Betreff
Anfrage der SPD-Stadtratsfraktion - Sachstand Prüfung des Beitritts der Stadt Eisenach zum Verkehrsverbund Mittelthüringen
Vorlage
AF-0053/2014
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Wann wurde der Prüfauftrag zum möglichen Beitritt der Stadt Eisenach zum Verkehrsverbund Mittelthüringen in die Gesellschafterversammlung der KVG eingebracht?

2.      Welches Ergebnis hat die Prüfung des möglichen Beitritts der Stadt Eisenach zum Verkehrsverbund Mittelthüringen durch die KVG bzw. deren Gesellschafterversammlung erbracht?

3.      Welche Bedingungen und Voraussetzungen sind zu erfüllen, damit die Stadt Eisenach dem Verkehrsverbund Mittelthüringen beitreten kann?

4.      Welche konkreten Schritte wird die Oberbürgermeisterin unternehmen, um den Beitritt der Stadt Eisenach zum Verkehrsverbund Mittelthüringen noch vor dem Reformationsjubiläum 2017 zu realisieren?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Zur Thematik kann hier zunächst nur eine grundsätzliche Aussage getroffen werden.

 

Die positive Interessenlage der Stadt Eisenach bezüglich eines Beitritts zum Verkehrsverbund Mittelthüringen trifft auf eine Verflechtung von ÖPNV- Verbindungen im Wartburgkreis, die sich stark in den hessischen Raum um die Verkehrsknotenpunkte Fulda und Bebra orientiert und entsprechend weniger auf die Verkehrsbeziehungen in östlicher Richtung, welche vom Verkehrsverbund Mittelthüringen abgedeckt werden.

 

Die Ergebnisse der entsprechenden Überlegungen hierzu werden nach Information der Stadt Eisenach Anfang 2015 von dem betreffenden Arbeitskreis im Kreistag vorgestellt. Es ist schlussfolgernd vorerst keine Empfehlung des Kreistages zum Beitritt zum Verkehrsverbund Mittelthüringen zu erwarten. Für den Beitritt eines im Geschäftsbereich der KVG liegenden Teilraumes zum Verkehrsverbund Thüringen wurden aber vom Freistaat keine rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, so dass die Entscheidung des Kreistages abzuwarten bleibt, bevor sich die Stadt Eisenach zum Beitritt positionieren kann.

 

Der Landkreis wird sich nach aktuellem Stand vor Ende Januar mit der Thematik nicht weiter auseinandersetzen. Zu der Problematik wird weiter informiert, sobald neue Erkenntnisse vorliegen, wobei dann auf die Fragestellung im Einzelnen weiter eingegangen wird.