Betreff
Errichtung eines zweiten baulichen Flucht- und Rettungsweges in der Kindertagesstätte Hötzelsroda, Kita "Zwergenland"
hier: Eilentscheidung der Oberbürgermeisterin
Vorlage
0267-BR/2015
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

Am 20. März 2015 forderte die Abteilung Bauordnung in einer Besprechung beim Bürgermeister die kurzfristige Schaffung eines zweiten baulichen Flucht- und Rettungsweges. Dies wurde der Abteilung Kindertagesstätten und Erziehungsgeld mit Schreiben vom 31. März 2015 schriftlich mitgeteilt. Zum Bau der Außentreppe als notwendiger zweiter baulicher Flucht- und Rettungsweg wurde eine Frist bis zum 10. April 2015 gesetzt. Gleichzeitig wurde darauf hingewiesen, dass ohne Schaffung dieses zweiten baulichen Rettungsweges die Nutzung als Kindertagesstätte untersagt wird.

 

In der Besprechung am 20. März wurden diese Aussagen bereits mündlich getroffen. Daraufhin wurde für den 23. März eine Besprechung bei der Oberbürgermeisterin anberaumt. In Vorbereitung dieser Sitzung war durch die Abt. Gebäudemanagement zu prüfen, ob die Realisierung der Schaffung eines zweiten baulichen Flucht- und Rettungsweges bis zum 10. April zu realisieren ist, da eine Schließung der Kindertagesstätte unter allen Umständen vermieden werden sollte, da sonst der gesetzliche Auftrag gem. § 2 Thüringer Kindertagesstättengesetz nicht erfüllt werden kann. Demnach ist jedem Kind ab dem vollendetem 1. Lebensjahr ein Platz in einer Kindertageseinrichtung zur Verfügung zu stellen.

 

Eine Realisierung bis 10. April 2015 war nur unter der Voraussetzung möglich, dass sofort eine Entscheidung über die Vergabe der Leistung zur Errichtung eines Fluchttreppenturmes getroffen werden musste. Die Oberbürgermeisterin hat entschieden die Beauftragung der Firma Gemeinhardt Gerüstbau Service GmbH, 04741 Roßwein, im Rahmen der freihändigen Vergabe vorzunehmen. Insgesamt wurden 3 Angebote abgefordert. Zwei Angebote sind eingegangen. Das Zweite Angebot belief sich auf 54.886,13 €.

 

Die Auftragssumme beläuft sich auf 47.348,45 €. Des Weiteren sind ca. 22.000,00 € für weitere erforderliche Nebenkosten, wie Einbau von zwei Fluchttüren - einschließlich begehbarer äußerer Fensterbänke - Absturzsicherung etc. erforderlich.