Betreff
Gleichstellungsplan 2014
Vorlage
0277-BR/2015
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 Thüringer Gleichstellungsgesetz hat jede personalführende Dienststelle unter Mitwirkung der zuständigen Gleichstellungsbeauftragten einen Gleichstellungsplan zu erstellen und diesen nach drei Jahren der aktuellen Entwicklung anzupassen. Als Anlage wird Ihnen der Gleichstellungsplan mit den entsprechenden Tabellen zum Stichtag 30.06.2014 zur Kenntnis vorgelegt.


Anlagenverzeichnis

 

Gleichstellungsplan zum Stichtag 30.06.2014 inklusive statistischer Tabellen