Betreff
Einwohneranfrage - Tor zur Stadt
Vorlage
EAF-0015/2015
Art
Einwohneranfrage

II. Fragestellung

 

1.      Liegen der Oberbürgermeisterin konkrete Informationen vor, ob sich diese Veränderungen mit dem Stadtratsbeschluss (Ergebnis der Planerwerkstatt) vereinbaren lassen? Sollten die Veränderungen von den Ergebnissen der Planerwerkstatt abweichen, bitte ich, die Stadträte und die Öffentlichkeit, u.a. die Bürgerinitiative, zu informieren, um eine weitere Diskussion anzuregen.

2.      Handelt es sich bei dem neuen Investor um einen Projektentwickler und muss dazu ein Finanzier gefunden werden?

3.      Wird der neue Investor Eigentümer der Grundstücke der Heinrich-Becker-GmbH?

4.      Bleibt das kommunale Grundstück des jetzigen Stadt-Busbahnhofs im Besitz der Stadt?


Ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.:

Nach ersten Projektideen wird die Parkierungseinrichtung kapazitätsbedingt nicht ausschließlich in einer Tiefgarage konzentriert. Es werden auch Parkflächen in Obergeschossen vorgesehen. Auf den für Einzelhandelsnutzungen vorgesehenen Geschossflächen ist mangels Marktgängigkeit keine Wohnnutzung konzipiert. Der Nutzungskanon lehnt sich im Übrigen an das Ergebnis der Planerwerkstatt an (Einzelhandel, Hotel, Versammlungsstätte, Garagenplätze). Hinsichtlich der städtebaulichen Lösung liegen derzeit noch keine Abstimmungsergebnisse vor. Es sollen aber werkstattgerecht voraussichtlich drei Gebäude entstehen.

 

Zu 2.:

Der neue Investor ist natürlich der Finanzier und er wird sich eines Projektsteuerers bedienen.

 

Zu 3.:

Eine Investition wird nur im Zusammenhang mit dem entsprechenden Eigentumsübergang von Heinrich Becker auf den neuen Investor möglich sein.

 

Zu 4.:

Es war bislang noch in keinem Investitionskonzept vorgesehen, die betreffende Fläche in kommunalem Eigentum zu halten, auch nicht in dem aktuellen.