Betreff
Anfrage der NPD-Stadtratsfraktion - Verwendung von Verfügungsmitteln durch die Oberbürgermeisterin in 2014
Vorlage
AF-0049/2014
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.        Wie  wurden  die  bislang  in  2014  verausgabten  Verfügungsmittel  bis  zu  obenstehendem Stichtag  im  Einzelnen  verwendet  und  wenn,  wie  sollen  die  verbleibenden  Mittel  bis  zum Jahresende verwendet werden (Bitte nach Summen und Mittelempfängern aufschlüsseln!)?

2.        Wenn angesichts der haushaltswirtschaftlichen Sperre in einem Zeitraum von rund elf Monaten lediglich die Hälfte von 5.400 Euro ausgegeben werden konnte, wäre es dann nicht angebracht gewesen, den Haushaltsansatz für 2014 i.H.v. 9.000 Euro bereits entsprechend zu  mindern oder beabsichtigt die OB nach Aufhebung der Sperre die restliche Summe bis zum 31.12.14 zu verausgaben? Wenn Ja, wie? 

3.        Teilt die Oberbürgermeisterin die Auffassung, daß in den kommenden Jahren bei gleichbleibender Finanzsituation ein Haushaltsansatz im Bereich der Verfügungsmittel in einem Bereich von 3.000 – 5.000 Euro unabhängig vom Erlaß einer haushaltswirtschaftlichen Sperre  oder dem Vorliegen eines Haushaltes gerade deshalb angemessen wäre, weil in anderen Bereichen (z.B. freiwillige Aufgaben) ebenfalls drastische Reduzierungen bis hin zu vollständigen Mittelstreichungen vorgenommen werden mußten?

4.        Welche in der Vergangenheit reduzierten oder gänzlich gestrichenen freiwilligen Ausgaben hat die Oberbürgermeisterin mit ihren Verfügungsmitteln bereits finanziell kompensieren können bzw. wo beabsichtigt sie dies zu tun?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 2.

Gemäß der Thüringer Gemeindehaushaltsvorordnung mit der entsprechenden Verwaltungsvorschrift und der einschlägigen Kommentarliteratur dürfen Verfügungsmittel durch den gesetzlichen Vertreter nur für dienstliche Zwecke verwendet werden. Eine allg. Verpflichtung zur Rechenschaftslegung gegenüber dem Stadtrat besteht jedoch nicht.

 

zu 3.

Die Verwendung der Mittel des Verfügungsfonds erfolgt äußerst sparsam und wirtschaftlich. Die bisher verfügbaren Mittel sind verplant.

 

zu 4.

Nein.

 

zu 5.

Es würde der Systematik und den gesetzlichen Anforderungen widersprechen, wenn reguläre Mittel im Haushalt gestrichen würden, um anschließend die Aufgaben zumindest teilweise über den Verfügungsfonds der Oberbürgermeisterin zu finanzieren.