I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach wählt:
Frau
Erika Herrmanns zur ehrenamtlichen Seniorenbeauftragten der Stadt Eisenach.
II. Begründung:
In der 3. Sitzung des Stadtrates der Stadt
Eisenach am 23.09.2014 unter TOP 17 hat der Stadtrat der Bestellung von Frau
Erika Hermanns zur Seniorenbeauftragten der Stadt Eisenach durch die
Oberbürgermeisterin mit 33 Ja-Stimmen und 1 Stimmenthaltung zugestimmt.
Aufgrund der Richtlinie zur Förderung von
Seniorenbeauftragten und Seniorenbeiräten nach § 4 Abs. 3 des Thüringer
Seniorenmitwirkungsgesetzes vom 18.07.2014 gewährt der Freistaat Thüringen den
kreisfreien Städten und Landkreisen Zuwendungen für die Tätigkeit und Projekte
der ehrenamtlich engagierten Seniorenbeauftragten und Seniorenbeiräte.
Gemäß § 4 Abs. 1 Thüringer
Seniorenmitwirkungsgesetz (ThürSenMitwG) vom 16. Mai 2012
kann von den Kreistagen und Stadträten der
kreisfreien Städte jeweils ein ehrenamtlicher Seniorenbeauftragter gewählt
werden.
Zuwendungsempfänger gemäß § 3 der Richtlinie
sind die Landkreise und kreisfreien Städte, in denen ein gewählter
Seniorenbeauftragter tätig ist und/oder in denen mindestens ein Seniorenbeirat
gemäß kommunaler Satzung die Interessen der Senioren vertritt.
Im Jahr 2013 erhielt die Stadt Eisenach
5.799,90 € für die ehrenamtliche Tätigkeit des Seniorenbeauftragten.
Seitens der Stadt Eisenach wurden zusammen
mit der ehrenamtlichen Seniorenbeauftragten für 2014 gesamt 5.800 € beantragt.
Das Thüringer Ministerium für Soziales,
Familie und Gesundheit hat der Stadt in einem Telefonat nunmehr mitgeteilt,
dass eine Bestellung der ehrenamtlichen Seniorenbeauftragten nicht den
Förderkriterien der Richtlinie entspricht.
Die ehrenamtliche tätige Seniorenbeauftragte
muss durch den Stadtrat der Stadt Eisenach gewählt werden.
Zur Sicherstellung der Landesförderung im Jahr 2014 und den folgenden
Haushaltsjahren ist die Wahl der ehrenamtlichen Seniorenbeauftragten
erforderlich.