Betreff
Einwohneranfrage - zum Antrag auf Umsetzung von Beschlüssen
Vorlage
EAF-0019/2015
Art
Einwohneranfrage

II. Fragestellung

 

1.      Bei welchem Punkt des Antrages werden "Unwahrheiten ständig und gebetsmühlenartig wiederholt"?

2.      Welcher der beschlossenen Anträge besitzt Haushaltsrelevanz, die dazu führt, dass "wegen der vorläufigen Haushaltsführung der Beschluss nicht umgesetzt werden kann" (bitte jeweils bei den einzelnen Anträgen nennen)?  
a)   Antrag Nr. 1164-AT/2012 (Nennung der Mitglieder der "Stabsstelle Lutherdekade", der       sie selbst vorsteht und Vorlage eines Konzeptes der "Stabsstelle Lutherdekade" an den    Stadtrat)
b)   Festlegung eines Termins der Fertigstellung des "innovativen Gesamtkonzepts aller       Kultureinrichtungen in Eisenach"       
c)   Antrag Nr. 1044-AT/2012 Punkt 1 und 2 (Bericht über vorhandene innovative          Wohnkonzepte, Vorlage einer Bedarfsanalyse über barrierefreien, altersgerechten          Wohnraum)
d)   Nennung eines Termins zur Umsetzung der Erarbeitung eines        Wirtschaftsförderkonzeptes mit Begründung, weshalb hierzu eine externe Beauftragung             notwendig ist mit Kostenschätzung  
e)   Nr. 0996-AT/2012 [Sachstandsbericht zum Energiebericht 2007 und Fortschreibung des Energieberichtes)
f)    Umsetzung des CDU-Antrages „Brücke Karolinenstraße"   
g)   Berichtsvorlage zur Umsetzung des Antrages „Kulturforum WAK/EA")

3.      An welcher Stelle wurden beim Antrag .Lutherdekade" "in hassmäßiger Borniertheit falsche Fakten wiederholt"?

4.      Weshalb ist die Forderung nach Umsetzung des Beschlusses „Karolinenbrücke" "gelogen, dass dieser Antrag nicht umgesetzt wurde"? (Bitte den konkreten Antrag der CDU zur Grundlage der Beantwortung nehmen.)

5.      Wann teilte die Oberbürgermeisterin dem Stadtrat mit, dass der Beschluss zur Durchführung eines Kulturforums nicht umgesetzt wird ("Es kommt nicht zur Umsetzung des Beschlusses, das wurde mitgeteilt.")?

6.      An welchen konkreten Fakten macht die Oberbürgermeisterin fest, " dass der (gesamte) Antrag schlicht unwahr ist"?

7.      Warum beanstandete die Oberbürgermeisterin alle im Antrag genannten Anträge nicht bereits bei der Einbringung durch die Fraktionen wegen Haushaltsrelevanz, vorläufiger Haushaltsführung und Personalmangel?


Ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.:

Es ist ein Umstand erkennbar, dass einzelne Zitate in neuen Zusammenhängen aneinander gereiht und mit Wertungen Dritter versehen werden, die geeignet sind, Aussagen zu treffen, die unrichtig sind.

 

Zu 2.:

Die Oberbürgermeisterin hat allgemein darauf hingewiesen, dass Beschlüsse des Stadtrates, die Auswirkungen auf den städtischen Haushalt beinhalten, im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung nicht umgesetzt werden können. Unabhängig davon werden alle Beschlüsse, die keine Relevanz für den Haushalt haben oder deren Finanzierung gesichert ist, selbstverständlich abgearbeitet.

 

Zu 3.:

siehe Antwort zu Frage 1

 

Zu 4.:

Nach Freigabe der HH-Mittel 2014 am 16.12.2014 wurde unter dem Datum 22.12.2014 der Ingenieurvertrag von Seiten der Stadt Eisenach unterzeichnet und damit die erforderlichen Erstuntersuchungen beauftragt. Die Ergebnisse sollen im SUS am 10.03.2015 vorgestellt werden. Insofern wird der Beschluss „Karolinenbrücke“ seit Ende letzten Jahres kontinuierlich abgearbeitet.

 

Zu 5.:

Da entsprechend der Beschlusslage des Stadtrates kein Wortprotokoll geführt wird, kann keine nähere Angabe gemacht werden.

 

Zu 6.:

siehe Antworten zu den übrigen Fragen

 

Zu 7.:

Gemäß § 44 ThürKO setzt die Beanstandung eine Entscheidung des Stadtrates oder seiner Ausschüsse voraus. Allein einen Antrag zu beanstanden, ist nicht möglich.