II. Fragestellung
1.
Bei welchem Punkt des Antrages werden
"Unwahrheiten ständig und gebetsmühlenartig wiederholt"?
2.
Welcher der beschlossenen Anträge besitzt
Haushaltsrelevanz, die dazu führt, dass "wegen der vorläufigen
Haushaltsführung der Beschluss nicht umgesetzt werden kann" (bitte jeweils
bei den einzelnen Anträgen nennen)?
a) Antrag Nr. 1164-AT/2012 (Nennung der
Mitglieder der "Stabsstelle Lutherdekade", der sie selbst vorsteht und Vorlage eines
Konzeptes der "Stabsstelle Lutherdekade" an den Stadtrat)
b) Festlegung eines Termins der
Fertigstellung des "innovativen Gesamtkonzepts aller Kultureinrichtungen in Eisenach"
c) Antrag Nr. 1044-AT/2012 Punkt 1 und 2
(Bericht über vorhandene innovative Wohnkonzepte,
Vorlage einer Bedarfsanalyse über barrierefreien, altersgerechten Wohnraum)
d) Nennung eines Termins zur Umsetzung
der Erarbeitung eines Wirtschaftsförderkonzeptes
mit Begründung, weshalb hierzu eine externe Beauftragung notwendig ist mit Kostenschätzung
e) Nr. 0996-AT/2012 [Sachstandsbericht
zum Energiebericht 2007 und Fortschreibung des Energieberichtes)
f) Umsetzung des CDU-Antrages „Brücke
Karolinenstraße"
g) Berichtsvorlage zur Umsetzung des
Antrages „Kulturforum WAK/EA")
3.
An welcher Stelle wurden beim Antrag
.Lutherdekade" "in hassmäßiger Borniertheit falsche Fakten
wiederholt"?
4.
Weshalb ist die Forderung nach Umsetzung des
Beschlusses „Karolinenbrücke" "gelogen, dass dieser Antrag nicht
umgesetzt wurde"? (Bitte den konkreten Antrag der CDU zur Grundlage der
Beantwortung nehmen.)
5.
Wann teilte die Oberbürgermeisterin dem Stadtrat
mit, dass der Beschluss zur Durchführung eines Kulturforums nicht umgesetzt
wird ("Es kommt nicht zur Umsetzung des Beschlusses, das wurde
mitgeteilt.")?
6.
An welchen konkreten Fakten macht die
Oberbürgermeisterin fest, " dass der (gesamte) Antrag schlicht unwahr ist"?
7.
Warum beanstandete die Oberbürgermeisterin alle im
Antrag genannten Anträge nicht bereits bei der Einbringung durch die Fraktionen
wegen Haushaltsrelevanz, vorläufiger Haushaltsführung und Personalmangel?
Ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Es ist ein Umstand erkennbar, dass einzelne Zitate in neuen Zusammenhängen aneinander gereiht und mit Wertungen Dritter versehen werden, die geeignet sind, Aussagen zu treffen, die unrichtig sind.
Zu 2.:
Die Oberbürgermeisterin hat allgemein darauf hingewiesen, dass Beschlüsse des Stadtrates, die Auswirkungen auf den städtischen Haushalt beinhalten, im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung nicht umgesetzt werden können. Unabhängig davon werden alle Beschlüsse, die keine Relevanz für den Haushalt haben oder deren Finanzierung gesichert ist, selbstverständlich abgearbeitet.
Zu 3.:
siehe Antwort zu Frage 1
Zu 4.:
Nach Freigabe der HH-Mittel 2014 am 16.12.2014 wurde unter dem Datum 22.12.2014 der Ingenieurvertrag von Seiten der Stadt Eisenach unterzeichnet und damit die erforderlichen Erstuntersuchungen beauftragt. Die Ergebnisse sollen im SUS am 10.03.2015 vorgestellt werden. Insofern wird der Beschluss „Karolinenbrücke“ seit Ende letzten Jahres kontinuierlich abgearbeitet.
Zu 5.:
Da entsprechend der Beschlusslage des Stadtrates kein Wortprotokoll geführt wird, kann keine nähere Angabe gemacht werden.
Zu 6.:
siehe Antworten zu den übrigen Fragen
Zu 7.:
Gemäß § 44 ThürKO setzt die Beanstandung eine Entscheidung des Stadtrates oder seiner Ausschüsse voraus. Allein einen Antrag zu beanstanden, ist nicht möglich.