaltsjahren ist die Wahl der ehrenamtlichen Seniorenbeauftragten erforderlich.