I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
Es werden
nachstehende Personen gemäß § 28 VwGO in die Vorschlagsliste für ehrenamtliche
Richter für den Verwaltungsbezirk VG Meiningen 2015/2020 aufgenommen:
Lfd. Nr. Name Vorname Abstimmungsergebnis
Ja Nein Enthaltung
1.
Wrhl Reinhard
2.
Fischer Christine
3.
Fischer Claus Dieter
4.
Lewitzky Gabriele
5.
Jakubowski
Eugen
6.
Holland Ralf
7.
Viogt Heike
8.
Klaß Tino
9.
Berthold Christine
10. Weiß Jacqueline
11. Meister Sabine
12. Kocian Monika
13. Schenke Uwe
14. Brandenstein Jürgen
15. Meyer Ursula
16. Schwarze Michael
17. Schubert Regine
18. Ender Alexandra
II. Begründung:
Mit Schreiben vom 07.01.2015 hat das Thüringer Innenministerium die
Landkreise und kreisfreien Städte aufgefordert, die Neuwahl der ehrenamtlichen
Richter für die Wahlperiode 2015 bis 2020 vorzubereiten, indem entsprechende
Vorschlagslisten aufgestellt und durch die Gemeindevertretung beschlossen
werden.
Nach der Vorgabe des Thüringer Innenministeriums soll die Vorschlagsliste
der Stadt Eisenach mindestens 13 Personen enthalten. Gemäß § 28 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
haben die Landkreise und die kreisfreien
Städte die gesetzliche Pflicht zur Aufstellung der Vorschlagslisten. Davon
werden vom Wahlausschuss des VG Meiningen Personen zum ehrenamtlichen Richter
gewählt, deren Anzahl sich aus dem vorgegebenen Verteilerschlüssel ergibt, der
sich an der Einwohnerzahl orientiert.
Bis zum 03.06.2015 haben sich die
in dem beigefügten Anlageverzeichnis (Anlage 1) aufgeführten Personen bereit
erklärt, die ehrenamtliche Tätigkeit aufzunehmen.
Die in das Anlageverzeichnis aufgenommenen Personen erfüllen die
Voraussetzungen gemäß der §§ 20 bis 22 VwGO und haben Schriftlich ihre
Mitarbeit zugesagt. Auch wurde ein entsprechender Personalbogen ausgefüllt,
eine Erklärung gemäß § 44a des Deutschen Richtergesetzes (DRiG) abgegeben und
der Verwaltung zugesandt.
Der Stadtrat hat durch Beschluss
gemäß § 39 Abs.1 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) i.V. mit § 28 VwGO
über die Aufnahme in die Vorschlagsliste zu entscheiden. Für die Aufnahme von
Personen in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der
anwesenden Mitglieder des Stadtrates, mindestens jedoch die Hälfte der
gesetzlichen Mitgliederzahl notwendig ( also 19 Stadtratsmitglieder).
Bei der Aufnahme in die Vorschlagsliste ist über jede einzelne Person
abzustimmen. Eine Blockabstimmung ist nicht zulässig. Eine Wahl zur Aufnahme in
die Vorschlagsliste ist gesetzlich nicht vorgeschrieben.
Die vom Stadtrat beschlossene Vorschlagsliste wird im September 2015 dem Präsidenten des VG Meiningen zugesandt, damit der Wahlausschuss die ehrenamtlichen Richter wählen kann.
Anlagenverzeichnis:
Verzeichnis zur Aufnahme in die Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richter/in der Amtsperiode 2015/2020 in der Verwaltungsgerichtsbarkeit