II. Fragestellung
1.
Wurden die Abgeordneten des Eisenacher Stadtrates
vor dem Stadtratsbeschluss Ende 2014 über Umfang, Sammlungsschwerpunkte,
Provenienz und Bedeutung der Bestände des Thüringer Museums umfassend durch die
Verwaltung informiert und damit über die Tragweite ihrer Entscheidung
aufgeklärt?
Hierzu zählen u.a. Statuten der Elschner-Stiftung und das Vermächtnis der Luise
Reuter.
2.
Entspricht es den Tatsachen, dass die nicht nur für
Thüringen bedeutende Sammlung mittelalterlicher Schnitzplastik in der
Predigerkirche deshalb nicht in dem Sparkonzept aufgeführt wird, weil Dr.
Brunner bereits im Auftrag der OB tätig ist, diese aufzulösen und die Objekte
wegzugeben?
3.
Erfolgt die Besetzung der DirektorensteIle für das
Thüringer Museum, befristet auf zwei Jahre mit reduzierter
Stundenzahl, bei gleichzeitig vorgesehener Reduzierung des Personalbestandes
von derzeit 8 Museumsmitarbeitern auf 3 bis 4, um die Einrichtungen des
Thüringer Museums geordnet abzuwickeln?
4.
Ist eine Ursachenforschung für die langjährige
Misere in den städtischen Museen, inbegriffen die Arbeit des Eisenacher
Kulturamtes. bezüglich Konzeptionslosigkeit, fehlende kontinuierliche fachliche
Begleitung und mangelhafte Öffentlichkeitsarbeit in Kürze vorgesehen?
5.
Ergeben sich nach Entbindung des Kulturamtes aus
der Verantwortung für die städtischen Museen personelle Konsequenzen für die
Mitarbeiter dieses Amtes?
6.
Welchen Sinn macht eine bis Ende 2015 vom Leiter
des Kulturamtes zu erarbeitende Kulturkonzeption - überfällig seit zwei
Jahrzehnten - angesichts der beabsichtigten Auflösung der Einrichtungen des
Thüringer Museums?
7.
Gab es bei allen bisher getroffenen Entscheidungen
kompetente Begleitung durch erfahrene Museumsfachleute vor Ort und die
Inanspruchnahme externen Sachverstandes?
Ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
Vorbemerkung:
Das Haushaltssicherungskonzept enthält eine Reihe von Prüfungsaufträgen, bei denen konkret zu untersuchen ist, ob und wie die beschriebenen Maßnahmen umgesetzt werden können. Erst nach Vorliegen dieser Untersuchungsergebnisse wird zu entscheiden sein, welche einzelnen Maßnahmen in welchem Umfang umzusetzen sind. Hierzu bedarf es in der Regel eines Stadtratsbeschlusses.
Zu 1.
Im Rahmen der Beratungen zum Haushaltssicherungskonzept wurde auch über die Bedeutung der Kulturgegenstände diskutiert. Wenn eine tatsächliche Entscheidung zu den im Haushaltssicherungskonzept beschriebenen Maßnahmen antsteht, wird diese Debatte fortgeführt und sicherlich intensiviert.
Zu 2.
Nein, dies entspricht nicht den Tatsachen. Es gab allerdings bereits vor der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes Gespräche mit anderen Museen, einzelne Schnitzplastiken an anderen Orten auszustellen. Die Leihgabe von Kunstschätzen ist ein übliches Verfahren.
Zu 3.
Nein. Mit der angestrebten Besetzung der Museumsleitung soll die Qualität und Ausstrahlung der städtischen Museen prinzipiell erhöht werden und ist unabhängig von der Anzahl der Standorte.
Zu 4. bis 7.
Das Museumskonzept wird derzeit grundlegend überarbeitet. Bei der Überarbeitung werden auch Fachleute und Interessierte einbezogen.