Betreff
Entwurf Haushalt 2015 - Sachstandsbericht März 2015
Vorlage
0201-BR/2015
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

Gemäß § 57 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) ist die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen. Orientiert an dieser zeitlichen Vorgabe, waren die einzelnen Organisationseinheiten angehalten bis zum 12. September 2014 die entsprechenden Mittelanmeldungen für das Haushaltsjahr 2015 einzureichen.

 

Nach Erfassung sämtlicher eingereichter Mittelanmeldungen für den Verwaltungshaushalt steht aktuell ein laufender Fehlbetrag für das Jahr 2015 von rd. 4,6 Mio. € zu Buche. Für die Haushaltswirtschaft des Jahres 2015 bedeutet dies, dass wir uns erneut in der vorläufigen Haushaltsführung nach § 61 ThürKO befinden.

 

Aufgrund der Erstellung des Haushaltes 2014 im letzten Quartal 2014 waren die Arbeiten am Haushalt 2015 zunächst zurückgestellt. Mit der heutigen Vorlage soll der 1. Sachstand zum Haushalt 2015 (hier: Verwaltungshaushalt) dargelegt werden.

 

Die Einnahme- und Ausgabehauptgruppen des Verwaltungshaushaltes weisen per 06.03.2015 folgenden Stand aus:

 

Hauptgruppe

Haushalt 2014

 

in €

Haushalt 2015

(Stand 06.03.15)

in €

Veränderung

zum Vorjahr

in €

0 – Steuern, allg. Zuweisungen

69.317.393

64.138.598

-5.178.795

1 – Einn. aus Verwaltung und Betrieb

18.683.588

19.958.159

+1.274.571

2 – Sonstige Finanzeinnahmen

8.195.323

6.973.103

-1.222.220

Summe Einnnahmen

96.196.304

91.069.860

-5.126.444

 

 

 

 

4 – Personalausgaben

21.739.200

22.450.329

+711.129

5/6 – Sächl. Verw.- und Betriebsaufwand

15.122.336

15.480.048

+357.712

7 – Zuweisungen und Zuschüsse

51.419.998

53.758.687

+2.338.689

8 – Sonstige Finanzausgaben

7.914.770

3.957.392

-3.957.378

Summe Ausgaben

96.196.304

95.646.456

-549.948

Saldo

0

-4.576.596

-4.576.596

 

 

Erläuterungen zu den Veränderungen im Vergleich zum Haushalt 2014:

 

§         HGr. 0 – Steuern, allgemeine Zuweisungen   

 

Im direkten Vergleich zum Vorjahr sind folgende wesentliche Veränderungen anzuführen:

-          Schlüsselzuweisung           + 605 T€        Ansatz 2015    26.874 T€

-          Bedarfszuweisung            - 4.000 T€        Ansatz 2015             0 T€

-          Garantiefonds                   - 1.952 T€        Ansatz 2015         413 T€

-          Stabilisierungspauschale    -  258 T€        Ansatz 2015             0 T€

           

Die im Planansatz 2015 enthaltenen Einnahmen aus der Schlüsselzuweisung basieren auf dem vorläufigen Festsetzungsbescheid vom 05.01.2015. Hiernach belaufen sich die Einnahmen auf rd. 26.874 T€ für das laufende Jahr.

 

Im Jahr 2014 erhielt die Stadt eine ergänzende Bedarfszuweisung nach § 4 Thüringer Gesetz zur Sicherung der kommunalen Haushalte in den Jahren 2014 und 2015 (Thüringer Kommmunalhaushaltssicherungsprogrammgesetz). Im Entwurf des Haushaltes 2015 ist derzeit kein Ansatz für eine Bedarfszuweisung enthalten, so dass Mindereinnahmen ggü. dem Vorjahr in Höhe von 4.000 T€ zu Buche stehen.

 

Mit vorläufigem Festsetzungsbescheid vom 05.01.2015 ebenfalls bekannt gegeben wurde die Höhe der Garantiefondsleistungen nach § 37 ThürFAG für das Jahr 2015. Danach hat die Stadt eine Einnahme in Höhe von rd. 459 T€ zu erwarten (Anteil Verwaltungshaushalt rd. 413 T€). Gemäß § 37 Abs. 9 ThürFAG beläuft sich der Garantiefonds in 2015 nicht auf 55 Mio. €, sondern auf nur noch 10,0 Mio. € (Höhe der Zuführung aus dem Landesausgleichsstock nach § 37 Abs. 1 Satz 3 ThürFAG).

 

Bei der Stabilisierungspauschale handelte es sich um eine einmalige Zuweisung im Jahr 2014 nach dem Thüringer Kommunalhaushaltssicherungsprogrammgesetz. Insofern stehen auch hier Mindereinnahmen für 2015 in Höhe von rd. 258 T€ zu Buche.

