I. Beschlussvorschlag
Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Eisenach beschließt:
Die Förderung von Personal- und Sachkosten der Referentin für
Jugendverbandsarbeit des Stadtjugendringes Eisenach e.V. in Form eines
Festbetragszuschusses in Höhe von 25.287,83 € für den Zeitraum vom 01.01.2015
bis zum 31.12.2015 unter Vorbehalt der Genehmigung der Haushaltssatzung und des
Haushaltsplanes, insbesondere der Bewilligung der beantragten Einnahme in der
Haushaltsstelle 45110.171000 durch das Land und der Ausgabe in der
Haushaltsstelle 45110.718000/ Deckungskreis 040.
II. Begründung
Rechtsgrundlage für die Förderung
bilden die §§ 12 (Förderung der Jugendverbände), 74 (Förderung der freien
Jugendhilfe) SGB VIII, der § 17 (Förderung der
Jugendverbandsarbeit) ThürKJHAG und die Landesrichtlinie „Örtliche
Jugendförderung“.
Entsprechend § 71 Abs.2 SGB VIII befasst sich der Jugendhilfeausschuss insbesondere mit der Förderung der freien Jugendhilfe und ist deshalb zuständiges Gremium.
Die Jugendverbandsarbeit bietet jungen Menschen beste Grundvoraussetzungen für Partizipation und Mitbestimmung. In verschiedenen empirischen Untersuchungen wurde herausgearbeitet, dass der Verband als zweites Zuhause, als Hilfe bei bisher nicht gelösten Entwicklungsaufgaben, als Lern- und Übungsfeld für Karrieremuster und von Rollen der institutionalisierten Berufs- und Erwachsenenwelt, als Anbieter von Freizeitmaßnahmen und/ oder als Kontrastprogramm zum Alltag fungieren kann. Nicht zuletzt ist ein ehrenamtliches Engagement als Jugendlicher eine der besten Voraussetzungen für die Übernahme von ehrenamtlichen Aufgaben und damit Stärkung des Ehrenamtes im späteren Erwachsenenalter.
Die Leistungsfähigkeit der verbandlichen Jugendarbeit ist trotzdem entscheidend davon abhängig, dass die meist ehrenamtlich arbeitenden Jugendverbände über zentrale Geschäfts- und Anlaufstellen verfügen, die die verbandlichen Tätigkeiten in konzeptioneller und organisatorischer Hinsicht planen, koordinieren und weiterentwickeln, demokratische Beteiligungsprozesse gestalten sowie anfallende Verwaltungsaufgaben unterstützen bzw. selbst wahrnehmen.
Der Stadtjugendring Eisenach e.V. ist für momentan 17 Verbände und Vereine ein Dachverband für die Jugendverbandsarbeit in Eisenach. Er ist seit 1991 als Jugendverband in der Stadt Eisenach tätig und wurde 1993 als freier Träger der Jugendhilfe anerkannt.
Der Stadtjugendring ist damit
langjähriger Bestandteil der Jugendverbands- und Jugendarbeit in Eisenach und
verlässlicher Kooperationspartner
trägerübergreifender Veranstaltungen mit gesamtstädtischem Charakter.
Er unterstützt
mit seiner hauptamtlichen Struktur und nicht zuletzt durch seinen beschließenden
Sitz im Jugendhilfeausschuss der Stadt die Kommunikation zwischen seinen
Mitgliedsvereinen, aber auch die Bereitstellung
bedarfsgerechter, trägerübergreifender
Angebote der Jugendarbeit und der Jugendverbandsarbeit.
Unmittelbar ist der Stadtjugendring Eisenach e.V. Träger des Theaterpädagogischen Zentrums „tpz“. Im Interesse der verbesserten Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule reagierte der Stadtjugendring mit der Übernahme der Trägerschaft für die Maßnahmen der Schuljugendarbeit im Ernst- Abbe- Gymnasium und der Geschwister- Scholl- Schule auf eine wichtige jugendpolitische Schwerpunktsetzung. Im Rahmen des seit 2007 laufenden Bundesprogrammes „Vielfalt tut gut“ und des Folgeprogrammes „Toleranz fördern- Kompetenz stärken“ ist der Stadtjugendring Träger der Koordinierungsstelle dieser Programme bzw. der beantragen Folgeprogramme und engagiert sich gegen politischen Extremismus und Intoleranz.
