Betreff
Teilfortschreibung der Schulnetzplanung für die staatlichen Schulen der Stadt Eisenach, hier: Aufhebung der 2. Staatlichen Grundschule "Am Petersberg"
Vorlage
0221-StR/2015
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Die Stadt Eisenach beabsichtigt, die 2. Staatliche Grundschule „Am Petersberg“ zum Ende des Schuljahres 2014/2015 aufzuheben und die Schüler/innen der Grundschule in die Oststadtschule Eisenach – Staatliche Gemeinschaftsschule zu integrieren.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das erforderliche Beteiligungsverfahren durchzuführen und im Anschluss dem Stadtrat die vorgesehene Teilfortschreibung des Schulnetzplanes zur Entscheidung vorzulegen.

 


II. Begründung:

 

Gemäß § 41 des Thüringer Schulgesetzes (ThürSchulG) werden Schulnetzpläne von den Schulträgern für ihr Gebiet aufgestellt und fortgeschrieben. Sie sollen u. a. ein möglichst vollständiges und wohnortnahes Bildungsangebot sichern.

 

Die Schulnetzplanung für den Zeitraum 2012/2013 bis 2017/2018 wurde am 09.09.2011 vom Stadtrat der Stadt Eisenach (Beschluss-Nr. 0400/2011) beschlossen.

 

Unter Punkt 1a.) des o. g. Beschlusses wurde der Oberbürgermeister mit Bezug auf den gleichlautenden Antrag der Oststadtschule beauftragt, die Errichtung einer Thüringer Gemeinschaftsschule am Schulstandort Altstadtstraße 30 zu prüfen.

 

Mit Beschluss des Stadtrates StR/0701/2013 vom 20.03.2013 wurde die Errichtung einer Gemeinschaftsschule am Schulstandort Altstadtstaße 30 durch Schulartänderung aus der vormaligen Regelschule beschlossen. Daraufhin hat die Stadt Eisenach als Schulträger, unter Beifügung des gemäß § 6a Abs. 3 S. 2. i. V. m. Abs. 2 Thüringer Schulgesetz (ThürSchulG) geforderten und von der Schule erarbeiteten pädagogischen Konzeptes, das Einvernehmen beim zuständigen Ministerium beantragt. Mit Schreiben vom 05.07.2013 erteilte das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur (TMBWK) das Einvernehmen zur beantragten Schulartänderung.

 

Das pädagogische Konzept der Oststadtschule als Grundlage des Unterrichts an der Gemeinschaftsschule, welches unter anderem die Möglichkeiten des Erwerbs aller Abschlüsse gemäß § 4 Abs. 4 S. 4 ThürSchulG (Hauptschulabschluss, qualifizierten Hauptschulabschluss, Realschulabschluss, schulischer Teil der Fachhochschulreife, allg. Hochschulreife) beschreibt, sieht die Errichtung der Gemeinschaftsschule unter Führung der Klassenstufen 1 bis 10 vor.

 

In der Begründung zum oben genannten Beschluss über die Errichtung der Gemeinschaftschule wurde unter anderem darauf verwiesen, dass, unter Bezug auf das pädagogische Konzept der Gemeinschaftsschule, die spätere Eingliederung der Grundschule beabsichtigt ist. Die zukünftige Eingliederung sollte beiden Schulen die Möglichkeit eröffnen, die inhaltliche Arbeit sowie das Zusammenwachsen der beiden Schulen auf Augenhöhe zu gestalten.

 

Zur Weiterentwicklung eines einheitlichen Schulstandortes sowie zur Gewährleistung der konzeptionellen Rahmenbedingungen gemäß dem Beschluss zur Errichtung der Gemeinschaftsschule schlägt die Stadtverwaltung Eisenach vor, die 2. Staatliche Grundschule „Am Petersberg“ zum Ende des Schuljahres 2014/2015 aufzuheben, die Schüler/innen der Grundschule in die Oststadtschule Eisenach – Staatliche Gemeinschaftsschule zu integrieren und dafür zunächst das erforderliche Beteiligungsverfahren einzuleiten.