Betreff
Anfrage der NPD-Stadtratsfraktion - zur Mitgliedschaft der Stadt im Gemeinde- und Städtebund und dem Deutschen Städtetag
Vorlage
AF-0074/2010
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

Welchen Sinn macht aus Sicht der Verwaltung die Mitgliedschaft in beiden Verbänden?

1.      Welchen wesentlichen Unterschied erkennt die Verwaltung bei den Aufgaben und Zielen der beiden Verbände?

2.      Welcher erkennbare Nutzen rechtfertigt die hohen Mitgliedsgebühren in beiden Verbänden?

3.      Welche Folgen hätte aus Sicht der Verwaltung der Austritt aus einem oder beiden Verbänden?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Die Mitgliedschaft in beiden Verbänden macht aus Sicht der Verwaltung einen sehr großen Sinn, da es unterschiedliche Verbände auf unterschiedlichen Ebenen (Land, Bund) mit unterschiedlichen Mitgliedern, unterschiedlichen Informationen und Informationsstrukturen sowie unterschiedlichen Zuständigkeiten zum Beispiel im Gesetzgebungsverfahren sind.

 

1.)    Der Gemeinde- und Städtebund Thüringen (GSTB) wirkt auf Landesebene, der Deutsche Städtetag (DST) auf Bundesebene.      
So heißt es in der Satzung des Deutschen Städtetages beispielsweise: “Der Deutsche Städtetag hat die Aufgabe, die Arbeit auf den Gebieten des öffentlichen Rechts und der öffentlichen Verwaltung zu fördern. Er erfüllt diese Aufgabe vor allem durch Beratung der staatlichen und kommunalen Behörden bei der Vorbereitung und Durchführung der einschlägigen Gesetze und Bestimmungen sowie durch Erfahrungsaustausch.” Und in der Aufgabenbeschreibung, die der Deutsche Städtetag sich in seiner Selbstdarstellung gibt heißt es: “Der Deutsche Städtetag vertritt aktiv die kommunale Selbstverwaltung. Er nimmt die Interessen der Städte gegenüber Bundesregierung, Bundestag, Bundesrat, Europäischer Union und zahlreichen Organisationen wahr. Der Deutsche Städtetag berät seine Mitgliedsstädte und informiert sie über alle kommunal bedeutsamen Vorgänge und Entwicklungen. Der Deutsche Städtetag stellt den Erfahrungsaustausch zwischen seinen Mitgliedern her und fördert ihn in zahlreichen Gremien und betreibt Öffentlichkeitsarbeit.”        
Ziele des Deutschen Städtetage: Die städtischen Interessen müssen gewahrt, der Handlungsspielraum der Städte darf nicht eingeschränkt werden. Aufgaben dürfen nur auf die kommunale Ebene verlagert werden, wenn die Städte dem zustimmen. Geben Bund, Länder oder die Europäische Union Aufgaben ab, müssen sie das Geld dafür bereitstellen.
Da über 60% aller kommunalrelevanten Gesetze und Verordnungen ursprünglich von der Europäischen Union verursacht werden, haben die drei kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene deshalb seit 1990 ein gemeinsames Europabüro (Eurocommunale).  
Gleiches gilt für den GSTB- Thüringen.   

2.)    Wir erachten die Mitgliedsbeiträge im Vergleich zu anderen kommunalen Spitzen-verbänden nicht als zu hoch an, denn auch der Landkreistag oder der Gemeinde- und Städtebund anderen Bundesländer hat vergleichbare Beiträge.   
Derzeit zahlen wir für die Mitgliedschaft im         
Gemeinde- und Städtebund                      15.317,85 Euro          
Deutscher Städtetag                                   9.656,00 Euro          
Der erkennbare Nutzen ist hoch. So nimmt beispielsweise der Deutsche Städtetag Einfluß auf die Gesetzgebung - durch Stellungnahmen zu Gesetzentwürfen, Gespräche mit Parlament und Regierung sowie durch Öffentlichkeitsarbeit, fördert eine moderne Verwaltung, die sich an den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger orientiert, erarbeitet mit den Städten Konzepte für neue kommunalpolitische Herausforderungen. Ähnlich verhält es sich mit dem GSTB auf Landesebene.          
Außerdem bieten beide Verbände die Möglichkeit eines Informationsaustausches zwischen den Kommunen bzw. in den Facharbeitsbereichen (zwischen den Oberbürgermeister, den Baudezernaten, den Sozialdezernaten etc.). Das Angebot der Verbände wird durch Weiterbildungsmaßnahmen für Verwaltungsmitarbeiter und Mandatsträger ergänzt.

 

3.)    Gravierende Folgen. Beide Verbände sind mehr als reine Beratungsgremien – es sind Interessenverbände der Kommunen gegenüber der staatlichen Ebene.   
Beide Verbände sind auf unterschiedlichen Ebenen “Lobby-Verbände der Kommunen” im Gesetzgebungsverfahren und werden häufig schon im Vorfeld um eine Stellungnahme gebeten, die wiederum von den Kommunen zugearbeitet wird.   
Vertreter der Fachämter arbeiten in den Fachausschüssen mit und können so Einfluß nehmen und sich einbringen. Der Oberbürgermeister der Stadt Eisenach ist beispielsweise Mitglied im Hauptausschuss des Deutschen Städtetages – dem wichtigsten Koordinierungs-organ der Kommunen auf Bundesebene, daß auch die Verhandlungsführer mit der Bundesregierung festlegt und die Kommunalmandate formuliert. Des Weiteren ist der Oberbürgermeister Mitglied im Fachausschuss der mittleren Städte des DST sowie im Arbeitskreis der Oberbürgermeister Ostdeutschlands. Beim BGST ist der Oberbürgermeister Mitglied im Landesausschuss des Thüringer GSTB.  
Der größte Vorteil ist die Vernetzung mit anderen Kommunen im Vorfeld wichtiger Entscheidungen.