Betreff
Vorgriff auf die Infrastrukturpauschale 2015 - Sicherung der Planung zur Sanierung der Kita "Kindertraum"
Vorlage
0224-JHA/2015
Aktenzeichen
51.3.920
Art
Beschlussvorlage Jugendhilfeausschuss

I. Beschlussvorschlag

 

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Eisenach beschließt:

Die Verwendung von Mitteln aus der Infrastrukturpauschale 2015 in Höhe von 35.000,00€ für die Planung der Sanierung bzw. eines Anbaus für die Sanitäranlagen in der Kindertagesstätte “Kindertraum”, Schützenstraße 29, Eisenach in Trägerschaft der Stadt Eisenach.


II. Begründung

 

Die Kindertagesstätte “Kindertraum” hat eine laut Betriebserlaubnis festgelegte Kapazität von 56 Kindern von zwei Jahren bis zum Schuleintritt. Im Erdgeschoß werden davon ca. 40 Kinder von zwei bis ca. fünf Jahren in zwei Gruppen betreut. Für diese Kinder steht ein Sanitärbereich zur Verfügung, der jedoch den gesetzlichen Anforderungen nicht mehr genügt. Dazu gibt es seit Jahren Auflagen des Gesundheitsamtes. Die Maßnahme ist daher zur Sicherung der Plätze in der Kindertageseinrichtung dringend erforderlich. Eine Verlängerung der Betriebserlaubnis der Kindertageseinrichtung, insbesondere für die Altersgruppe der unter Dreijährigen ist ansonsten gefährdet.

 

Eine Sanierung in vorangegangenen Jahren war nicht möglich, da ein Großteil der Fördermittel aus dem Programm “Kinderbetreuungsfinanzierung” und der Infrastrukturpauschale für die Krippenneubauten ”Mariental” und ”Nikolaikrippe” zur Sicherung des Ausbaus der Plätze für die unter Dreijährigen verwendet werden musste. Insgesamt sind in diese beiden Kindertageseinrichtungen seit 2009 ca. 1.871.000,00€ an Fördermitteln geflossen. Zum Vergleich sind in die drei städtischen Kindertageseinrichtungen im gleichen Zeitraum gerade mal ca. 141.000,00 € investiert worden.

 

Durch die Möglichkeit der Beantragung von Fördermitteln aus dem Programm “Kinderbetreuungsfinanzierung 2014-2018” in diesem Jahr, kann die Sanierung der Sanitärräume in Verbindung mit einem Anbau zum Teil (voraussichtlich zu ca. ¼) aus diesen Fördermitteln finanziert werden. Voraussetzung für die Beantragung der Mittel ist eine differenzierte Planung der Baumaßnahme. Die 35.000,00 € aus der Infrastrukturpauschale sollen für die Planung verwendet werden. Der Vorgriff auf die Mittel ist notwendig, da die Planung schnellstmöglich vorliegen muss, um die Antragsfrist beim Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport bis 31.05.2015 einhalten zu können. Die Höhe der Gesamtinvestitionssumme kann ebenfalls erst nach erfolgter Planung beziffert werden.

 

Die Finanzierung des Gesamtprojektes soll aus Mitteln des bereits erwähnten Förderprogrammes sowie der Infrastrukturpauschale diesen Jahres sowie der nächsten Jahre erfolgen. Dazu wird es jedoch nach Vorliegen eines Kostenplanes noch eine gesonderte Beschlussvorlage im Rahmen der Verwendung der Infrastrukturpauschale geben.