II. Fragestellung
1.
Liegen der Oberbürgermeisterin konkrete
Informationen vor, ob sich diese Veränderungen mit dem Stadtratsbeschluss
(Ergebnis der Planerwerkstatt) vereinbaren lassen? Sollten die Veränderungen
von den Ergebnissen der Planerwerkstatt abweichen, bitte ich, die Stadträte und
die Öffentlichkeit, u.a. die Bürgerinitiative, zu informieren, um eine weitere
Diskussion anzuregen.
2.
Handelt es sich bei dem neuen Investor um einen
Projektentwickler und muss dazu ein Finanzier gefunden werden?
3.
Wird der neue Investor Eigentümer der Grundstücke
der Heinrich-Becker-GmbH?
4.
Bleibt das kommunale Grundstück des jetzigen
Stadt-Busbahnhofs im Besitz der Stadt?
Ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Nach ersten Projektideen wird die Parkierungseinrichtung
kapazitätsbedingt nicht ausschließlich in einer Tiefgarage konzentriert. Es
werden auch Parkflächen in Obergeschossen vorgesehen. Auf den für
Einzelhandelsnutzungen vorgesehenen Geschossflächen ist mangels Marktgängigkeit
keine Wohnnutzung konzipiert. Der Nutzungskanon lehnt sich im Übrigen an das
Ergebnis der Planerwerkstatt an (Einzelhandel, Hotel, Versammlungsstätte,
Garagenplätze). Hinsichtlich der städtebaulichen Lösung liegen derzeit noch
keine Abstimmungsergebnisse vor. Es sollen aber werkstattgerecht
voraussichtlich drei Gebäude entstehen.
Zu 2.:
Der neue Investor ist natürlich der Finanzier und er wird sich eines
Projektsteuerers bedienen.
Zu 3.:
Eine Investition wird nur im Zusammenhang mit dem entsprechenden
Eigentumsübergang von Heinrich Becker auf den neuen Investor möglich sein.
Zu 4.:
Es war bislang noch in keinem Investitionskonzept vorgesehen, die betreffende Fläche in kommunalem Eigentum zu halten, auch nicht in dem aktuellen.