I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
1. Frau
Sabine Doht wird mit sofortiger Wirkung als Aufsichtsratsmitglied der Sportbad
Eisenach GmbH (SEG) abberufen.
2. Als
Nachfolger für das Aufsichtsratsmitglied Frau Sabine Doht wird gemäß § 9 Abs. 8
des Gesellschaftsvertrages mit sofortiger Wirkung
Herr Daniel Wernicke
bestellt.
II. Begründung:
Mit Schreiben vom 15.01.2015 hat die SPD-Stadtratsfraktion beantragt, das bisherige Aufsichtsratsmitglied Frau Sabine Doht abzuberufen und an deren Stelle Herrn Daniel Wernicke als neues Mitglied in den Aufsichtsrat zu berufen.
Gem. § 9 Abs. 8 i. V. m. Abs. 2 und Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages der SEG muss der Nachfolger für die Restdauer der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitgliedes (= Wahlperiode des Stadtrates) durch den Stadtrat bestellt werden.
Gem. § 9 Abs. 2 werden die Mitglieder dabei unter Berücksichtigung der Stärkeverhältnisse im Stadtrat bestellt.
Eine weitergehende Festlegung zur Verfahrensweise bei der Besetzung des Aufsichtsrates enthält die Satzung nicht. Aus dem Grund erfolgt die Bestellung der Mitglieder des Aufsichtsrates gem. § 9 Abs. 2 – 4 der Hauptsatzung der Stadt Eisenach.
Hiernach steht das Benennungsrecht zur Nachbesetzung der SPD-Fraktion zu.
Anlagenverzeichnis:
- Antrag der SPD-Fraktion vom 15.01.2015