Betreff
Überplanmäßige Ausgabe für Eingliederungshilfe im Deckungskreis 70 in Höhe von 51.070 €
Vorlage
0183-HFA/2014
Aktenzeichen
50
Art
Beschlussvorlagen HFA

I. Beschlussvorschlag

 

Die Oberbürgermeisterin empfiehlt,

der Haupt- und Finanzausschuss beschließt:

die überplanmäßige Ausgabe für den Deckungskreis 070 in Höhe von          51.070,00 €

gesamt in der Haushaltsstelle:                                       

 

41298.746600 - Eingliederungshilfe – sonstige Eingliederungshilfe für         
                          Menschen mit Behinderung in Einrichtungen in Höhe von    51.070 ,00 €

für das Jahr 2014.

Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben

                                                                                                            in Höhe von   51.070,00 €

in folgender Haushaltsstelle:

41500.781000 ambulante Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung


II. Begründung

 

Gemäß § 53 Sozialgesetzbuch XII  erhalten Personen, die durch eine Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind, Leistungen der Eingliederungshilfe, wenn und solange Aussicht besteht, dass die Aufgabe der Eingliederungshilfe erfüllt werden kann.

 

Behindert sind Menschen, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist.

 

Die sachliche Zuständigkeit liegt gemäß § 3 SGB XII (Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch) beim örtlichen Sozialhilfeträger. Die Kosten trägt ebenfalls der örtliche Träger der Sozialhilfe.

 

Im Laufe des Jahres sind Personen im vollstationären Bereich neu aufgenommen worden, die sich teilweise als sehr kostenintensiv darstellen. 

 

Ein Großteil nimmt dabei auch die Übernahme von 10 Fällen aus dem Jugendamtsbereich ein. Aufgrund der Behinderungsart müssen diese Fälle dem SGB XII zugeordnet werden. Ein Fall nimmt teilweise 2 Hilfearten ein, d. h. neben der Unterbringung im Wohnheim oder in der Pflegefamilie sind noch Integrationshelfer im Schul- bzw. Hortbereich notwendig.

 

In 2 Fällen erfolgte der Auszug von erwachsenen Behinderten aus der elterlichen Wohnung in eine Behinderteneinrichtung. Die Eltern haben ein Alter erreicht, in dem sie mit der Betreuung ihrer Kinder überfordert sind. Sie wollen ihre Kinder rechtzeitig durch Heimaufnahme gesichert und bedarfsgerecht untergebracht wissen.

 

Durch notwendige Heimwechsel  im Laufe des Jahres entstanden ebenfalls erhöhte Heimkosten. Bei Hilfeplangesprächen stellten sich spezielle Bedarfe heraus, z. B. in der Suchtkrankenhilfe.

 

Grundsätzlich muß gesagt werden, dass individuelle Hilfebedarfe  breitgefächerter sind. Fast jedes Wohnheim bietet in der Einrichtung eine Tagesstrukturierung an. Somit erhöhen sich die Betreuungskosten pro Tag.

 

Auch der Abschluß von neuen Vergütungsvereinbarungen für Eingliederungshilfeeinrichtungen (prospektiv) im Laufe des Jahres trägt zur Ausgabenerhöhung wesentlich bei.

Betroffen ist u. a. auch der „Wohnverbund“ der Diako Westthüringen gGmbH Eisenach. Mit den Objekten Goldschmiedenstr. 14, Georgenstr. 34, Mönchstr. 20 und Sophienstr. 55 wurde eine erhöhte Vergütungsvereinbarung zum 01. 10. 2014 abgeschlossen. Ebenso der Verband der Behinderten e. V. mit der Einrichtung R.-Breitscheid-Str. 7a.

 

Ein weiterer aber geringfügiger Grund der Ausgabenerhöhung sind die einmaligen Beihilfen. Durch die Betreuer werden die Anträge für Beihilfen kontinuierlich  (Sommer/Winter) gestellt.

 

Diese aufgeführten Begründungen spiegeln sich vorwiegend in die vorgenannten Haushaltsstellen wieder.

 

Es wird deutlich, dass der Anteil an Menschen mit schweren und mehrfachen Behinderungen zunimmt. Dieser Personenkreis ist auf die Leistungen der Sozialhilfe angewiesen.

Der Deckungskreis 070 wird vollständig ausgeschöpft.

 

Die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 51.070,00 Euro ist dringend erforderlich, um die noch offenen Rechnungen für den Monat November an die Einrichtungen der Eingliederungshilfe zu leisten.

 

Diese Rechnungen sind erst im Zeitraum vom 09.12. – 15.12.2014 im Sozialamt eingegangen, sodass erst nach der Kontrolle und Bearbeitung der Rechnungen die zuzahlende Rechnungshöhe feststand.

 

Vorrangig mussten aber die Taschengeldzahlungen für die Heimbewohner für den Monat Januar 2015 in diesem Zeitraum gebucht und zur Zahlung angewiesen werden, da diese Gelder zum 01.01.2015 auf den Konten der Heimbewohner sein müssen.

 

Aufgrund der Zahlungspflicht der Stadt Eisenach ist der Beschluss über die zusätzlichen Haushaltsmittel unabweisbar.