Betreff
Wahl ehrenamtlicher Richter/in am VG Meiningen 2015/2020
Vorlage
0287-StR/2015
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Es werden nachstehende Personen gemäß § 28 VwGO in die Vorschlagsliste für ehrenamtliche Richter für den Verwaltungsbezirk VG Meiningen 2015/2020 aufgenommen:

 

Lfd. Nr.           Name                          Vorname                     Abstimmungsergebnis

                                                                                                Ja        Nein    Enthaltung

1.                        Wrhl                            Reinhard

2.                        Fischer                       Christine

3.                        Fischer                       Claus Dieter

4.                        Lewitzky                     Gabriele

5.                        Jakubowski                Eugen

6.                        Holland                       Ralf

7.                        Viogt                           Heike

8.                        Klaß                            Tino

9.                        Berthold                     Christine

10.                    Weiß                           Jacqueline

11.                    Meister                       Sabine

12.                    Kocian                        Monika

13.                    Schenke                     Uwe

14.                    Brandenstein                        Jürgen

15.                    Meyer                         Ursula

16.                    Schwarze                   Michael

17.                    Schubert                    Regine

18.                    Ender                         Alexandra


II. Begründung:

 

Mit Schreiben vom 07.01.2015 hat das Thüringer Innenministerium die Landkreise und kreisfreien Städte aufgefordert, die Neuwahl der ehrenamtlichen Richter für die Wahlperiode 2015 bis 2020 vorzubereiten, indem entsprechende Vorschlagslisten aufgestellt und durch die Gemeindevertretung beschlossen werden.

Nach der Vorgabe des Thüringer Innenministeriums soll die Vorschlagsliste der Stadt Eisenach mindestens 13 Personen enthalten. Gemäß § 28  der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) haben  die Landkreise und die kreisfreien Städte die gesetzliche Pflicht zur Aufstellung der Vorschlagslisten. Davon werden vom Wahlausschuss des VG Meiningen Personen zum ehrenamtlichen Richter gewählt, deren Anzahl sich aus dem vorgegebenen Verteilerschlüssel ergibt, der sich an der Einwohnerzahl orientiert.

 

 Bis zum 03.06.2015 haben sich die in dem beigefügten Anlageverzeichnis (Anlage 1) aufgeführten Personen bereit erklärt, die ehrenamtliche Tätigkeit aufzunehmen.

 

Die in das Anlageverzeichnis aufgenommenen Personen erfüllen die Voraussetzungen gemäß der §§ 20 bis 22 VwGO und haben Schriftlich ihre Mitarbeit zugesagt. Auch wurde ein entsprechender Personalbogen ausgefüllt, eine Erklärung gemäß § 44a des Deutschen Richtergesetzes (DRiG) abgegeben und der Verwaltung zugesandt.

 

Der Stadtrat hat durch Beschluss  gemäß § 39 Abs.1 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) i.V. mit § 28 VwGO über die Aufnahme in die Vorschlagsliste zu entscheiden. Für die Aufnahme von Personen in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Stadtrates, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl notwendig ( also 19 Stadtratsmitglieder).

Bei der Aufnahme in die Vorschlagsliste ist über jede einzelne Person abzustimmen. Eine Blockabstimmung ist nicht zulässig. Eine Wahl zur Aufnahme in die Vorschlagsliste ist gesetzlich nicht vorgeschrieben.

 

Die vom Stadtrat beschlossene Vorschlagsliste wird im September 2015 dem Präsidenten des VG Meiningen zugesandt, damit der Wahlausschuss die ehrenamtlichen Richter wählen kann.


Anlagenverzeichnis:

 

Verzeichnis zur Aufnahme in die Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richter/in der Amtsperiode 2015/2020 in der Verwaltungsgerichtsbarkeit