Betreff
Sportbad Eisenach GmbH (SEG), hier: Nachbesetzung eines Aufsichtsratsmitgliedes
Vorlage
0189-StR/2014
Aktenzeichen
20.1 / 81 25 05
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

1.      Frau Sabine Doht wird mit sofortiger Wirkung als Aufsichtsratsmitglied der Sportbad Eisenach GmbH (SEG) abberufen.

2.      Als Nachfolger für das Aufsichtsratsmitglied Frau Sabine Doht wird gemäß § 9 Abs. 8 des Gesellschaftsvertrages mit sofortiger Wirkung

Herr Daniel Wernicke

bestellt.


II. Begründung:

 

Mit Schreiben vom 15.01.2015 hat die SPD-Stadtratsfraktion beantragt, das bisherige Aufsichtsratsmitglied Frau Sabine Doht abzuberufen und an deren Stelle Herrn Daniel Wernicke als neues Mitglied in den Aufsichtsrat zu berufen.

 

Gem. § 9 Abs. 8 i. V. m. Abs. 2 und Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages der SEG muss der Nachfolger für die Restdauer der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitgliedes (= Wahlperiode des Stadtrates) durch den Stadtrat bestellt werden.

 

Gem. § 9 Abs. 2 werden die Mitglieder dabei unter Berücksichtigung der Stärkeverhältnisse im Stadtrat bestellt.

 

Eine weitergehende Festlegung zur Verfahrensweise bei der Besetzung des Aufsichtsrates enthält die Satzung nicht. Aus dem Grund erfolgt die Bestellung der Mitglieder des Aufsichtsrates gem. § 9 Abs. 2 – 4 der Hauptsatzung der Stadt Eisenach.

 

Hiernach steht das Benennungsrecht zur Nachbesetzung der SPD-Fraktion zu.


Anlagenverzeichnis:

 

-          Antrag der SPD-Fraktion vom 15.01.2015