II. Fragestellung
Welchen Sinn macht aus Sicht der Verwaltung die Mitgliedschaft in beiden
Verbänden?
1.
Welchen
wesentlichen Unterschied erkennt die Verwaltung bei den Aufgaben und Zielen der
beiden Verbände?
2.
Welcher
erkennbare Nutzen rechtfertigt die hohen Mitgliedsgebühren in beiden Verbänden?
3. Welche Folgen hätte aus Sicht der Verwaltung der Austritt aus einem oder beiden Verbänden?
ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
Die Mitgliedschaft in beiden Verbänden macht aus Sicht der Verwaltung einen sehr großen Sinn, da es unterschiedliche Verbände auf unterschiedlichen Ebenen (Land, Bund) mit unterschiedlichen Mitgliedern, unterschiedlichen Informationen und Informationsstrukturen sowie unterschiedlichen Zuständigkeiten zum Beispiel im Gesetzgebungsverfahren sind.
1.)
Der
Gemeinde- und Städtebund Thüringen (GSTB) wirkt auf Landesebene, der Deutsche
Städtetag (DST) auf Bundesebene.
So heißt es in der Satzung des Deutschen Städtetages beispielsweise: “Der Deutsche
Städtetag hat die Aufgabe, die Arbeit auf den Gebieten des öffentlichen Rechts
und der öffentlichen Verwaltung zu fördern. Er erfüllt diese Aufgabe vor allem
durch Beratung der staatlichen und kommunalen Behörden bei der Vorbereitung und
Durchführung der einschlägigen Gesetze und Bestimmungen sowie durch
Erfahrungsaustausch.” Und in der Aufgabenbeschreibung, die der Deutsche
Städtetag sich in seiner Selbstdarstellung gibt heißt es: “Der Deutsche
Städtetag vertritt aktiv die kommunale Selbstverwaltung. Er nimmt die
Interessen der Städte gegenüber Bundesregierung, Bundestag, Bundesrat,
Europäischer Union und zahlreichen Organisationen wahr. Der Deutsche Städtetag
berät seine Mitgliedsstädte und informiert sie über alle kommunal bedeutsamen
Vorgänge und Entwicklungen. Der Deutsche Städtetag stellt den
Erfahrungsaustausch zwischen seinen Mitgliedern her und fördert ihn in
zahlreichen Gremien und betreibt Öffentlichkeitsarbeit.”
Ziele des Deutschen Städtetage: Die städtischen Interessen müssen gewahrt, der
Handlungsspielraum der Städte darf nicht eingeschränkt werden. Aufgaben dürfen
nur auf die kommunale Ebene verlagert werden, wenn die Städte dem zustimmen.
Geben Bund, Länder oder die Europäische Union Aufgaben ab, müssen sie das Geld
dafür bereitstellen.
Da über 60% aller kommunalrelevanten Gesetze und Verordnungen ursprünglich von
der Europäischen Union verursacht werden, haben die drei kommunalen
Spitzenverbände auf Bundesebene deshalb seit 1990 ein gemeinsames Europabüro
(Eurocommunale).
Gleiches gilt für den GSTB- Thüringen.
2.)
Wir erachten
die Mitgliedsbeiträge im Vergleich zu anderen kommunalen Spitzen-verbänden
nicht als zu hoch an, denn auch der Landkreistag oder der Gemeinde- und
Städtebund anderen Bundesländer hat vergleichbare Beiträge.
Derzeit zahlen wir für die Mitgliedschaft im
Gemeinde- und Städtebund 15.317,85
Euro
Deutscher Städtetag 9.656,00 Euro
Der erkennbare Nutzen ist hoch. So nimmt beispielsweise der Deutsche Städtetag
Einfluß auf die Gesetzgebung - durch Stellungnahmen zu Gesetzentwürfen,
Gespräche mit Parlament und Regierung sowie durch Öffentlichkeitsarbeit,
fördert eine moderne Verwaltung, die sich an den Bedürfnissen der Bürgerinnen
und Bürger orientiert, erarbeitet mit den Städten Konzepte für neue kommunalpolitische
Herausforderungen. Ähnlich verhält es sich mit dem GSTB auf Landesebene.
Außerdem bieten beide Verbände die Möglichkeit eines Informationsaustausches
zwischen den Kommunen bzw. in den Facharbeitsbereichen (zwischen den
Oberbürgermeister, den Baudezernaten, den Sozialdezernaten etc.). Das Angebot
der Verbände wird durch Weiterbildungsmaßnahmen für Verwaltungsmitarbeiter und
Mandatsträger ergänzt.
3.) Gravierende
Folgen. Beide Verbände sind mehr als reine Beratungsgremien – es sind
Interessenverbände der Kommunen gegenüber der staatlichen Ebene.
Beide Verbände sind auf unterschiedlichen Ebenen “Lobby-Verbände der Kommunen”
im Gesetzgebungsverfahren und werden häufig schon im Vorfeld um eine
Stellungnahme gebeten, die wiederum von den Kommunen zugearbeitet wird.
Vertreter der Fachämter arbeiten in den Fachausschüssen mit und können so
Einfluß nehmen und sich einbringen. Der Oberbürgermeister der Stadt Eisenach
ist beispielsweise Mitglied im Hauptausschuss des Deutschen Städtetages – dem
wichtigsten Koordinierungs-organ der Kommunen auf Bundesebene, daß auch die
Verhandlungsführer mit der Bundesregierung festlegt und die Kommunalmandate
formuliert. Des Weiteren ist der Oberbürgermeister Mitglied im Fachausschuss
der mittleren Städte des DST sowie im Arbeitskreis der Oberbürgermeister
Ostdeutschlands. Beim BGST ist der Oberbürgermeister Mitglied im
Landesausschuss des Thüringer GSTB.
Der größte Vorteil ist die Vernetzung mit anderen Kommunen im Vorfeld wichtiger
Entscheidungen.