Sachverhalt:
Gemäß § 57 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) ist die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen. Orientiert an dieser zeitlichen Vorgabe, waren die einzelnen Organisationseinheiten angehalten bis zum 12. September 2014 die entsprechenden Mittelanmeldungen für das Haushaltsjahr 2015 einzureichen.
Nach Erfassung sämtlicher eingereichter Mittelanmeldungen für den Verwaltungshaushalt steht aktuell ein laufender Fehlbetrag für das Jahr 2015 von rd. 4,6 Mio. € zu Buche. Für die Haushaltswirtschaft des Jahres 2015 bedeutet dies, dass wir uns erneut in der vorläufigen Haushaltsführung nach § 61 ThürKO befinden.
Aufgrund der Erstellung des Haushaltes 2014 im letzten Quartal 2014 waren die Arbeiten am Haushalt 2015 zunächst zurückgestellt. Mit der heutigen Vorlage soll der 1. Sachstand zum Haushalt 2015 (hier: Verwaltungshaushalt) dargelegt werden.
Die Einnahme- und Ausgabehauptgruppen des Verwaltungshaushaltes weisen per 06.03.2015 folgenden Stand aus:
Hauptgruppe |
Haushalt 2014 in € |
Haushalt 2015 (Stand 06.03.15) in € |
Veränderung zum Vorjahr in € |
0 – Steuern, allg. Zuweisungen |
69.317.393 |
64.138.598 |
-5.178.795 |
1 – Einn. aus Verwaltung und Betrieb |
18.683.588 |
19.958.159 |
+1.274.571 |
2 – Sonstige Finanzeinnahmen |
8.195.323 |
6.973.103 |
-1.222.220 |
Summe Einnnahmen |
96.196.304 |
91.069.860 |
-5.126.444 |
|
|
|
|
4 – Personalausgaben |
21.739.200 |
22.450.329 |
+711.129 |
5/6 – Sächl. Verw.- und Betriebsaufwand |
15.122.336 |
15.480.048 |
+357.712 |
7 – Zuweisungen und Zuschüsse |
51.419.998 |
53.758.687 |
+2.338.689 |
8 – Sonstige Finanzausgaben |
7.914.770 |
3.957.392 |
-3.957.378 |
Summe Ausgaben |
96.196.304 |
95.646.456 |
-549.948 |
Saldo |
0 |
-4.576.596 |
-4.576.596 |
Erläuterungen zu den Veränderungen im Vergleich zum Haushalt 2014:
§
HGr. 0 – Steuern, allgemeine Zuweisungen
Im direkten Vergleich zum Vorjahr sind folgende wesentliche Veränderungen anzuführen:
- Schlüsselzuweisung + 605 T€ Ansatz 2015 26.874 T€
- Bedarfszuweisung - 4.000 T€ Ansatz 2015 0 T€
- Garantiefonds - 1.952 T€ Ansatz 2015 413 T€
- Stabilisierungspauschale - 258 T€ Ansatz 2015 0 T€
Die im Planansatz 2015 enthaltenen Einnahmen aus der Schlüsselzuweisung basieren auf dem vorläufigen Festsetzungsbescheid vom 05.01.2015. Hiernach belaufen sich die Einnahmen auf rd. 26.874 T€ für das laufende Jahr.
Im Jahr 2014 erhielt die Stadt eine ergänzende Bedarfszuweisung nach § 4 Thüringer Gesetz zur Sicherung der kommunalen Haushalte in den Jahren 2014 und 2015 (Thüringer Kommmunalhaushaltssicherungsprogrammgesetz). Im Entwurf des Haushaltes 2015 ist derzeit kein Ansatz für eine Bedarfszuweisung enthalten, so dass Mindereinnahmen ggü. dem Vorjahr in Höhe von 4.000 T€ zu Buche stehen.
Mit vorläufigem Festsetzungsbescheid vom 05.01.2015 ebenfalls bekannt gegeben wurde die Höhe der Garantiefondsleistungen nach § 37 ThürFAG für das Jahr 2015. Danach hat die Stadt eine Einnahme in Höhe von rd. 459 T€ zu erwarten (Anteil Verwaltungshaushalt rd. 413 T€). Gemäß § 37 Abs. 9 ThürFAG beläuft sich der Garantiefonds in 2015 nicht auf 55 Mio. €, sondern auf nur noch 10,0 Mio. € (Höhe der Zuführung aus dem Landesausgleichsstock nach § 37 Abs. 1 Satz 3 ThürFAG).
Bei der Stabilisierungspauschale handelte es
sich um eine einmalige Zuweisung im Jahr 2014 nach dem Thüringer
Kommunalhaushaltssicherungsprogrammgesetz. Insofern stehen auch hier
Mindereinnahmen für 2015 in Höhe von rd. 258 T€ zu Buche.
