II. Fragestellung
1.
Welche
Möglichkeiten sieht die Oberbürgermeisterin, die in der Bürgerversammlung vom
19.11.2014 vorgeschlagenen „Spar-Ideen“ von Bürgern, noch in die Fortschreibung
des Haushaltssicherungskonzeptes aufzunehmen?
2.
Welche konkreten
Bürgervorschläge zum ersten Haushaltssicherungskonzept fanden in der täglichen
Arbeit der Verwaltung auf Anweisung der Oberbürgermeisterin Berücksichtigung?
3.
Welche
konkreten/abrechenbare Ergebnisses in Sachen „Haushaltssicherung“
(Ausgabeminderung/Einnahmeerhöhung) zeigten sich aufgrund der Berücksichtigung
von Bürgervorschlägen in der täglichen Arbeit?
ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
zu 1.: Hier ist das Vorgehen analog der Verfahrensweise im Ursprungs-HSK geplant. Die Vorschläge der Bevölkerung werden erfasst, die Verwaltung gibt die erforderlichen fachlichen Stellungnahmen ab und dann werden die Vorschläge im HFA zur fachlichen Beratung vorgelegt.
Zu 2. und 3.: Die Vorschläge der Bevölkerung zum Ursprungs-HSK waren relativ übersichtlich (12 Vorschläge). Ein Großteil der Vorschläge war entweder bereits Bestandteil (in tlw. ähnlicher Form) des HSK, war bereits in der laufenden Verwaltung umgesetzt oder war schlicht rechtlich, technisch oder aus anderen Gründen nicht umsetzbar.
Die entsprechende Dokumentation ist auf der Homepage der Stadt Eisenach im Bereich „Haushaltssicherung“ öffentlich zugänglich.