Betreff
Kommunale Personennahverkehrsgesellschaft Eisenach mbH (KVG),
hier: Nachbesetzung eines stellvertretenden Aufsichtsratsmitgliedes
Vorlage
0273-StR/2015
Aktenzeichen
20.1 / 81 08 04
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Gem. § 8 Abs. 5 i. v. m. Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages wird mit sofortiger Wirkung Herr Dr. René Kliebisch als stellvertretendes Aufsichtsratsmitglied der Kommunalen Personennahverkehrsgesellschaft Eisenach mbH (KVG) bestellt.


II. Begründung:

 

Herr Ottomar Schäfer wurde mit Beschluss des Stadtrates Nr. StR/0183/2015 vom 28.04.2015 als städtisches Aufsichtsratsmitglied der Kommunalen Personennahverkehrsgesellschaft Eisenach mbH (KVG) bestellt. Zuvor war Herr Schäfer als stellvertretendes Aufsichtsratsmitglied der KVG mbH bestellt (gem. Stadtratsbeschluss Nr. StR/0031/2014 vom 17.07.2014).

 

Gemäß § 8 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages der KVG ist für jedes Aufsichtsratsmitglied ein Stellvertreter zu bestellen, der im Verhinderungsfalle des ordentlichen Mitgliedes dessen Rechte und Pflichten wahrnimmt. Aufgrund der Bestellung von Herrn Schäfer zum originären Mitglied ist nunmehr ein Nachfolger für das stellvertretende Aufsichtsratsmandat zu bestellen.

 

Gem. § 8 Abs. 5 i. V. m. Abs. 3 und 4 des Gesellschaftsvertrages der KVG mbH müssen die Nachfolger für die Restdauer der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitgliedes (= Wahlperiode des Stadtrates) durch den Stadtrat bestellt werden.

 

Eine weitergehende Festlegung zur Verfahrensweise bei der Besetzung des Aufsichtsrates enthält die Satzung nicht. Aus dem Grund erfolgt die Bestellung der Mitglieder des Aufsichtsrates gem. § 9 Abs. 2 – 4 der Hauptsatzung der Stadt Eisenach.

 

Hiernach steht das Benennungsrecht zur Nachbesetzung des Mandats der CDU-Fraktion zu. Diese schlägt lt. E-Mail vom 29.04.2015 Herrn Dr. René Kliebisch vor.