Die Erfüllung qualitativer Standards der Jugendverbandsarbeit, die zum
einen nach § 79 a SGB VIII gesetzlich gefordert wird und zum anderen
Voraussetzung für die Zuweisung über die Landesrichtlinie "Örtliche
Jugendarbeit" sind, ist nur mit einer mindestens 20-stündigen
Wochenarbeitszeit möglich.
Der
vorliegende Antrag wurde fristgerecht gestellt und nach Maßgabe der Richtlinie
„Örtliche Jugendförderung“ von der Verwaltung auf Vollständigkeit und auf
Korrektheit geprüft.
Die
beantragte Förderung in Höhe von 25.287,83 € wird für Personal- und anteilige
Sachkosten für die koordinierende Stelle der Referentin für
Jugendverbandsarbeit (0,5 VZÄ) benötigt.
Die Finanzierung der benötigten Ausgaben für den Stadtjugendring 2015
sollen vollständig aus der Zuweisung über die Landesrichtlinie „Örtliche
Jugendförderung“ gedeckt werden.
Im Rahmen der Förderung über diese Landesrichtlinie muss die Stadt Eisenach mindestens 40 % der Gesamt(bemessungs)ausgaben als kommunalen Anteil erbringen, um die Fördervoraussetzungen nach der Höhe zu erfüllen. Diese Fördervoraussetzung wird mit der Realisierung der gesetzlichen Aufgabenerfüllung, den bestehenden vertraglichen Bindungen (Leistungsverträge mit freien Trägern) sowie unaufschiebbaren Aufgaben in den städtischen Kinder- und Jugendeinrichtungen, auch bei der vorläufigen Haushaltsführung gemäß § 61 Thüringer Kommunalordnung, erfüllt.
Die Mittel aus der Landesrichtlinie wurden von der Stadtverwaltung für das Förderjahr 2015 beantragt. In der Regel erfolgte in den letzten Jahren eine Inaussichtstellung für die beantragten Landesfördermittel und eine Teilbewilligung der Summe, auch ohne genehmigte Haushaltssatzung. Eine endgültige Bewilligung der Landesmittel für 2015 erfolgt dann, wenn die kommunale Gegenfinanzierung durch die jeweiligen Auszüge aus der aktuellen Haushaltsrechnung nachgewiesen werden kann.
Das erfolgt mit den Mittelabrufen, in der Regel im April/ Mai des laufenden Haushaltsjahres.
Von diesen Landesmitteln sind einnahmeseitig in der
Haushaltsstelle 45110.171000 und ausgabeseitig in der Haushaltsstelle
45110.718000 (Deckungskreis 040) jeweils 25.287,83 € für die Förderung der Jugendverbandsarbeit des Stadtjugendringes
Eisenach e.V. vorgesehen.
Um als Jugendhilfeverwaltung flexibel und zeitnah auf den Förderantrag des Stadtjugendring Eisenach e.V. reagieren zu können, benötigt die Verwaltung die Entscheidung des Jugendhilfeausschusses zu einer Förderung. Eine Förderentscheidung trägt darüber hinaus zur Rechtssicherheit beim Träger bei.
Im Falle
einer Entscheidung im Sinne des Beschlussvorschlages wird die Verwaltung dem Stadtjugendring
umgehend die Förderung unter Vorbehalt der Bewilligung der Landesfördermittel,
zunächst ohne Rechtsanspruch auf die beantragte Zuwendung, in Aussicht
stellen.
Aus formellen Gründen wird mit der Inaussichtstellung auch der vorzeitige
Maßnahmebeginn für die beantragte
Maßnahme ab dem 01.01.2015 genehmigt. Die
Genehmigung erfolgt mit dem Hinweis, dass damit kein Rechtsanspruch auf die beantragte Zuwendung begründet wird.
Erst
nach der Entscheidung durch den Jugendhilfeausschuss und dem Eingang der
Landes-fördermittel wird dem Stadtjugendring durch die Verwaltung unverzüglich
der endgültige Bescheid zugesandt.
Eine Bewilligung erfolgt unter der Maßgabe der Voraussetzungen, Bedingungen und Auflagen der Richtlinie „Örtliche Jugendförderung“.
Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel wird durch die Verwaltung überwacht (rechnerische und sachliche Verwendungsnachweise).