Betreff
Einwohneranfrage - Schließung musealer Einrichtungen des Thüringer Museums
Vorlage
EAF-0014/2015
Art
Einwohneranfrage

II. Fragestellung

 

1.      Wurden die Abgeordneten des Eisenacher Stadtrates vor dem Stadtratsbeschluss Ende 2014 über Umfang, Sammlungsschwerpunkte, Provenienz und Bedeutung der Bestände des Thüringer Museums umfassend durch die Verwaltung informiert und damit über die Tragweite ihrer Entscheidung aufgeklärt?           
Hierzu zählen u.a. Statuten der Elschner-Stiftung und das Vermächtnis der Luise Reuter.

2.      Entspricht es den Tatsachen, dass die nicht nur für Thüringen bedeutende Sammlung mittelalterlicher Schnitzplastik in der Predigerkirche deshalb nicht in dem Sparkonzept aufgeführt wird, weil Dr. Brunner bereits im Auftrag der OB tätig ist, diese aufzulösen und die Objekte wegzugeben?

3.      Erfolgt die Besetzung der DirektorensteIle für das Thüringer Museum, befristet auf zwei Jahre mit reduzierter Stundenzahl, bei gleichzeitig vorgesehener Reduzierung des Personalbestandes von derzeit 8 Museumsmitarbeitern auf 3 bis 4, um die Einrichtungen des Thüringer Museums geordnet abzuwickeln?

4.      Ist eine Ursachenforschung für die langjährige Misere in den städtischen Museen, inbegriffen die Arbeit des Eisenacher Kulturamtes. bezüglich Konzeptionslosigkeit, fehlende kontinuierliche fachliche Begleitung und mangelhafte Öffentlichkeitsarbeit in Kürze vorgesehen?

5.      Ergeben sich nach Entbindung des Kulturamtes aus der Verantwortung für die städtischen Museen personelle Konsequenzen für die Mitarbeiter dieses Amtes?

6.      Welchen Sinn macht eine bis Ende 2015 vom Leiter des Kulturamtes zu erarbeitende Kulturkonzeption - überfällig seit zwei Jahrzehnten - angesichts der beabsichtigten Auflösung der Einrichtungen des Thüringer Museums?

7.      Gab es bei allen bisher getroffenen Entscheidungen kompetente Begleitung durch erfahrene Museumsfachleute vor Ort und die Inanspruchnahme externen Sachverstandes?


Ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Vorbemerkung:

Das Haushaltssicherungskonzept enthält eine Reihe von Prüfungsaufträgen, bei denen konkret zu untersuchen ist, ob und wie die beschriebenen Maßnahmen umgesetzt werden können. Erst nach Vorliegen dieser Untersuchungsergebnisse wird zu entscheiden sein, welche einzelnen Maßnahmen in welchem Umfang umzusetzen sind. Hierzu bedarf es in der Regel eines Stadtratsbeschlusses.

 

Zu 1.

Im Rahmen der Beratungen zum Haushaltssicherungskonzept wurde auch über die Bedeutung der Kulturgegenstände diskutiert. Wenn eine tatsächliche Entscheidung zu den im Haushaltssicherungskonzept beschriebenen Maßnahmen antsteht, wird diese Debatte fortgeführt und sicherlich intensiviert.

 

Zu 2.

Nein, dies entspricht nicht den Tatsachen. Es gab allerdings bereits vor der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes Gespräche mit anderen Museen, einzelne Schnitzplastiken an anderen Orten auszustellen. Die Leihgabe von Kunstschätzen ist ein übliches Verfahren.

 

Zu 3.

Nein. Mit der angestrebten Besetzung der Museumsleitung soll die Qualität und Ausstrahlung der städtischen Museen prinzipiell erhöht werden und ist unabhängig von der Anzahl der Standorte.

 

Zu 4. bis 7.

Das Museumskonzept wird derzeit grundlegend überarbeitet. Bei der Überarbeitung werden auch Fachleute und Interessierte einbezogen.