§
HGr. 1 – Einnahmen aus Verwaltung und
Betrieb
Bei den
Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb sind insbesondere Mehreinnahmen im Vergleich
zum Vorjahr im Bereich der Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz (+959 T€) zu
verzeichnen. Daneben wurde in den Entwurf des Haushaltes 2015 die weitere
geplante Beteiligung des Bundes an den Kosten der Eingliederungshilfe als
Einnahme aufgenommen. Zu 50% geht diese Einnahme in die HGr. 1 ein (+0,3 Mio.
€). Die weiteren 50% werden über den Umsatzsteueranteil (HGr. 0) ausgeglichen.
§
HGr. 2 – Sonstige Finanzeinnahmen
Im Planjahr 2014 waren Einnahmen aus der Gewinnausschüttung der Sportbad Eisenach GmbH in Höhe von 544 T€ im Ansatz enthalten.
In den Planentwurf 2015 wurde eine Gewinnausschüttung der Städtischen Wohnungsgesellschaft (SWG) in Höhe von 631 T€ aufgenommen.
Des Weiteren wurden in 2014 aus der Aktualisierung der Zahlungsmodalitäten im Bereich der Konzessionsabgaben einmalig Mehreinnahmen in Höhe von rd. 1,3 Mio. € generiert (laufende Abschlagszahlungen zzgl. vollständige Konzessionsabgabe des Jahres 2013). Nunmehr werden die laufenden Abschlagszahlungen sowie die Endabrechnung des Vorjahres in den jeweiligen Plan-/ Wirtschaftsjahren verbucht, was zu entsprechenden Mindereinahmen ggü. dem Jahr 2014 führt.
§
HGr. 4 – Personalausgaben
Bei den Personalausgaben ist ein Anstieg von 711 T€ bzw. 3,3 % ggü. dem Vorjahr zu verzeichnen. Basis der Berechnung des Planansatzes 2015 ist der aktuelle Stellenplan (2014), daneben wurden die bereits bekannten Tariferhöhungen für das laufende Jahr im Ansatz berücksichtigt.
§
HGr. 5/6 – Sächlicher Verwaltungs- und
Betriebsaufwand
Im Bereich des sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand sind im Besonderen Mehraufwendungen im Vergleich zum Jahr 2014 bei der Unterhaltung und Miete der Informations- und Kommunikationstechnik sowie der Messtechnik (insg. +210 T€) geplant.
Die Kosten der Unterkunft und Heizung nach dem SGB II weisen einen Zuwachs von 72 T€ im Vergleich zu 2014 aus (Gr. 69). Im Übrigen ist ein relativ konstantes Ausgabeniveau zu verzeichnen.
§
HGr. 7
– Zuweisungen und Zuschüsse für laufenden Zwecke
Der Mehrbedarf ggü. 2014 ist primär auf die Leistungen nach dem Asylbewerber-leistungsgesetz zurückzuführen. Hier sind rd. 1.188 T€ mehr geplant als im Vorjahr. Daneben fallen die Leistungen der Jugendhilfe um rd. 447 T€ höher aus als 2014, für die Leistungen der Sozialhilfe beträgt der Zuwachs rd. 630 T€.
Bei den Zuweisungen und Zuschüssen ist ein ähnliches Ausgabeniveau wie im Jahr 2014 zu verzeichnen.
§
HGr. 8 – Sonstige Finanzausgaben
Die dargestellte Veränderung zum Vorjahr ist im Wesentlichen auf die Veranschlagung der Zuführung an den Vermögenshaushalt zurückzuführen. Der Planansatz 2015 bildet derzeit den Betrag der Pflichtzuführung (in Höhe der ordentlichen Tilgung von Krediten) ab. Die Veranschlagung 2015 beläuft sich auf 2.101 T€. In 2014 waren neben der Pflichtzuführung von rd. 1,9 Mio. € weitere rd. 3,7 Mio. € als Zuführung für nicht anderweitig gedeckte Aufwendungen für Investitionen im Vermögenshaushalt geplant. Dies war jedoch nur möglich durch die eingeplante Bedarfszuweisung in Höhe von rd. 4.000 T€.
Der bisher noch unausgeglichene Entwurf des Haushaltes 2015
(Verwaltungshaushalt, Stellenplan, Wirtschaftsplan optimierter Regiebetrieb)
wurde den Mitgliedern des Haupt- und
Finanzausschusses am 10.03.2015 ausgereicht. Die beschlossenen Maßnahmen
des Haushaltssicherungskonzeptes sind teilweise bei der Planung berücksichtigt
(z. B. Gewinnausschüttung SWG mbH).
Derzeit wird die Planung des Vermögenshaushaltes 2015 noch diskutiert
und bearbeitet. Sobald der Verwaltungsentwurf abschließend erstellt ist, wird
dem Stadtrat hierzu ebenfalls entsprechend Bericht erstattet.
Anlagenverzeichnis
Gruppierungsübersicht Verwaltungshaushalt 2015 – Stand 06.03.2015