Betreff
Anfrage des Stadtratsmitgliedes Frau Rexrodt - Rahmenvertrag vom Dezember 2013
Vorlage
AF-0069/2015
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Welche Konsequenzen ergeben sich für die Oberbürgermeisterin aufgrund der vom KSB und dem LSB einvernehmlich festgestellten Unwirksamkeit des Rahmenvertrages für die von der Stadt Eisenach an verschiedene Sportvereine in 2014 übersandten Rechnungen zur Beteiligung an den Betriebskosten und der teilweise von Vereinen gezahlten Beträge?

2.      Wie wird die Oberbürgermeisterin die Aufgrund der einvernehmlich festgestellten Unwirksamkeit des Rahmenvertrages und der dadurch nicht gerechtfertigten Rechnungslegung an Sportvereine durch die Stadt Eisenach auch im Jahr 2015 den finanziellen Ausfall der im HSK beschlossenen Einnahmen, wie durch das LVwA vorgeschrieben, kompensieren?

3.      Wie und wann will die Oberbürgermeisterin die Gebührensatzung für die Benutzung von Sportstätten der Stadt Eisenach ändern, in der eine Gebührenerhebung für Sportvereine (gemeinnützig) nicht verankert ist, so dass eine Rechtssicherheit für die Erhebung von Gebühren für die Stadt und die nötige Transparenz und Rechtssicherheit für Sportvereine entsteht?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.   

Die Gültigkeit der zwischen der Stadt Eisenach und dem KSB geschlossenen Rahmenvereinbarung wird im Anschreiben an den SV Wartburgstadt Eisenach e. V. nicht infrage gestellt. Es wird lediglich darauf verwiesen, dass sich der SV Wartburgstadt Eisenach e. V. dieser nicht unterwerfen muss.

 

Zu 2.   

Den von Ihnen befürchteten finanziellen Ausfall wird es nicht geben, da die Vereine auch weiterhin an den Betriebskosten beteiligt werden. Die bisher gestellten Rechnungen wurden lediglich von zwei (von 31) Vereinen nicht beglichen. 26 Vereine haben die Kostenbeteiligung überweisen, bei drei Vereinen wurden durchgeführte investive Maßnahmen auf die Kostenbeteiligung angerechnet.

 

Zu 3.   

Eine Satzungsänderung zum Zwecke der Beteiligung der Vereine an den Betriebskosten erscheint nicht zwingend erforderlich.