Betreff
Teilvorgriff der Verteilung von den Mitteln aus dem Sonderlastenausgleich für Schulbauten gemäß § 22 Thüringer Finanzausgleichgesetz (ThürFAG) - Investitionspauschale für Schulgebäude für das Jahr 2015
Vorlage
0236-StR/2015
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

 

Der Empfehlung vom Ausschuss für Soziales, Bildung und Gesundheitswesen der Stadt Eisenach einen Teilvorgriff der Verteilung von den Mitteln aus der Investitionspauschale für Schulgebäude gem. § 22 Thüringer Finanzausgleichsgesetz (ThürFAG) des Landes Thüringen, vorbehaltlich der Bewilligung, in Höhe von 60.000,00 € zu zustimmen.

 


II. Begründung:

 

Entsprechend des Gesetzentwurfes  „Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Sicherung der kommunalen Haushalte in den Jahren  2014 und 2015 (Thüringer Kommunalfinanzübergangsgesetz 2015) vom 18.02.2015 erhalten die Schulträger im Jahr 2015 ergänzend zur Investitionspauschale nach § 22 des Thüringer Finanzausgleichgesetzes eine investive Zuweisung für Schulbauten und Schulsporthallen in Höhe von 30 Millionen Euro. Die Zuweisungen werden entsprechend dem Anteil der Schulträger an den Mitteln nach § 22 ThürFAG im Jahr 2014 ausgereicht. Nach Mitteilung durch die Abt. Schulverwaltung bedeutet das für die Stadt Eisenach eine Zuweisung in Höhe von 780.000,00 €.

Für das Haushaltsjahr 2013 wurden für die brandschutztechnische Ertüchtigung, erster Bauabschnitt der Geschwister-Scholl-Schule finanzielle Mittel in Höhe von 149.944,27 € in den Haushalt eingestellt. Die Freigabe der Haushaltsmittel erfolgte im Dezember 2013. Im Jahr 2014 erfolgte die Planung für die brandschutztechnische Ertüchtigung des ersten Bauabschnittes sowie die Ausschreibung der zu vergebenden Bauleistungen. Im Ergebnis der durchgeführten Ausschreibung ergab sich incl. der Baunebenkosten eine Finanzierungslücke von 60.000,00 €. Bis zur endgültigen Klärung der Finanzierung des ersten Bauabschnittes wurden von den zu beauftragenden Firmen eine Verlängerung der Zuschlagsfrist bis zum 30.06.15 erwirkt. Nach Abstimmung zwischen dem Amt für Bildung und dem Amt für Tiefbau und Grünflachen sollte dem Stadtrat vorgeschlagen werden, die fehlenden finanziellen Mittel in Höhe von 60.000,00 € aus der Investitionspauschale für Schulen für das Jahr 2015 einzusetzen.  Da nach heutigen Stand mit einem Bescheid nicht vor dem Spätsommer zu rechnen ist,  schlägt die Verwaltung vor, den Beschluss für die Verteilung von 60.000,00 € aus der Investitionspauschale für das Jahr 2015 für die Baumaßnahme brandschutztechnische Ertüchtigung der Geschwister-Scholl-Schule erster Bauabschnitt als Vorgriff auf den zu erwartenden Bescheid zu  beschließen.

Nach Ablauf der Zuschlagsfrist sind die Firmen nicht mehr an ihre Angebote gebunden und ein Baubeginn mit den Sommerferien am 13.07.15 ist dann nicht mehr möglich.