 

 

§         HGr. 1 – Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb

 

Bei den Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb sind insbesondere Mehreinnahmen im Vergleich zum Vorjahr im Bereich der Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz (+959 T€) zu verzeichnen. Daneben wurde in den Entwurf des Haushaltes 2015 die weitere geplante Beteiligung des Bundes an den Kosten der Eingliederungshilfe als Einnahme aufgenommen. Zu 50% geht diese Einnahme in die HGr. 1 ein (+0,3 Mio. €). Die weiteren 50% werden über den Umsatzsteueranteil (HGr. 0) ausgeglichen.

 

 

§         HGr. 2 – Sonstige Finanzeinnahmen

 

Im Planjahr 2014 waren Einnahmen aus der Gewinnausschüttung der Sportbad Eisenach GmbH in Höhe von 544 T€ im Ansatz enthalten.

In den Planentwurf 2015 wurde eine Gewinnausschüttung der Städtischen Wohnungsgesellschaft (SWG) in Höhe von 631 T€ aufgenommen.

 

Des Weiteren wurden in 2014 aus der Aktualisierung der Zahlungsmodalitäten im Bereich der Konzessionsabgaben einmalig Mehreinnahmen in Höhe von rd. 1,3 Mio. € generiert (laufende Abschlagszahlungen zzgl. vollständige Konzessionsabgabe des Jahres 2013). Nunmehr werden die laufenden Abschlagszahlungen sowie die Endabrechnung des Vorjahres in den jeweiligen Plan-/ Wirtschaftsjahren verbucht, was zu entsprechenden Mindereinahmen ggü. dem Jahr 2014 führt.

 

 

§         HGr. 4 – Personalausgaben

 

Bei den Personalausgaben ist ein Anstieg von 711 T€ bzw. 3,3 % ggü. dem Vorjahr zu verzeichnen. Basis der Berechnung des Planansatzes 2015 ist der aktuelle Stellenplan (2014), daneben wurden die bereits bekannten Tariferhöhungen für das laufende Jahr im Ansatz berücksichtigt.

 

 

§         HGr. 5/6 – Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand

 

Im Bereich des sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand sind im Besonderen Mehraufwendungen im Vergleich zum Jahr 2014 bei der Unterhaltung und Miete der Informations- und Kommunikationstechnik sowie der Messtechnik (insg. +210 T€) geplant.

 

Die Kosten der Unterkunft und Heizung nach dem SGB II weisen einen Zuwachs von 72 T€ im Vergleich zu 2014 aus (Gr. 69). Im Übrigen ist ein relativ konstantes Ausgabeniveau zu verzeichnen.

 

 

§         HGr. 7  – Zuweisungen und Zuschüsse für laufenden Zwecke

 

Der Mehrbedarf ggü. 2014 ist primär auf die Leistungen nach dem Asylbewerber-leistungsgesetz zurückzuführen. Hier sind rd. 1.188 T€ mehr geplant als im Vorjahr. Daneben fallen die Leistungen der Jugendhilfe um rd. 447 T€ höher aus als 2014, für die Leistungen der Sozialhilfe beträgt der Zuwachs rd. 630 T€.

 

Bei den Zuweisungen und Zuschüssen ist ein ähnliches Ausgabeniveau wie im Jahr 2014 zu verzeichnen.

 

 

§         HGr. 8 – Sonstige Finanzausgaben

 

Die dargestellte Veränderung zum Vorjahr ist im Wesentlichen auf die Veranschlagung der Zuführung an den Vermögenshaushalt zurückzuführen. Der Planansatz 2015 bildet derzeit den Betrag der Pflichtzuführung (in Höhe der ordentlichen Tilgung von Krediten) ab. Die Veranschlagung 2015 beläuft sich auf 2.101 T€. In 2014 waren neben der Pflichtzuführung von rd. 1,9 Mio. € weitere rd. 3,7 Mio. € als Zuführung für nicht anderweitig gedeckte Aufwendungen für Investitionen im Vermögenshaushalt geplant. Dies war jedoch nur möglich durch die eingeplante Bedarfszuweisung in Höhe von rd. 4.000 T€.

 

 

Der bisher noch unausgeglichene Entwurf des Haushaltes 2015 (Verwaltungshaushalt, Stellenplan, Wirtschaftsplan optimierter Regiebetrieb) wurde den Mitgliedern des Haupt- und  Finanzausschusses am 10.03.2015 ausgereicht. Die beschlossenen Maßnahmen des Haushaltssicherungskonzeptes sind teilweise bei der Planung berücksichtigt (z. B. Gewinnausschüttung SWG mbH).

 

Derzeit wird die Planung des Vermögenshaushaltes 2015 noch diskutiert und bearbeitet. Sobald der Verwaltungsentwurf abschließend erstellt ist, wird dem Stadtrat hierzu ebenfalls entsprechend Bericht erstattet.

 

 

 


Anlagenverzeichnis

 

Gruppierungsübersicht Verwaltungshaushalt 2015 – Stand 06.03.2015