Betreff
Anfrage der NPD-Stadtratsfraktion - Gutachten zu den Kosten der Eingliederungshilfe und daraus folgende Maßnahmen
Vorlage
AF-0060/2014
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Welche Ergebnisse beinhaltete das Gutachten und welche daraus folgenden Sparmaßnahmen mit welchen monetären Auswirkungen hat die Oberbürgermeisterin seither eingeleitet und weshalb wurde es den Stadträten bislang nicht zur Kenntnis gegeben?

2.      Wie viele behinderte Menschen wurden seit Erhalt des Gutachtens von ihren Arbeitsplätzen entbunden?

3.      Auf welcher Rechtsgrundlage basiert oben ausgeführte Sanktion, wonach ein Behinderter eine Kündigung seiner Arbeit erhält und im selben Betrieb in nahtloser Fortsetzung ein unentgeltliches Praktikum verrichten soll?

4.      Kann sich die Oberbürgermeisterin dafür einsetzen, daß der Betroffene erneut eine entgeltliche Anstellung in seinem jetzigen Praktikumsbetrieb erhält? Wenn Ja, wann und wie? Wenn Nein, warum?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Zu 1:

Der Zusammenhang zwischen Ihrer Sachverhaltsdarstellung und der Frage nach dem bbvl- Gutachten ist sachlich nicht nachzuvollziehen. 

Das Gutachten der bbvl – Beratungsgesellschaft für Beteiligungsverwaltung Leipzig mbH beinhaltet 3 wesentliche Ergebnisse

 

1.      Stärkung der sozialpädagogischen Einzelfallarbeit

 

2.      Aufbau eines Sozialcontrollings

 

3.      Beobachtung der Fachkräftequote in den Einrichtungen

 

Es wurden keine Sparmaßnahmen mit definierten monetären Auswirkungen eingeleitet. Vielmehr wurden organisatorische Maßnahmen eingeleitet, welche eine Optimierung der Arbeitsabläufe und eine perspektivische Kostensenkung in diesem Bereich zum Ziel haben.

 

Da die Aufgabe der Organisation der Verwaltung eine ausschließliche Kompetenz der Oberbürgermeisterin darstellt, erfolgte keine Information zum Inhalt des Gutachtens.

 

Zu 2:

Die Bewilligung von Eingliederungshilfemaßnahmen ist von gestellten Anträgen, den dazugehörigen ärztlichen oder fachärztlichen Gutachten sowie die im integrierten Teilhabeplan (ITP) oder Hilfeplangespräch festgestellten Hilfebedarfe jedes Einzelnen abhängig.

 

Bisher wurde noch kein behinderter Mensch ohne Grund vom Besuch einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) freigestellt oder entbunden. Sollten Einstellungen von Bewilligungen vorgenommen worden sein, erfolgte dies in Absprache mit dem Werkstattbesucher.

 

Zu 3:

Sanktionen werden nicht durchgeführt. Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses wurde bisher nicht ausgesprochen. Die Leistungen werden entsprechend des Einzelfalles und der ITP-Gespräche bewilligt. Der Bewilligungszeitraum wird individuell nach dem Einzelfall festgelegt.

 

Die Fortführung in Form eines Praktikums kann im Einzelfall auf der notwendigen Einholung von Gutachten basieren, um die weitere Werkstattfähigkeit zu prüfen.

 

Zu 4:

Es handelt sich bei dem angesprochenen Sachverhalt um einen Einzelfall, über den aus Gründen des Sozialdatenschutzes keine Auskunft gegeben werden kann.